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Eine gesunde Praxis... - MEDI Deutschland

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aok-facHarztProgramm: Ab 2011 können auch<br />

Gastroenterologen Patienten behandeln<br />

Seit die Flächendeckung für das AOK­<br />

Facharztprogramm zur Gastroenterologie<br />

erreicht ist, verschickt <strong>MEDI</strong> die<br />

Starterpakete anÄrzte, die die Teilnahmevoraussetzungen<br />

erfüllen. Somit können<br />

auch Gastroenterologen Patienten<br />

in das Facharztprogramm einschreiben.<br />

134 teilnehmende Ärzte (Stand 21.11.)<br />

starten am1.Januar 2011 mit der Behandlung<br />

von rund 20.000 eingeschriebenen<br />

AOK­Patienten.<br />

Da Kardiologen und Hausärzte schon in<br />

den Vorquartalen aktiv in die Facharzt­<br />

Ebene eingeschrieben haben, ermöglichen<br />

sie auch den Gastroenterologen, mit einer<br />

schon beträchtlichen Anzahl an Facharztprogramm­PatientenindieVersorgung<br />

nach §73c SGB Vzustarten. Das kommt<br />

in den nächsten Wochen auf die teilnehmenden<br />

Ärzte zu:<br />

Konnektor<br />

Alle teilnehmenden Praxen sollten mittlerweile<br />

einen der angebotenen Konnektoren<br />

installiert haben oder dies zügig<br />

aus baDen–Württemberg<br />

nachholen. ICW und die Koco Connector<br />

AG bieten Konnektoren an, die die vertraglichen<br />

Voraussetzungen erfüllen. Mit<br />

diesem Konnektor übermitteln die Praxen<br />

sensible Daten ins Rechenzentrum der<br />

Managementgesellschaft. Vollständig funktionsfähig<br />

wird der Konnektor mit der<br />

Installation der Vertragssoftware, die die<br />

besonderen Regelungen für den Gastroenterologie­Vertrag<br />

wiedergibt.<br />

Vertragssoftware<br />

Die Hersteller der Softwareprogramme haben<br />

den Anforderungskatalog für die Programmierung<br />

im Oktober erhalten und<br />

arbeiten seitdem an der Umsetzung der<br />

vertraglichen Vorgaben. Voraussichtlich erhalten<br />

die ersten Hersteller Mitte Dezember<br />

ihre Zertifizierung. Näheres erfahren die<br />

Praxen aktuell auf www.medi­verbund.de.<br />

Ärzte, deren Software im Dezember noch<br />

nicht installiert sein sollte, müssen sich<br />

keine Sorgen machen. Auch sie können<br />

mit der Behandlung der 73c­Patienten<br />

starten und die Dokumentation später<br />

nachtragen.<br />

12<br />

Fortführung des IV-Vertrags<br />

Alle Ärzte die ab 1. Januar 2011 am 73er­<br />

Vertrag teilnehmen, können das ganze<br />

Jahr über auch noch die Abrechnungen<br />

des schon bestehenden IV­Vertrag nach<br />

§140 SGB V einreichen. Für alle Nicht­<br />

Teilnehmer endet der 140er­Vertrag am<br />

31. 12. 2010. Der <strong>MEDI</strong>VERBUND empfiehlt<br />

Gastroenterologen, die die Vertragsvoraussetzungen<br />

für den 140er­Vertrag<br />

erfüllen, die Teilnahmeerklärung noch bis<br />

zum 31. 12. 2010 einzureichen und die<br />

Vorteile zu nutzen.<br />

Der Grund dieser Vereinbarung war,<br />

dass man den Gastroenterologen die Einschreibung<br />

ihrer Patienten erleichtern<br />

wollte. Denn laut der bisherigen vertraglichen<br />

Regelung konnte ein Patient nach<br />

seiner Einschreibung nicht umgehend als<br />

Vertragsteilnehmer behandelt werden,<br />

sondern musste erst noch ein Quartal im<br />

KV­System verbleiben.<br />

Foto: DAK/van den Berg

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