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die städtebauliche o von standortentwick für belastete ... - Difu.de

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Bo<strong>de</strong>nfunktion 1aFunktion als Lebensgrundlage und Lebensraum <strong>für</strong> Menschen,Tiere, Pflanzen und Bo<strong>de</strong>norganismen (‚Lebensraumfunktion’)a) Allgemeine BeschreibungIn allen terrestrischen Ökosystemen bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n zusammen mit Wasser, Luft, Nährstoffen undSonnenlicht <strong>die</strong> Lebensgrundlage <strong>für</strong> Menschen, Tiere, Pflanzen und Bo<strong>de</strong>norganismen. Praktischje<strong>de</strong> menschliche Tätigkeit beansprucht Bo<strong>de</strong>n; aus Sicht <strong>de</strong>s Individuums kommen <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>nwichtige Funktionen als Wohn-, Arbeits- und Freizeitstätte zu, womit <strong>die</strong>ser <strong>die</strong> Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong>Inanspruchnahme <strong>von</strong> Lebensraum bil<strong>de</strong>t. Als Lebensraum bzw. Standort <strong>von</strong> Pflanzen ist <strong>de</strong>rBo<strong>de</strong>n ein wichtiger Bestandteil aller Biozönosen, an Standorten mit seltenen Pflanzen und Tiereneine Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Biotop- und Artenschutz.In <strong>de</strong>r Gesetzesbegründung 28 heißt es: ‚Der Bo<strong>de</strong>n bil<strong>de</strong>t zusammen mit Wasser, Luft und Sonnenlicht<strong>die</strong> Grundlagen allen Lebens in Landökosystemen. Er ist darüber hinaus Ausgangs- und Endpunkt<strong>de</strong>r meisten wirtschaftlichen Aktivitäten <strong>de</strong>s Menschen. Der Bo<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>shalb unverzichtbarenatürliche Lebensgrundlage <strong>für</strong> Menschen, Tiere und Pflanzen und in <strong>die</strong>ser Funktion zu schützen.Der Bo<strong>de</strong>n ist darüber hinaus unmittelbarer Lebensraum <strong>für</strong> Bo<strong>de</strong>nlebewesen und Mikroorganismensowie Wurzelraum <strong>für</strong> Pflanzen.’b) Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Lebensraumfunktion hinsichtlich <strong>de</strong>r hier zu bewerten<strong>de</strong>n StandorteWesentlich <strong>für</strong> das weitere Verständnis ist, dass <strong>die</strong> hier entwickelte und praktisch anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>Methodik urbanen Standorten, <strong>die</strong> zumeist gewerblichen Nutzungen <strong>die</strong>nten, gilt, auf <strong>de</strong>nen entsprechend<strong>de</strong>r planungsrechtlichen Ausweisung eine Funktion als Lebensgrundlage <strong>für</strong> Tiere,Pflanzen und Bo<strong>de</strong>norganismen meist nur untergeordneter Natur sein kann und oft auch angesichts<strong>de</strong>r Flächengröße keine herausragen<strong>de</strong> Rolle spielt.Zumeist sind <strong>die</strong> hier zu bewerten<strong>de</strong>n Standorte durch ihre planungsrechtliche Ausweisung (Industrie-,Gewerbe- o<strong>de</strong>r Mischgebiet) ganz o<strong>de</strong>r mit Einschränkungen <strong>de</strong>m Lebensraum <strong>de</strong>s Menschenzugeordnet, <strong>de</strong>r <strong>die</strong> Fläche zur materiellen Produktion nutzte und wie<strong>de</strong>r nutzen, zumin<strong>de</strong>st <strong>de</strong>nanthropogenen Bedürfnissen unterordnen wird.Somit ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anwendung <strong>de</strong>r Methodik hier vorrangig <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nteilfunktion ‚Lebensgrundlage<strong>für</strong> Menschen’ zu bewerten. Bewertungskriterium ist <strong>die</strong> Überschreitung <strong>von</strong> Prüf- undMaßnahmewerten <strong>de</strong>r BBodSchV (Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch).Die Bo<strong>de</strong>nteilfunktionen ‚Lebensraum <strong>für</strong> Tiere’ und ‚Lebensraum <strong>für</strong> Bo<strong>de</strong>norganismen’ sind imZusammenhang mit <strong>de</strong>n zu bewerten<strong>de</strong>n Flächen nicht o<strong>de</strong>r nur im Ausnahmefall relevant. Darüberhinaus liegen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Bo<strong>de</strong>nteilfunktionen nur teilweise operationalisierte Bewertungshilfen in<strong>de</strong>r Fachliteratur vor. Der Schutz <strong>de</strong>s Lebensraumes <strong>für</strong> in Oberflächengewässern leben<strong>de</strong> Tiere,<strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n aquatische Lebensgemeinschaften (Fische, Frösche usw.) betreffend, wirdim Abschnitt 2.4.5 mit <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>s Oberflächengewässers unter ökosystemarem Aspektbehan<strong>de</strong>lt.In untergeordneten Fällen kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> hier relevanten Standorte <strong>die</strong> Bo<strong>de</strong>nteilfunktion ‚Lebensraum<strong>für</strong> Pflanzen’ eine gewisse Be<strong>de</strong>utung haben, beispielsweise wenn planungsrechtlich eineUmnutzung im Sinne einer Renaturierung (z.B. Brachflächen im ländlichen Bereich, Stadtrandlagen)vorgesehen ist. Für Ausnahmestandorte im Sinne <strong>die</strong>ser Methodik, z.B. Naturräume, <strong>die</strong> ausdrücklichnicht <strong>für</strong> eine Nutzung durch <strong>de</strong>n Menschen bestimmt sind, sind jeweils <strong>de</strong>n Standortverhältnissenangemessene Bewertungskriterien heranzuziehen o<strong>de</strong>r zu entwickeln. Kriterien <strong>für</strong> <strong>die</strong>28 Gesetzesbegründung zum BBodSchG, BR-Drs, 702/96, S. 82fREFINA: | MESOTES | 33

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