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die städtebauliche o von standortentwick für belastete ... - Difu.de

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In <strong>de</strong>r III. Projektphase wird vor <strong>de</strong>m Hintergrund einer immer stärker in <strong>de</strong>n Fokus rücken<strong>de</strong>nnachhaltigen Energiepolitik <strong>de</strong>r integrierte Ansatz gleichzeitig dazu genutzt, Nutzungsoptionen <strong>für</strong><strong>die</strong> energetische Produktion, Umwandlung o<strong>de</strong>r Verteilung aufzuzeigen. Durch <strong>die</strong> konkrete Aussicht<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung soll <strong>die</strong> Brachfläche gezielt aufgewertet wer<strong>de</strong>n. Dabei wer<strong>de</strong>nverschie<strong>de</strong>nste Optionen zur Nutzung erneuerbarer Energien unter Einbeziehung <strong>de</strong>s <strong>städtebauliche</strong>nUmfel<strong>de</strong>s untersucht.2. Prognose <strong>de</strong>s Haftungs- / Inanspruchnahmerisikos2.1. Aktueller Stand und grundlegen<strong>de</strong> MethodikUnter <strong>de</strong>m ‚Inanspruchnahme-’‚ o<strong>de</strong>r auch ‚Haftungsrisiko’ wird <strong>die</strong> unmittelbare Verpflichtungdurch ordnungs-, umwelt- und / o<strong>de</strong>r zivilrechtliche Tatbestän<strong>de</strong> verstan<strong>de</strong>n. Grundlage <strong>für</strong> eineInanspruchnahme ist <strong>die</strong> jeweilige Rechtslage.Ggf. muss <strong>de</strong>r Eigentümer, Erwerber / Investor, <strong>de</strong>r keine Kenntnis über einen Altlastentatbestandbesitzt damit rechnen, <strong>für</strong> Maßnahmen zur Gefahrenabwehr herangezogen zu wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn erträgt o<strong>de</strong>r übernimmt <strong>die</strong> Verantwortung <strong>für</strong> ihm unbekannte und <strong>von</strong> ihm nicht verursachte Altlasten.Daher ist es wichtig, rechtzeitig das Inanspruchnahmerisiko zu prognostizieren, insbeson<strong>de</strong>rewenn noch keine bestandskräftigen Anordnungen zuständiger Behör<strong>de</strong>n vorliegen. Die Behör<strong>de</strong>nentscheidungeneinschließlich <strong>de</strong>s behördlichen Maßnahmeermessens muss in solchen Fällenantizipiert wer<strong>de</strong>n.Zur I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>von</strong> Inanspruchnahmerisiken <strong>für</strong> einen Standort ist es erfor<strong>de</strong>rlich, <strong>die</strong> Sachlageauf <strong>die</strong> einzelnen, rechtsbezogen möglichen Verpflichtungstypen zu prüfen, was über <strong>die</strong> alleinigeBewertung technischer Sachverhalte hinaus geht.Von wesentlicher Be<strong>de</strong>utung ist jedoch, dass <strong>die</strong> bloße Erkennung eines standortrelevantenVerpflichtungstyps nicht zwangsläufig <strong>die</strong> Ableitung kostenintensiver Maßnahmen nachsich ziehen muss. Hierzu ist erst eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfor<strong>de</strong>rlich, <strong>de</strong>ren Inhaltund Methodik wesentlicher innovativer Bestandteil vorliegen<strong>de</strong>r Arbeit ist. Mit <strong>de</strong>m Begriff<strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit wird in <strong>de</strong>r Praxis noch recht verschwommen umgegangen und esfehlen bislang reproduzierbare Algorithmen <strong>für</strong> zielgenaue Verhältnismäßigkeitsprüfungen.Von wesentlichem Interesse schließlich sind <strong>die</strong> Kosten, <strong>die</strong> bei einer verhältnismäßigen Umsetzungzu einem gefahrlosen Zustand entstehen. Diese können mit Hilfe <strong>de</strong>r ‚Monetarisierung i. e. S.’ermittelt wer<strong>de</strong>n. Ergebnis <strong>die</strong>ser Monetarisierung ist somit <strong>die</strong> stichtagsbezogene Einschätzung<strong>de</strong>s Inanspruchnahmerisikos als Grundstücksmin<strong>de</strong>rwert.REFINA: | MESOTES | 11

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