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Rote Liste Lurche und Kriechtiere - LUGV - Land Brandenburg

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ROTE LISTEN LURCHE UND KRIECHTIERE; NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE IN BRANDENBURG 13 (4) 2004 9Abb. 4Ringelnatter (Natrix natrix) beimSonnenbad. Diese Schlangenartist an den <strong>Brandenburg</strong>er Gewässernweit verbreitet.Foto: I. Tetzlaffgrößere Distanzen, was zunehmend auch beidiesen Tieren zu Verkehrsopfern führt. Verhängnisvollist hierbei die Vorliebe, insbesonderevon Schlangen, für die Wärme spendendeOberfläche asphaltierter Verkehrswege.Unsere heimischen Eidechsen ernähren sich bevorzugtvon Insekten. Der unvermindert großräumigenAnwendung von Insektiziden in<strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschaft sind sie damit unmittelbarausgesetzt (ELBING 2001 a, c).Ein spezifischer Aspekt der ehemaligen Truppenübungsplätze<strong>Brandenburg</strong>s oder auch derfrüheren Rieselfelder im Umland von Berlin istderen großflächige Sukzession. Insbesonderedie Zauneidechse <strong>und</strong> die Glattnatter müssendieser Entwicklung weichen. Andere Arten u. a.Blindschleiche <strong>und</strong> Waldeidechse gewinnenhier neuen Lebensraum. Günstige Reptilienhabitate,wie Sandtrockenrasen oder halboffeneRuderalgesellschaften weichen im Zuge der allgemeinenEutrophierung gebietsweise <strong>und</strong>zum Teil großflächig dichten <strong>Land</strong>reitgrasbeständenoder Hochstaudenfluren.Im Zusammenhang mit lokalen Rückgängen vonEidechsen werden auch Haustierbestände, vor allemHühner <strong>und</strong> Katzen, diskutiert (PETERS 1970).3.3 <strong>Liste</strong> der GefährdungsfaktorenIm Folgenden sollen die für die einheimischenAmphibien <strong>und</strong> Reptilien relevanten Gefährdungsursachenaufgelistet werden. Die <strong>Liste</strong>orientiert sich an den von KORNECK et al. (1998)zusammengestellten Gefährdungsfaktoren.1 Irreversible Lebensraum- bzw. Standortzerstörung1.1 irreversible Zerstörung durch Bebauung(Siedlungen, Gewerbe, Verkehrswegeu. a.)1.2 irreversible Zerstörung durch Abbaubzw. Abgrabung (Kies, Torf, Braunkohleu. a.)1.3 Zerstörung von Kleingewässern2 Reversible Lebensraum- bzw. Standortzerstörung2.1 reversible Zerstörung von Saumbiotopen<strong>und</strong> kleinräumigen Sonderstandorten(Feldraine, Hecken, Böschungen u.a.)2.2 intensive Freizeitnutzung2.3 reversible Absenkung des Gr<strong>und</strong>wasserspiegels

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