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die städtebauliche o von standortentwick für belastete ... - Difu.de

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Bewertung wären dann <strong>die</strong> natürliche Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit und das Standortpotenzial <strong>für</strong> natürlichePflanzengesellschaften. Gleiches kann gelten, wenn <strong>de</strong>r zu betrachten<strong>de</strong> Standort planungsrechtlich<strong>de</strong>m Lebensraum <strong>de</strong>s Menschen zwar zugeordnet, in <strong>de</strong>r Realität <strong>die</strong>se Funktion jedoch nureinem min<strong>de</strong>r großen Teil <strong>de</strong>s Standortes gilt.c) Prüfung <strong>de</strong>r Standortrelevanz bzw. -sensibilität <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1aDie Teilfunktion als Lebensgrundlage und Lebensraum <strong>für</strong> Menschen ist zunächst hinsichtlich ihrerRelevanz <strong>für</strong> <strong>die</strong> zu beurteilen<strong>de</strong>n ökologisch <strong>belastete</strong>n Brachflächen zu prüfen.Die Graduierung <strong>de</strong>r Relevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1a <strong>für</strong> <strong>de</strong>n jeweiligen Standort wird nach folgen<strong>de</strong>nKriterien durchgeführt:Tab. 5: Relevanzprüfung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1a: Zuordnung zum Lebensraum <strong>de</strong>s MenschenKriterien Beschreibung / Beispiele Xnicht relevantbedingt relevantrelevantdominantFür <strong>de</strong>n Standort bestehen zum Status quo keinerlei planungs- o<strong>de</strong>rfachschutzrechtlichen Ausweisungen als Industrie-, Gewerbe- o<strong>de</strong>rMischgebiet sowie als Wohngebiet, Park- o<strong>de</strong>r Freizeitanlage. DerStandort wird auch nicht als solches genutzt.Aus <strong>de</strong>r Vornutzung <strong>de</strong>s Standortes sind keine Anhaltspunkte <strong>für</strong> eineRelevanz <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion ableitbar.Der Standort ist planungs- o<strong>de</strong>r fachschutzrechtlich als Industrie-, Gewerbe-o<strong>de</strong>r Mischgebiet o<strong>de</strong>r als Wohngebiet, Park- o<strong>de</strong>r Freizeitanlageausgewiesen und wird bzw. wur<strong>de</strong> zu Teilen auch als solches genutzt.Der Standort ist planungs- o<strong>de</strong>r fachschutzrechtlich als Industrie-, Gewerbe-o<strong>de</strong>r Mischgebiet o<strong>de</strong>r als Wohngebiet, Park- o<strong>de</strong>r Freizeitanlageausgewiesen und wird bzw. wur<strong>de</strong> zum überwiegen<strong>de</strong>n Teil auch alssolches genutzt. Der überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>s Standortes ist <strong>de</strong>m Lebensraum<strong>de</strong>s Menschen zugeordnet.Der Standort ist planungs- o<strong>de</strong>r fachschutzrechtlich als Industrie-, Gewerbe-o<strong>de</strong>r Mischgebiet o<strong>de</strong>r als Wohngebiet, Park- o<strong>de</strong>r Freizeitanlageausgewiesen.Diese Einstufung und <strong>die</strong> tatsächliche Nutzung dominiert alle an<strong>de</strong>renFunktionen.*)*)*) trifft <strong>die</strong>s zu, ist auch <strong>die</strong> Relevanz <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Teilfunktionen (Pflanzen,Tiere, Bo<strong>de</strong>norganismen) zu prüfen.d) Beurteilung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion 1aBeeinträchtigungen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion liegen vor, wenn <strong>de</strong>ren Funktion in Frage gestellt ist. MöglicheBeeinträchtigungen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nteilfunktion ‚Lebensraum <strong>de</strong>s Menschen’ erfolgen im Wesentlichendurch Schadstoffeinträge. Beurteilungskriterien sind <strong>die</strong> Höhe <strong>de</strong>r Schadstoffkonzentrationenund <strong>die</strong> räumliche Verbreitung <strong>de</strong>r Schadstoffbelastung <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Wirkpfad Bo<strong>de</strong>n Mensch innerhalb<strong>de</strong>s Beurteilungsintervalles <strong>von</strong> 0,0 bis 0,1m unter GOK.34 | REFINA: | MESOTES

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