Eine gesunde Praxis... - MEDI Deutschland
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<strong>MEDI</strong> ist für die<br />
Kammerwahlen<br />
gut aufgestellt<br />
Mit den Spitzenkandidaten Dr. Klaus<br />
Baier (Nordwürttemberg), Dr. Herbert<br />
Zeuner (Nordbaden), Dr. Michael Deeg<br />
(Südbaden) und Dr.Bärbel Grashoff (Südwürttemberg)<br />
tritt <strong>MEDI</strong> bei den diesjährigen<br />
KammerWahlen in allen vier<br />
Regionen im Südwesten mit eigenen<br />
Listen an. Ziel der <strong>MEDI</strong> Kandidaten ist<br />
es, dass künftig die Belange der Niedergelassenen<br />
stärker Gehör finden.<br />
„In den Kammern dominieren die Klinikärzte,<br />
die im Marburger Bund sehr gut organisiert<br />
sind“, so die Ulmer Gynäkologin<br />
Bärbel Grashoff. „Natürlich sind sie auch<br />
unsere Kollegen, aber sie haben verständlicher<br />
Weise andere Interessen. Da müs<br />
Verträge mit Krankenhäusern<br />
gelten zum Teil weiter<br />
<strong>Eine</strong> der Säulen des „5SäulenModells“<br />
von <strong>MEDI</strong> zur Entwicklung von Perspektiven<br />
für die niedergelassenen Praxen<br />
sind Verträge mit Krankenhäusern im<br />
prä und poststationären Bereich. Mit<br />
diesen Vereinbarungen wird eine Kooperation<br />
zwischen Krankenhäusern und<br />
Niedergelassenen mit dem Ziel einer<br />
wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten<br />
Versorgung an der Nahtstelle zwischen<br />
ambulanter und stationärer Versorgung<br />
angestrebt.<br />
Das betrifft folgende Aspekte:<br />
• Vermeidung von Doppeluntersuchungen.<br />
• Verkürzung von Wartezeiten, insbesondere<br />
durch stationäre Aufnahme am<br />
Operationstag.<br />
• Verkürzung stationärer Liegezeiten.<br />
• Frühzeitige Rückführung des Patienten<br />
in sein gewohntes häusliches Umfeld.<br />
aus baDen–Württemberg<br />
Die Kandidaten Klaus Baier, Herbert Zeuner, Bärbel Grashoff und Michael Deeg.<br />
sen wir nachziehen.“Auch der HNOMediziner<br />
Michael Deeg aus Freiburg wünscht<br />
sich, „dass sich dort endlich etwas zugunsten<br />
der Niedergelassenen ändert.“<br />
Ärztekammern, Berufsrecht, Weiterbildungsordnung<br />
–bei solchen Themen schalten<br />
Ärzte schnell ab. Dabei beeinflussen<br />
sie den ärztlichen Alltag enorm. Die zunehmende<br />
Zersplitterung der Weiterbildungsordnung<br />
in immer weitergehende<br />
Facharzt und Schwerpunktbezeichnungen<br />
erschwert jungen Ärzten die <strong>Praxis</strong>gründung<br />
und macht deutlich, dass die<br />
• Vermeidung unnötiger Anreisewege zur<br />
prä und poststationären Behandlung.<br />
• Zeitnahe Übermittlung von Befundberichten.<br />
• Abstimmung der Entlassmedikation zur<br />
Verbesserung der Verträglichkeit und<br />
zur Vermeidung unnötiger Umstellungen<br />
bei gleichzeitiger Prüfung kostengünstiger<br />
Verordnungsalternativen.<br />
Die Zuständigkeit der verschiedenen Leistungssektoren<br />
bleibt dabei unberührt; die<br />
Leistungserbringung durch Vertragsärzte<br />
erfolgt nicht im Rahmen der vertragsärztlichen<br />
Versorgung. Prä und poststationäre<br />
Leistungen nach §115a SGB Vsind in<br />
den kalkulierten DRGSätzen teilweise enthalten<br />
bzw. in jedem Fall mit den dem<br />
Krankenhaus zustehenden Vergütungen<br />
abgegolten. Mit den angestrebten Vereinbarungen<br />
erfolgt deshalb eine Beauftra<br />
7<br />
<strong>MEDI</strong>times<br />
Niedergelassenen die Kammerarbeit in<br />
den letzten Jahren etwas vernachlässigt<br />
haben.<br />
Ob es um rigide Vorschriften für Teilgemeinschaftspraxen<br />
geht, die bei Klinik<br />
MVZs weniger strikt ausgelegt werden,<br />
oder um immer strengere Hygieneregeln,<br />
die den Alltag in den Praxen erschweren<br />
– den <strong>MEDI</strong> Mitgliedern fallen viele Beispiele<br />
ein, warum es wichtig ist, sich als<br />
Niedergelassene(r) in der Kammer zu engagieren.<br />
Anne Apelmann-Prues<br />
gung des Krankenhauses an den teilnehmenden<br />
Arzt zur Erbringung der, inder<br />
Verantwortung des Krankenhauses liegenden<br />
vor und nachstationären Leistungen.<br />
Das hat zur Folge, dass die Leistungen<br />
außerhalb der vertragsärztlichen Gesamtvergütung<br />
–etwa auf der Grundlage der<br />
GOÄ –vergütet werden.<br />
<strong>MEDI</strong> hat bereits in der Vergangenheit<br />
mit einer Reihe von Krankenhäusern solche<br />
Verträge abgeschlossen. Vordem Hintergrund<br />
der Diskussionen über „Fangprämien“<br />
bei der Krankenhauseinweisung und<br />
der damit verbundenen Rechtsunsicherheit<br />
konnte mit einigen Krankenhäusern<br />
vereinbart werden, dass diese Vereinbarungen<br />
bis zum Jahresende 2010 weiter<br />
gelten und für das Jahr 2011 rechtssicherere<br />
Anschlussvereinbarungen gefunden<br />
werden. Diese werden zurzeit verhandelt.<br />
Leider konnte diese Vorgehensweise insbesondere<br />
mit dem Klinikum Stuttgart<br />
und dem Marienhospital in Stuttgartnicht<br />
konsentiert werden, sodass hier derzeit<br />
keine Verträge bestehen.<br />
Frank Hofmann