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Mühlen und Müller im oberen Erzgebirge - Streifzüge durch die ...

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Anhang<br />

Kaufvertrag über eine Mühle<br />

Georg Gehler - Die zwei Walthersdorfer <strong>Mühlen</strong><br />

1<br />

Zacharias Horn Käuffer, <strong>und</strong> Johann Christoph Großer, Verkäuffer.<br />

K<strong>und</strong> <strong>und</strong> Zuwißen sey hiermit jedermänniglich, sonderlich derer es<br />

Zuwißen von nöthen, Wir daß heute untengesetzten dato vor E. E. Hoch-<br />

<strong>und</strong> Wohlweisen Rath der Stadt St. Annabergk, alß Erb- Lehn- <strong>und</strong><br />

Gerichtsherrn Zum Beerenstein, Zwischen nachstehenden<br />

Interessenten folgender <strong>Mühlen</strong>-Kauff abgeredet, gehandelt <strong>und</strong><br />

geschloßen worden, nehmlich: Es Verkauffet Johann Christoph Großer<br />

seine alhier am Beerenstein habende <strong>und</strong> von seine Erben vormahls<br />

erkauffte Mahlmühle, sambt denen darzugehörigen Feldern <strong>und</strong><br />

Wiesen, welche oben an Christoph Ästels, unten aber an Gabriel <strong>und</strong><br />

Lorentz <strong>Müller</strong>s Wiesen <strong>und</strong> Feldern liegen <strong>und</strong> mit derenselben reinen,<br />

auf der Obern Seiten aber an E. Edl. Hoch- <strong>und</strong> Wohlweisen Raths zu St.<br />

Annabergk Flößgraben, unten am Gräntzbach stoßen, wie auch freyen<br />

mahlen, Backen <strong>und</strong> Waßerlauff, sambt allen was daran Wandt, Band-<br />

Erd- Nied <strong>und</strong> Nagelfest ist, wie auch allen darauf haftenden Gerichts-<br />

<strong>und</strong> Gerechtigkeiten, wie solche sein Groß Vater Nicol Hennerling<br />

[statt: H<strong>im</strong>merlich] <strong>und</strong> deßen Antecessores beseßen, genützet <strong>und</strong><br />

gebrauchet, oder aber hätten nutzen <strong>und</strong> gebrauchen mögen, seinem<br />

Schwager Zacharias Horn, Inwohnern am Beerenstein, Erb- <strong>und</strong><br />

Eigenthümlichen, vor <strong>und</strong> umb Sechs H<strong>und</strong>ert Fünff <strong>und</strong> Siebenzig<br />

Gülden, gantzer Kauff- <strong>und</strong> Haupt-Summa alß 258 f zum Angelde, <strong>und</strong><br />

12 f jährliche [Blatt 281 b:] Nachzahlung Michaelis 1699 den Anfang zu<br />

machen, <strong>und</strong> so fort biß Zu endlichen Abtrag zu continuiren, Versteuert<br />

hier nechst S. Königl. Maist. in Pohlen, <strong>und</strong> Churfürstl. Durchl. zu<br />

Sachßen Unsern allergnädigsten Herrn Järlich 40 gangbare Steuer ß0:,<br />

E. Edl. Hoch- <strong>und</strong> Wohlweisen Rath zu St. Annabergk, alß Erb- Lehn-<br />

<strong>und</strong> Gerichtsherrn <strong>die</strong>ses Orthes 10 gl wegen des Waßerlauffes, 5 gl<br />

M<strong>und</strong>geld, <strong>und</strong> 2 Tage Sensenfrohn, zu Pfarrgeldt <strong>und</strong> andern Abgaben<br />

aber, giebt er iedesmahl so viel als 2 Garten-Häußlein am Beerenstein<br />

geben; So hat auch Käuffer besage der Alten Lehn <strong>und</strong> des Vertrages <strong>im</strong><br />

Gelben Beerensteinischen Gerichts-Buch Fol. 51 macht, Sechs Kühe<br />

frey <strong>und</strong> ungehindert auf Christoph Ästels Huthweyde Zutreiben, <strong>und</strong><br />

Zwo Kühe gegen jährlichen Abtrag 12 gl von irden Stücke, inzwischen<br />

soll besagte Mühle sambt ihren pertinentien für <strong>die</strong> rückständigen<br />

unbetagten TagZeit Gelder biß zu deren allen Abtrag <strong>und</strong> endlichen<br />

1 Gerichtsbuch Annaberg Nr. 64, Blatt 281 ff<br />

23

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