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die städtebauliche o von standortentwick für belastete ... - Difu.de

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Rechtmäßigkeit bestimmt sich nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Verwaltungsverfahrensgesetzes. Seinemwesentlichen Inhalt nach regelt <strong>de</strong>r öffentlich-rechtliche Vertrag als Sanierungsvertrag im Sinne<strong>de</strong>s § 13 Abs. 4 BBodSchG im Zusammenhang mit Altlasten regelmäßig <strong>die</strong> technischen, zeitlichenund finanziellen Einzelheiten zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen und damit gleichzeitig<strong>die</strong> Haftungsvoraussetzungen <strong>de</strong>s Altlastenverantwortlichen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag kannbei Beachtung <strong>de</strong>r rechtlichen Voraussetzungen durchaus ein Mittel sein, Inanspruchnahmerisiken<strong>de</strong>r Verantwortlichen zu minimieren. Auch aus Sicht <strong>de</strong>r Verwaltung ist er aufgrund seiner Flexibilitätbeson<strong>de</strong>rs geeignet, einen Interessensausgleich zwischen öffentlicher und privater Seite zuerreichen, wenn <strong>die</strong> einseitige Durchsetzung behördlicher Maßnahmen verbun<strong>de</strong>n mit anschließen<strong>de</strong>ngerichtlichen Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen <strong>die</strong> Durchführung <strong>von</strong> Sanierungsmaßnahmen aufunabsehbare Zeit hinausschiebt 19 .2.3. Definition <strong>de</strong>s Ist-Zustan<strong>de</strong>s: Standortbezogene rechtliche Konkretisierung<strong>von</strong> Haftungs- / Inanspruchnahmerisiken– Prüftabelle –Es erfolgt eine Prüfung <strong>de</strong>r Standortdatenlage im Hinblick auf das Vorliegen <strong>von</strong> Haftungs- /Inanspruchnahmerisiken bezüglich möglicher Gefahrenwirkungen und / o<strong>de</strong>r ordnungsrechtlichunzulässiger Einwirkungen, <strong>die</strong> <strong>von</strong> Anlagen, Bauwerken o<strong>de</strong>r Abfällen o<strong>de</strong>r <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Stoffbelastung<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns ausgehen.Tab. 1: Prüftabelle zur Ermittlung <strong>de</strong>s Vorliegens <strong>von</strong> Haftungs- / Inanspruchnahmerisikenjanein1 Privatrechtlich begründbare Ansprüche1.1 Vom Standort auf Nachbarschaftsgrundstücke ausgehen<strong>de</strong> nachteilige Auswirkungen1.1.1 Grenzen1.1.2 Me<strong>die</strong>na) Bestehen Anhaltspunkte <strong>für</strong> nachbarrechtliche Ansprüche zur Errichtungo<strong>de</strong>r Reparatur <strong>von</strong> Einfriedungen bzw. <strong>die</strong> Rück- o<strong>de</strong>r Vorverlegung <strong>von</strong>Einfriedungen auf <strong>die</strong> Flurstücksgrenze?b) Stehen zum Bewertungsstandort gehören<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> / Anlagen auf Nachbargrundstücken,<strong>die</strong> Inhalt <strong>von</strong> Scha<strong>de</strong>nsersatz- o<strong>de</strong>r Beseitigungsansprüchensein können?c) Können nachbarrechtliche Ansprüche <strong>für</strong> bestehen<strong>de</strong> Dachtraufen geltendgemacht wer<strong>de</strong>n?d) Können nachbarrechtliche Ansprüche bezüglich <strong>de</strong>r Grenzbepflanzung (Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong>)geltend gemacht wer<strong>de</strong>n?a) Führen Me<strong>die</strong>n- und an<strong>de</strong>re Leitungen vom betrachteten Standort auf Nachbargrundstückeund kann <strong>de</strong>ren Beseitigung / Rückbau gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n?1.1.3 Gebäu<strong>de</strong> / Anlagen / Baugrunda) Besteht Einsturzgefahr durch aufragen<strong>de</strong> Bausubstanz / Anlagen auf Nachbargrundstücke?b) Existieren Nachbarwän<strong>de</strong>, aus <strong>de</strong>ren pflichtgemäßem Erhalt nachbarrechtlicheFor<strong>de</strong>rungen erwachsen können?c) Besteht eine Lärmbelästigung durch <strong>die</strong> Nutzung bzw. Tätigkeiten, <strong>die</strong> zunachbarrechtlichen For<strong>de</strong>rungen führen können?19 siehe: Handlungsempfehlungen <strong>für</strong> ein effektives Flächenrecycling. UFOPLAN - FKZ 203 40 827. – DB AG /GPE i.A. d. UBA, 199920 | REFINA: | MESOTES

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