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die städtebauliche o von standortentwick für belastete ... - Difu.de

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Für <strong>die</strong> praktische Umsetzung bewährt sich <strong>die</strong> Ableitung folgen<strong>de</strong>r Sanierungsziele:- Risikoklasse 3 (geringes Risiko) <strong>für</strong> gewerbliche Nutzung- Risikoklasse 2 (sehr geringes Risiko) <strong>für</strong> Wohnbebauung- Risikoklasse 1 (kein Risiko) <strong>für</strong> Kin<strong>de</strong>rspielplätzeIn <strong>de</strong>n meisten Fällen beinhalten <strong>die</strong> Maßnahmen eine Verringerung <strong>de</strong>s Betroffenheitsgra<strong>de</strong>s, wiemit <strong>de</strong>n senkrechten roten Pfeilen in Abb. 3 dargestellt. Eine Verringerung nutzungsspezifischerSensibilitäts- / Vulnerabilitätsgra<strong>de</strong> als Sanierungsoption ist durch Nutzungsbeschränkungen gem.BBodSchG § 4 möglich (entspräche waagerecht nach links gerichteten Pfeilen im Diagramm).2.4.4. Umsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei bo<strong>de</strong>nschutzbezogenenSanierungsmaßnahmenAltlastensanierung ist eine Aktivität <strong>de</strong>s nachsorgen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschutzes, <strong>die</strong> immer dann notwendigist, wenn in <strong>de</strong>r Vergangenheit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschutzes nicht hinreichendRechnung getragen wur<strong>de</strong> - mit <strong>de</strong>r Konsequenz, dass sich dadurch ein nach heutigemVerständnis ordnungsrechtlich unzulässiger Zustand eingestellt hat. Unzulässig im bo<strong>de</strong>nschutzrechtlichenSinne ist, wenn <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Standort relevanten Bo<strong>de</strong>nfunktionen in gefahrenrelevanterWeise beeinträchtigt sind.⇒Als Konsequenz aus <strong>de</strong>r Altlasten<strong>de</strong>finition ergibt sich, dass das Ziel bo<strong>de</strong>nschutzbezogenerSanierungsmaßnahmen ausschließlich in <strong>de</strong>r angemessenen Verringerung<strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s <strong>von</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen bestehen kann 25 .2.4.4.1. Einstufung / Graduierung bo<strong>de</strong>nschutzbezogener RisikofaktorenIm § 2 Abs. 2 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetzes sind insgesamt 8 Bo<strong>de</strong>nfunktionen aufgeführt, <strong>die</strong>in natürliche Funktionen (Ziffer 1a, 1b, 1c), Archivfunktionen (Ziffer 2) und Nutzungsfunktionen(Ziffer 3a, 3b, 3c, 3d) geglie<strong>de</strong>rt sind.Als maßgebliche (prioritäre) Risikofaktoren erweisen sich <strong>für</strong> je<strong>de</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktion- ihre Standortrelevanz (als bo<strong>de</strong>nschutzbezogene Ausprägung <strong>de</strong>s Risikofaktors ‚Sensibilität/ Vulnerabilität’) und- ihr Beeinträchtigungsgrad (als bo<strong>de</strong>nschutzbezogene Ausprägung <strong>de</strong>s Risikofaktors ‚Betroffenheit’).Da <strong>für</strong> einen Standort in <strong>de</strong>r Regel nicht alle Bo<strong>de</strong>nfunktionen gleichbe<strong>de</strong>utend sind und <strong>die</strong> relevantenBo<strong>de</strong>nfunktionen hinsichtlich ihrer Be<strong>de</strong>utung untereinan<strong>de</strong>r konkurrieren, müssen sie zurUmsetzung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gewichtet wer<strong>de</strong>n. Hierzu wer<strong>de</strong>n zunächst <strong>de</strong>rGrad <strong>de</strong>r Standortrelevanz und das Maß <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionen geprüft (sieheTab. 2).25 Die Reduktion <strong>de</strong>s Altlastenrisikos auf ein Nullrisiko ist a priori unangemessen; <strong>die</strong> Erreichung <strong>de</strong>s ursprünglichenZustan<strong>de</strong>s ist zu<strong>de</strong>m meist technisch unmöglich. Eine solche For<strong>de</strong>rung wäre daher unverhältnismäßigund wür<strong>de</strong> <strong>die</strong> Rechtswidrigkeit eines entsprechen<strong>de</strong>n Verwaltungsaktes begrün<strong>de</strong>n.28 | REFINA: | MESOTES

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