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die städtebauliche o von standortentwick für belastete ... - Difu.de

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3. Die Maßnahme muss angemessen seinAngemessen ist eine Maßnahme nur dann, wenn <strong>die</strong> Nachteile, <strong>die</strong> mit <strong>de</strong>r Maßnahmeverbun<strong>de</strong>n sind, nicht völlig außer Verhältnis zu <strong>de</strong>n Vorteilen stehen, <strong>die</strong> sie bewirkt. An<strong>die</strong>ser Stelle ist eine Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile <strong>de</strong>r Maßnahme vorzunehmen.Abwägungskriterien können finanzieller Art, aber auch beispielsweise <strong>die</strong> Ökobilanzsein.Weil <strong>die</strong> ordnungsrechtliche Inanspruchnahme eines Pflichtigen zur Altlastensanierung in ihrerHöhe durch <strong>de</strong>n Grundsatz <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit <strong>de</strong>r Mittel begrenzt wird und nur solche Maßnahmendurchgesetzt wer<strong>de</strong>n können, <strong>die</strong> geeignet, notwendig und angemessen sind, kommt <strong>de</strong>rUmsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei <strong>de</strong>r Altlastensanierung eine überragen<strong>de</strong>Be<strong>de</strong>utung zu. Bisher gibt es in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland zwar objektivierte Kriterien zurBeurteilung, ob eine Altlast vorliegt (z.B. Prüfwerte, Sickerwasserprognose), aber es wur<strong>de</strong>n bishernoch kein objektiviertes Prüfsystem entwickelt, das es tatsächlich gestattet, verhältnismäßige <strong>von</strong>unverhältnismäßigen Sanierungsmaßnahmen begrün<strong>de</strong>t und nachvollziehbar zu trennen.Zusätzlich soll <strong>die</strong> zu ergreifen<strong>de</strong> Maßnahme <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit entsprechen. DieserBegriff stammt ursprünglich aus <strong>de</strong>r Forstwirtschaft und wird auf eine Publikation <strong>von</strong> Hans Carl<strong>von</strong> Carlowitz aus <strong>de</strong>m Jahr 1713 zurückgeführt, in <strong>de</strong>r er <strong>von</strong> <strong>de</strong>r ‚nachhalten<strong>de</strong>n Nutzung’ <strong>de</strong>rWäl<strong>de</strong>r schrieb. Hermann Friedrich <strong>von</strong> Göchhausen bezeichnet 1732 <strong>die</strong> Bewirtschaftungsweiseeines Wal<strong>de</strong>s, bei welcher immer nur so viel Holz entnommen wird, wie nachwachsen kann, sodass <strong>de</strong>r Wald nie zur Gänze abgeholzt wird, son<strong>de</strong>rn sich immer wie<strong>de</strong>r regenerieren kann.Die Weltkommission <strong>für</strong> Umwelt und Entwicklung 22 <strong>de</strong>finiert <strong>die</strong> Nachhaltigkeit als Sozialethische,politische und ökologische Handlungsmaxime:‚Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, <strong>die</strong> <strong>de</strong>n Bedürfnissen <strong>de</strong>r heutigen Genertionentspricht, ohne <strong>die</strong> Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefähr<strong>de</strong>n, ihre eigenenBedürfnisse zu befriedigen.’Bezogen auf <strong>die</strong> Altlastensanierung be<strong>de</strong>utet <strong>die</strong>s, dass das Ergebnis <strong>de</strong>r durchgeführten Maßnahmenauch <strong>für</strong> künftige Generationen zumin<strong>de</strong>st ausreichend ist, d.h. auf keinen Fall wie<strong>de</strong>r eineVerschlechterung <strong>de</strong>s Zustan<strong>de</strong>s eintreten darf 23 .2.4.3. Lösungsprinzip eines risikobasierten Prüfsystems2.4.3.1. GrundprinzipDie Autoren haben durch eine systematische praktische und konzeptionelle Arbeit <strong>die</strong>se Problematikverfolgt und legen <strong>die</strong> Lösung in Form eines risikobasierten Prüfsystems vor.Das System basiert auf <strong>de</strong>r Kombination <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n <strong>für</strong> das Altlastenrisiko maßgeblichsten (prioritären)Risikofaktoren ‚Betroffenheit’ und ‚Sensibilität / Vulnerabilität’ 24 und <strong>de</strong>ren 4-stufiger Graduierung.Die bei<strong>de</strong>n prioritären Risikofaktoren spannen <strong>die</strong> maßgeblichste Risikoebene auf, <strong>die</strong> sichgrafisch als Prüfungs- bzw. Entscheidungsmatrix <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ableitung <strong>von</strong> Sanierungsmaßnahmendarstellen lässt (Abb. 4).22 sog. ‚Brundtland-Kommission’, 198723 gem. BBodSchG jedoch bezogen auf <strong>die</strong> planungsrechtlich zulässige Nachnutzung24 VerletzbarkeitREFINA: | MESOTES | 25

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