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die städtebauliche o von standortentwick für belastete ... - Difu.de

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vant sind. Die verbliebenen relevanten Bo<strong>de</strong>nfunktionen wer<strong>de</strong>n anschließend hinsichtlich ihresBeeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s geprüft.Hinsichtlich <strong>de</strong>r bewertungsrelevanten Bo<strong>de</strong>nfunktionen ist zu beachten, dass bei <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>raltlastenbezogenen Pflichten gem. § 4 Abs. 4 BBodSchG das Schutzbedürfnis aus <strong>de</strong>r planungsrechtlichzulässigen Nutzung abzuleiten ist, soweit <strong>die</strong>s mit <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r nicht nutzungsbedingtenBo<strong>de</strong>nfunktionen zu vereinbaren ist.‚…Anhaltspunkte <strong>für</strong> das Vorliegen einer Altlast bestehen bei einem Altstandort insbeson<strong>de</strong>re,wenn auf Grundstücken über einen längeren Zeitraum o<strong>de</strong>r in erheblicher Menge mit Schadstoffenumgegangen wur<strong>de</strong> und <strong>die</strong> jeweilige Betriebs-, Bewirtschaftungs- o<strong>de</strong>r Verfahrensweise o<strong>de</strong>rStörungen <strong>de</strong>s bestimmungsgemäßen Betriebs nicht unerhebliche Einträge solcher Stoffe in <strong>de</strong>nBo<strong>de</strong>n vermuten lassen. Bei Altablagerungen sind <strong>die</strong>se Anhaltspunkte insbeson<strong>de</strong>re dann gegeben,wenn <strong>die</strong> Art <strong>de</strong>s Betriebs o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>r Stilllegung <strong>de</strong>n Verdacht nahe legen, dassAbfälle nicht sachgerecht behan<strong>de</strong>lt, gelagert o<strong>de</strong>r abgelagert wur<strong>de</strong>n. … Anhaltspunkte <strong>für</strong> dasVorliegen einer schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rung ergeben sich dazu ergänzend insbeson<strong>de</strong>re durchallgemeine o<strong>de</strong>r konkrete Hinweise auf1. <strong>de</strong>n Eintrag <strong>von</strong> Schadstoffen über einen längeren Zeitraum und in erheblicher Mengeüber <strong>die</strong> Luft o<strong>de</strong>r Gewässer o<strong>de</strong>r durch eine Aufbringung erheblicher Frachten an Abfälleno<strong>de</strong>r Abwässer auf Bö<strong>de</strong>n,2. eine erhebliche Freisetzung naturbedingt erhöhter Gehalte an Schadstoffen in Bö<strong>de</strong>n,3. erhöhte Schadstoffgehalte in Nahrungs- o<strong>de</strong>r Futterpflanzen am Standort,4. das Austreten <strong>von</strong> Wasser mit erheblichen Frachten an Schadstoffen aus Bö<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>rAltablagerungen,5. erhebliche Bo<strong>de</strong>nabträge und -ablagerungen durch Wasser o<strong>de</strong>r Wind…’ 7Gem. BBodSchG § 8 können zur Beurteilung <strong>von</strong> schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen bestimmteWerte herangezogen wer<strong>de</strong>n:1. Werte, bei <strong>de</strong>ren Überschreiten unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nnutzung eine einzelfallbezogenePrüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungo<strong>de</strong>r Altlast vorliegt (Prüfwerte)2. Werte <strong>für</strong> Einwirkungen o<strong>de</strong>r Belastungen, bei <strong>de</strong>ren Überschreiten unter Berücksichtigung<strong>de</strong>r jeweiligen Bo<strong>de</strong>nnutzung in <strong>de</strong>r Regel <strong>von</strong> einer schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungo<strong>de</strong>r Altlast auszugehen ist und Maßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich sind (Maßnahmenwerte)Schutzgut OberflächengewässerHier wird geprüft, ob Anhaltspunkte <strong>für</strong> behördlich durchsetzbare Umweltschutzmaßnahmen zurAbwehr <strong>von</strong> Gefahren <strong>für</strong> betroffene Oberflächengewässer vorliegen. Solche Gefahren könnenvorliegen, wenn <strong>die</strong> Qualität eines Oberflächengewässers durch <strong>die</strong> Standortnutzung in <strong>de</strong>r Vergangenheitund gegenwärtig schädlich verän<strong>de</strong>rt bzw. beeinträchtigt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r eine solche Beeinträchtigungin <strong>de</strong>r Zukunft zu erwarten ist. Dabei kann es sich sowohl um organoleptisch festgestellteals auch analytisch nachgewiesene Beaufschlagungen <strong>von</strong> Oberflächengewässern auf o<strong>de</strong>rin <strong>de</strong>r relevanten Umgebung <strong>de</strong>s Standortes mit standortbürtigen Schadstoffen han<strong>de</strong>ln.Ein erster Anhaltspunkt <strong>für</strong> eine solche Beeinträchtigung bei Fließgewässern ist, wenn sich <strong>die</strong>Gewässergüte (Biologisch-chemische Güte nach <strong>de</strong>m Saprobiensystem) in Fließrichtung unterhalb<strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>r Beaufschlagung signifikant gegenüber <strong>de</strong>r anstromigen Güte verschlechtert hat.Bei stehen<strong>de</strong>n Gewässern darf das Trophiensystem keiner Verschlechterung unterliegen.7 BBodSchV, § 3 (1) und (2)16 | REFINA: | MESOTES

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