Eine gesunde Praxis... - MEDI Deutschland
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aok-facHarztProgramm: Ab 2011 können auch<br />
Gastroenterologen Patienten behandeln<br />
Seit die Flächendeckung für das AOK<br />
Facharztprogramm zur Gastroenterologie<br />
erreicht ist, verschickt <strong>MEDI</strong> die<br />
Starterpakete anÄrzte, die die Teilnahmevoraussetzungen<br />
erfüllen. Somit können<br />
auch Gastroenterologen Patienten<br />
in das Facharztprogramm einschreiben.<br />
134 teilnehmende Ärzte (Stand 21.11.)<br />
starten am1.Januar 2011 mit der Behandlung<br />
von rund 20.000 eingeschriebenen<br />
AOKPatienten.<br />
Da Kardiologen und Hausärzte schon in<br />
den Vorquartalen aktiv in die Facharzt<br />
Ebene eingeschrieben haben, ermöglichen<br />
sie auch den Gastroenterologen, mit einer<br />
schon beträchtlichen Anzahl an FacharztprogrammPatientenindieVersorgung<br />
nach §73c SGB Vzustarten. Das kommt<br />
in den nächsten Wochen auf die teilnehmenden<br />
Ärzte zu:<br />
Konnektor<br />
Alle teilnehmenden Praxen sollten mittlerweile<br />
einen der angebotenen Konnektoren<br />
installiert haben oder dies zügig<br />
aus baDen–Württemberg<br />
nachholen. ICW und die Koco Connector<br />
AG bieten Konnektoren an, die die vertraglichen<br />
Voraussetzungen erfüllen. Mit<br />
diesem Konnektor übermitteln die Praxen<br />
sensible Daten ins Rechenzentrum der<br />
Managementgesellschaft. Vollständig funktionsfähig<br />
wird der Konnektor mit der<br />
Installation der Vertragssoftware, die die<br />
besonderen Regelungen für den GastroenterologieVertrag<br />
wiedergibt.<br />
Vertragssoftware<br />
Die Hersteller der Softwareprogramme haben<br />
den Anforderungskatalog für die Programmierung<br />
im Oktober erhalten und<br />
arbeiten seitdem an der Umsetzung der<br />
vertraglichen Vorgaben. Voraussichtlich erhalten<br />
die ersten Hersteller Mitte Dezember<br />
ihre Zertifizierung. Näheres erfahren die<br />
Praxen aktuell auf www.mediverbund.de.<br />
Ärzte, deren Software im Dezember noch<br />
nicht installiert sein sollte, müssen sich<br />
keine Sorgen machen. Auch sie können<br />
mit der Behandlung der 73cPatienten<br />
starten und die Dokumentation später<br />
nachtragen.<br />
12<br />
Fortführung des IV-Vertrags<br />
Alle Ärzte die ab 1. Januar 2011 am 73er<br />
Vertrag teilnehmen, können das ganze<br />
Jahr über auch noch die Abrechnungen<br />
des schon bestehenden IVVertrag nach<br />
§140 SGB V einreichen. Für alle Nicht<br />
Teilnehmer endet der 140erVertrag am<br />
31. 12. 2010. Der <strong>MEDI</strong>VERBUND empfiehlt<br />
Gastroenterologen, die die Vertragsvoraussetzungen<br />
für den 140erVertrag<br />
erfüllen, die Teilnahmeerklärung noch bis<br />
zum 31. 12. 2010 einzureichen und die<br />
Vorteile zu nutzen.<br />
Der Grund dieser Vereinbarung war,<br />
dass man den Gastroenterologen die Einschreibung<br />
ihrer Patienten erleichtern<br />
wollte. Denn laut der bisherigen vertraglichen<br />
Regelung konnte ein Patient nach<br />
seiner Einschreibung nicht umgehend als<br />
Vertragsteilnehmer behandelt werden,<br />
sondern musste erst noch ein Quartal im<br />
KVSystem verbleiben.<br />
Foto: DAK/van den Berg