migungsbescheid, wenn <strong>die</strong> Genehmigung nicht ohnehin vollständig versagt wird. Aussagen überöffentlich-rechtliche Verpflichtungen, <strong>die</strong> im Investitionsrisiko zu berücksichtigen sind, können somitnicht allein anhand <strong>de</strong>r aktuell vorgefun<strong>de</strong>nen Belastungen getroffen wer<strong>de</strong>n. Es bedarf vielmehrnotwendigerweise <strong>de</strong>r Vorgabe eines zukünftigen Vorhabens, zumin<strong>de</strong>st jedoch bestimmter Nutzungsszenarien,wenn keine <strong>de</strong>taillierten Planungen vorliegen.Die Einschätzung <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s finanziellen Risikos erstreckt sich somit sowohl auf investitionsverteuern<strong>de</strong>Mehraufwendungen wegen Stoffbelastungen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Realisierung eines betreffen<strong>de</strong>nVorhabens finanziell belasten, als auch auf <strong>die</strong> prognostische Betrachtung genehmigungsfähigerGrundstücksnutzungen unter Berücksichtigung statistischer Kenngrößen, wenn konkretePlanungen noch nicht vorliegen. Im ersten Falle wird <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>rwertes beauftragteGutachter einen Planungsansatz wählen, im zweiten Fall wird er sich eines statistischenAnsatzes unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung, <strong>de</strong>r bauregiontypischen Bebauungunter Wirtschaftlichkeitsaspekten, <strong>de</strong>r Geometrie <strong>de</strong>r Schadstoffverteilung und <strong>de</strong>r ortsüblichenumwelttechnischen Kosten be<strong>die</strong>nen.Anhand eines fun<strong>die</strong>rten Wissens über <strong>die</strong>se Risiken besteht umgekehrt <strong>die</strong> Möglichkeit, Standortentwicklungskonzeptezu optimieren, in<strong>de</strong>m <strong>die</strong> <strong>städtebauliche</strong>n Konzepte <strong>de</strong>rart angepasst wer<strong>de</strong>n,dass ein minimales Kostenrisiko entsteht – ohne jedoch dabei <strong>de</strong>n <strong>städtebauliche</strong>n Entwurf<strong>de</strong>rart zu verän<strong>de</strong>rn, dass seine Intention verloren geht.Diese Frage ist ein Schwerpunkt <strong>de</strong>s Forschungsprojektes und wird anhand <strong>von</strong> 4 Mo<strong>de</strong>llstandortenexerziert. Generell wird hier zunächst in einer check-Tabelle aufgezeigt, welche Investitionsrisikenin ihrer Gesamtheit vorliegen können:Tab. 31. check-Tabelle zur I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>von</strong> Investitionsrisiken1 Bau- und Anlagenbestand (Technische Abrissaufwendungen Hoch- und Tiefbau über <strong>de</strong>m normalenRahmen)1.1 Bestehen Investitionsrisiken bezüglich abfallrechtlicher Aufwendungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>Hoch- und Tiefbausubstanz (<strong>belastete</strong> Bausubstanz ≥ Z 1.2, Asbest, Dachpappe,Teer usw.)?1.2 Bestehen Investitionsrisiken bezüglich <strong>de</strong>s Rückbaues und <strong>de</strong>r Entsorgung <strong>von</strong>über- und unterirdischen Anlagen?1.3 Existieren Anhaltspunkte <strong>für</strong> weitere Investitionsrisiken, <strong>die</strong> durch <strong>de</strong>n Rückbau<strong>de</strong>s Bau- und Anlagenbestan<strong>de</strong>s entstehen können?2 Bo<strong>de</strong>n, Ablagerungen und Abfälle (Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen)2.1 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund <strong>von</strong> Kontaminationen <strong>von</strong> Bö<strong>de</strong>n, Ablagerungen/ Auffüllungen ≥ Z 1.2, <strong>die</strong> nicht Gegenstand <strong>von</strong> behördlich anzuordnen<strong>de</strong>nGefahrenabwehrmaßnahmen sind?2.2 Bestehen Investitionsrisiken bzgl. schädlicher Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r natürlichenBo<strong>de</strong>nstruktur (Baugrundverschlechterung)?2.3 Bestehen Investitionsrisiken bzgl. durchzuführen<strong>de</strong>r Abfallberäumungen?2.4 Existieren Anhaltspunkte <strong>für</strong> weitere Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen?3 Grund- und Oberflächenwässer (Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen)3.1 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund <strong>von</strong> Kontaminationen <strong>de</strong>s Grundwassers?3.2 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund <strong>von</strong> Kontaminationen <strong>von</strong> Oberflächenwässern?4 Kampfmittel 624.1 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund eines Kampfmittelverdachtes?janein62 Im engeren Sinne sind Risiken, <strong>die</strong> sich aus einem Kampfmittelverdacht ergeben, nicht <strong>de</strong>n Investitionsrisikenaus Umweltschutzverpflichtungen zugehörig. Sie wur<strong>de</strong>n hier jedoch mit aufgenommen, weil in <strong>de</strong>r Praxis zumeist<strong>die</strong> Kampfmittelfrage gemeinsam mit <strong>de</strong>n Betrachtungen zu <strong>de</strong>n Umweltschutzverpflichtungen beleuchtetwird.86 | REFINA: | MESOTES
