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Eine gesunde Praxis... - MEDI Deutschland

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<strong>MEDI</strong> ist für die<br />

Kammerwahlen<br />

gut aufgestellt<br />

Mit den Spitzenkandidaten Dr. Klaus<br />

Baier (Nordwürttemberg), Dr. Herbert<br />

Zeuner (Nordbaden), Dr. Michael Deeg<br />

(Südbaden) und Dr.Bärbel Grashoff (Südwürttemberg)<br />

tritt <strong>MEDI</strong> bei den diesjährigen<br />

Kammer­Wahlen in allen vier<br />

Regionen im Südwesten mit eigenen<br />

Listen an. Ziel der <strong>MEDI</strong> Kandidaten ist<br />

es, dass künftig die Belange der Niedergelassenen<br />

stärker Gehör finden.<br />

„In den Kammern dominieren die Klinikärzte,<br />

die im Marburger Bund sehr gut organisiert<br />

sind“, so die Ulmer Gynäkologin<br />

Bärbel Grashoff. „Natürlich sind sie auch<br />

unsere Kollegen, aber sie haben verständlicher<br />

Weise andere Interessen. Da müs­<br />

Verträge mit Krankenhäusern<br />

gelten zum Teil weiter<br />

<strong>Eine</strong> der Säulen des „5­Säulen­Modells“<br />

von <strong>MEDI</strong> zur Entwicklung von Perspektiven<br />

für die niedergelassenen Praxen<br />

sind Verträge mit Krankenhäusern im<br />

prä­ und poststationären Bereich. Mit<br />

diesen Vereinbarungen wird eine Kooperation<br />

zwischen Krankenhäusern und<br />

Niedergelassenen mit dem Ziel einer<br />

wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten<br />

Versorgung an der Nahtstelle zwischen<br />

ambulanter und stationärer Versorgung<br />

angestrebt.<br />

Das betrifft folgende Aspekte:<br />

• Vermeidung von Doppeluntersuchungen.<br />

• Verkürzung von Wartezeiten, insbesondere<br />

durch stationäre Aufnahme am<br />

Operationstag.<br />

• Verkürzung stationärer Liegezeiten.<br />

• Frühzeitige Rückführung des Patienten<br />

in sein gewohntes häusliches Umfeld.<br />

aus baDen–Württemberg<br />

Die Kandidaten Klaus Baier, Herbert Zeuner, Bärbel Grashoff und Michael Deeg.<br />

sen wir nachziehen.“Auch der HNO­Mediziner<br />

Michael Deeg aus Freiburg wünscht<br />

sich, „dass sich dort endlich etwas zugunsten<br />

der Niedergelassenen ändert.“<br />

Ärztekammern, Berufsrecht, Weiterbildungsordnung<br />

–bei solchen Themen schalten<br />

Ärzte schnell ab. Dabei beeinflussen<br />

sie den ärztlichen Alltag enorm. Die zunehmende<br />

Zersplitterung der Weiterbildungsordnung<br />

in immer weitergehende<br />

Facharzt­ und Schwerpunktbezeichnungen<br />

erschwert jungen Ärzten die <strong>Praxis</strong>gründung<br />

und macht deutlich, dass die<br />

• Vermeidung unnötiger Anreisewege zur<br />

prä­ und poststationären Behandlung.<br />

• Zeitnahe Übermittlung von Befundberichten.<br />

• Abstimmung der Entlassmedikation zur<br />

Verbesserung der Verträglichkeit und<br />

zur Vermeidung unnötiger Umstellungen<br />

bei gleichzeitiger Prüfung kostengünstiger<br />

Verordnungsalternativen.<br />

Die Zuständigkeit der verschiedenen Leistungssektoren<br />

bleibt dabei unberührt; die<br />

Leistungserbringung durch Vertragsärzte<br />

erfolgt nicht im Rahmen der vertragsärztlichen<br />

Versorgung. Prä­ und poststationäre<br />

Leistungen nach §115a SGB Vsind in<br />

den kalkulierten DRG­Sätzen teilweise enthalten<br />

bzw. in jedem Fall mit den dem<br />

Krankenhaus zustehenden Vergütungen<br />

abgegolten. Mit den angestrebten Vereinbarungen<br />

erfolgt deshalb eine Beauftra­<br />

7<br />

<strong>MEDI</strong>times<br />

Niedergelassenen die Kammerarbeit in<br />

den letzten Jahren etwas vernachlässigt<br />

haben.<br />

Ob es um rigide Vorschriften für Teilgemeinschaftspraxen<br />

geht, die bei Klinik­<br />

MVZs weniger strikt ausgelegt werden,<br />

oder um immer strengere Hygieneregeln,<br />

die den Alltag in den Praxen erschweren<br />

– den <strong>MEDI</strong> Mitgliedern fallen viele Beispiele<br />

ein, warum es wichtig ist, sich als<br />

Niedergelassene(r) in der Kammer zu engagieren.<br />

Anne Apelmann-Prues<br />

gung des Krankenhauses an den teilnehmenden<br />

Arzt zur Erbringung der, inder<br />

Verantwortung des Krankenhauses liegenden<br />

vor­ und nachstationären Leistungen.<br />

Das hat zur Folge, dass die Leistungen<br />

außerhalb der vertragsärztlichen Gesamtvergütung<br />

–etwa auf der Grundlage der<br />

GOÄ –vergütet werden.<br />

<strong>MEDI</strong> hat bereits in der Vergangenheit<br />

mit einer Reihe von Krankenhäusern solche<br />

Verträge abgeschlossen. Vordem Hintergrund<br />

der Diskussionen über „Fangprämien“<br />

bei der Krankenhauseinweisung und<br />

der damit verbundenen Rechtsunsicherheit<br />

konnte mit einigen Krankenhäusern<br />

vereinbart werden, dass diese Vereinbarungen<br />

bis zum Jahresende 2010 weiter<br />

gelten und für das Jahr 2011 rechtssicherere<br />

Anschlussvereinbarungen gefunden<br />

werden. Diese werden zurzeit verhandelt.<br />

Leider konnte diese Vorgehensweise insbesondere<br />

mit dem Klinikum Stuttgart<br />

und dem Marienhospital in Stuttgartnicht<br />

konsentiert werden, sodass hier derzeit<br />

keine Verträge bestehen.<br />

Frank Hofmann

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