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die städtebauliche o von standortentwick für belastete ... - Difu.de

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Das Thüringer Wassergesetz z. B. schreibt vor, dass <strong>die</strong> <strong>für</strong> Bo<strong>de</strong>nverunreinigungen Verantwortlichen<strong>die</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zur Scha<strong>de</strong>nsermittlung und zur Beseitigung <strong>von</strong> Verunreinigungendurchzuführen haben, wenn <strong>die</strong>se eine nachhaltige Gewässerverunreinigung besorgenlassen (§ 87 Abs. 1 ThürWG).Die <strong>für</strong> Gewässerverunreinigungen Verantwortlichen haben <strong>die</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zurScha<strong>de</strong>nsermittlung und Scha<strong>de</strong>nsbegrenzung und zur Beseitigung <strong>von</strong> Verunreinigungen durchzuführen,soweit <strong>die</strong>se nicht bereits nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetzesgefor<strong>de</strong>rt sind. Die Sanierung hat sich an <strong>de</strong>n Bewirtschaftungszielen sowie <strong>de</strong>n jeweiligen Maßnahmenprogrammennach § 36 WHG auszurichten.Schutzgut GrundwasserEs ist zu prüfen, ob Anhaltspunkte <strong>für</strong> signifikante Beeinflussungen <strong>de</strong>s Grundwasservorkommensvorliegen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> zuständige Behör<strong>de</strong> veranlassen könnte, Gefahrenabwehrmaßnahmen anzuordnen.Solche Gefahren können vorliegen, wenn <strong>die</strong> Qualität <strong>de</strong>s Grundwassers durch <strong>die</strong> Standortnutzungin <strong>de</strong>r Vergangenheit und gegenwärtig schädlich verän<strong>de</strong>rt bzw. beeinträchtigt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>reine solche Beeinträchtigung in <strong>de</strong>r Zukunft zu erwarten ist.Eine solche Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Grundwassergüte tritt in <strong>de</strong>r Regel ein, wenn durch Direkteintrag(z.B. Leckagen / Havarien an <strong>de</strong>fekten Tanks, maro<strong>de</strong> Kanalisationen, Versenkbrunnen etc.) o<strong>de</strong>rdurch Migration <strong>von</strong> Schadstoffen durch <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nschichten (nachhaltige schädliche Verän<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c) vom betreffen<strong>de</strong>n Standort ausgehend das Grundwasser mitstandortbürtigen Schadstoffen <strong>de</strong>rart beaufschlagt wur<strong>de</strong>, dass gemäß <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaftWasser (1998) 8 <strong>von</strong> einem erheblichen Grundwasserscha<strong>de</strong>n zu sprechen ist, d.h. <strong>die</strong>Geringfügigkeitsschwelle nach LAWA (1998) überschritten wur<strong>de</strong>.Die <strong>für</strong> Gewässerverunreinigungen Verantwortlichen haben <strong>die</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zurScha<strong>de</strong>nsermittlung und Scha<strong>de</strong>nsbegrenzung und zur Beseitigung <strong>von</strong> Verunreinigungen durchzuführen,soweit <strong>die</strong>se nicht bereits nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetzesgefor<strong>de</strong>rt sind (signifikante Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1c). Die Autoren gehen aus ihrertechnischen Sicht da<strong>von</strong> aus, dass auch beim Grundwasser <strong>die</strong> Frage <strong>de</strong>s Bewirtschaftungsgrundsatzes- sowohl unter ökologischem als auch unter wasserwirtschaftlichem Aspekt - unter <strong>de</strong>mBlickwinkel <strong>de</strong>r nachhaltigen Entwicklung zu betrachten ist.Sonstige SchutzgüterUnter ‚sonstige Schutzgüter’ wer<strong>de</strong>n hier solche verstan<strong>de</strong>n, <strong>die</strong> aufgrund <strong>de</strong>r speziellen Situationeines jeweiligen Standortes <strong>für</strong> <strong>die</strong> Allgemeinheit schützenswert sind und nicht in <strong>de</strong>n vorherigenAbschnitten aufgeführt sind. Sie können <strong>de</strong>r Art nach vielfältig sein z.B. Arbeitsplätze, Biotope,Geotope usw..2.2.2.3. Verpflichtungsgrundtyp Rekultivierung / Stilllegung <strong>von</strong> Altablagerungen/ DeponienDie zuständige Behör<strong>de</strong> kann <strong>für</strong> Deponien, <strong>die</strong> vor <strong>de</strong>m 11. Juni 1972 betrieben wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r mit<strong>de</strong>ren Errichtung begonnen war, <strong>für</strong> <strong>de</strong>ren Betrieb Befristungen, Bedingungen und Auflagen anordnen.Sie kann <strong>de</strong>n Betrieb <strong>die</strong>ser Anlagen ganz o<strong>de</strong>r teilweise untersagen, wenn eine erheblicheBeeinträchtigung <strong>de</strong>s Wohles <strong>de</strong>r Allgemeinheit durch Auflagen, Bedingungen o<strong>de</strong>r Befristungennicht verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann. In <strong>de</strong>n neuen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn kann <strong>die</strong> zuständige Behör<strong>de</strong> <strong>für</strong> Deponien,<strong>die</strong> vor <strong>de</strong>m 1. Juli 1990 betrieben wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>ren Errichtung begonnen war, Befristungen,Bedingungen und Auflagen <strong>für</strong> <strong>de</strong>ren Errichtung und Betrieb anordnen 9 .8 Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA): ‚Geringfügigkeitsschwellen (Prüfwerte) zur Beurteilung <strong>von</strong>Grundwasserschä<strong>de</strong>n und ihre Begründung’, 21.12.19989 Gesetz zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kreislaufwirtschaft und Sicherung <strong>de</strong>r umweltverträglichen Beseitigung <strong>von</strong> Abfällen(KrW-/AbfG) vom 27. September 1994, § 35 Bestehen<strong>de</strong> AbfallbeseitigungsanlagenREFINA: | MESOTES | 17

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