3.2. Son<strong>de</strong>rfall theoretisches maximales InvestitionsrisikoEine reale Ermittlung <strong>de</strong>s Investitionsrisikos ist nur unter Zugrun<strong>de</strong>legung eines realen Investitionsprojektesmöglich (s.o.). Da hinsichtlich <strong>de</strong>s strategischen Umganges mit einem brachliegen<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>r Alt-Standort und <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen Mittelplanung ökonomische Aspekte <strong>von</strong> herausragen<strong>de</strong>rBe<strong>de</strong>utung sind, wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Praxis <strong>von</strong> Gutachtern auch Kostenprognosen auf <strong>de</strong>rGrundlage <strong>von</strong> noch unscharfen <strong>städtebauliche</strong>n Vorprojekten verlangt o<strong>de</strong>r gar eine Ermittlung<strong>de</strong>r gesamten auf <strong>de</strong>r Standortfläche möglichen Investitionsrisiken beauftragt. Die Autoren habenaus <strong>de</strong>r Praxis <strong>die</strong> Erfahrung gemacht, dass beispielsweise- bei <strong>de</strong>r ‚Environmental Due Diligence’ im Rahmen <strong>von</strong> Firmenverkäufen o<strong>de</strong>r- bei <strong>de</strong>r Bildung <strong>von</strong> Rückstellungen im Rahmen <strong>von</strong> Unternehmensbilanzenein maximales Investitionsrisiko im Sinne eines aus kaufmännischer bzw. firmenstrategischer Sichtmonetären worst-case-Szenarios zum Ansatz gebracht wird.3.3. Kostenprognose3.3.1. GrundsätzeBezüglich <strong>de</strong>r entstehen<strong>de</strong>n Kosten sind immer nur <strong>die</strong>jenigen Leistungen anzusetzen, <strong>die</strong> zusätzlichzu <strong>de</strong>n ohnehin entstehen<strong>de</strong>n Projektkosten entstehen; am Beispiel <strong>de</strong>s ‚kontaminationsbedingtenMehraufwan<strong>de</strong>s’ be<strong>de</strong>utet <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Differenz aus <strong>de</strong>n Entsorgungskosten <strong>für</strong> <strong>de</strong>n kontaminiertenBo<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>n Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entsorgung un<strong>belastete</strong>n Bo<strong>de</strong>ns. Die sog. ‚Sowieso-Kosten’(<strong>die</strong> Kosten, <strong>die</strong> bei <strong>de</strong>r Investition ohnehin entstehen) wie <strong>die</strong> Bauleistung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>naushubes(‚Lösen und La<strong>de</strong>n’) usw. sind grundsätzlich nicht Bestandteil <strong>de</strong>s Investitionsrisikos.Die Kostenprognose kann wie beim Inanspruchnahmerisiko anhand <strong>de</strong>r Kostengruppen in Anlehnungan <strong>die</strong> DIN 276 durchgeführt wer<strong>de</strong>n.3.3.2. Beispiele3.3.2.1. Ermittlung <strong>de</strong>s Investitionsrisikos <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort C (TanklagerJena-Nord) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nachnutzung als WertstoffhofNachfolgend sollen das Investitionsrisiko <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort C <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nachnutzung als Wertstoffhofi<strong>de</strong>ntifiziert und monetarisiert wer<strong>de</strong>n. Folgen<strong>de</strong> Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten:1. Nachnutzung im Wesentlichen als standsichere befestigte Lagerfläche, Errichtung einerLeichtbauhalle (keine Unterkellerung) mit Streifenfundamenten, Zu- und Abfahrten (Straßenbau)2. Die i<strong>de</strong>ntifizierten und monetarisierten Gefahrenabwehrmaßnahmen(Inanspruchnahmerisiko) aus 2.5.2 wer<strong>de</strong>n unabhängig <strong>von</strong> <strong>de</strong>r konkreten Investitiondurchgeführt, das wie<strong>de</strong>rum in <strong>de</strong>n Fällena) zeitlich unabhängig nacheinan<strong>de</strong>r undb) in einem Zuge.REFINA: | MESOTES | 87