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Alles was Sie über den NC wissen müssen So bewerben Sie sich ...

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Wer ein Zulassungsangebot erhält, muss<br />

<strong>sich</strong> bis zum 17. Februar 2011 entschei<strong>den</strong>, ob<br />

er dieses Angebot annimmt. Er erhält dann im<br />

zweiten Schritt <strong>den</strong> Zulassungsbescheid.<br />

Am 25. Februar 2011 wer<strong>den</strong> im Auftrag<br />

und Namen der Hochschulen die Zulassungsbescheide<br />

im zweiten Schritt des Service-Verfahrens<br />

versandt.<br />

Wer im zweiten Schritt ein Zulassungsangebot<br />

erhält, muss <strong>sich</strong> bis zum 7. März 2011 entschei<strong>den</strong>,<br />

ob er dieses Angebot annimmt.<br />

Am 28. Februar 2011 wer<strong>den</strong> im Auftrag der<br />

Hochschule die Ablehnungsbescheide versandt.<br />

Bewahren <strong>Sie</strong> <strong>den</strong> Bescheid der Hochschule<br />

im eigenen Interesse auf, da <strong>Sie</strong> ihn evtl. zum<br />

Nachweis bei anderen Institutionen benötigen.<br />

Nach der Antragstellung<br />

Einschreibung bei der Hochschule<br />

Im Zulassungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt,<br />

bis wann <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bei der Hochschule einschreiben<br />

<strong>müssen</strong>.<br />

Hinweise zur Einschreibung sind entweder<br />

auf dem Zulassungsbescheid ausgedruckt oder<br />

<strong>Sie</strong> erhalten sie mit <strong>den</strong> Einschreibungsunterlagen<br />

von der Hochschule. Falls <strong>Sie</strong> dar<strong>über</strong> hinaus<br />

Fragen zur Einschreibung haben, informieren<br />

<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bitte umgehend bei der im<br />

Zulassungsbescheid genannten Hochschule.<br />

Bei der Einschreibung <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> krankenver<strong>sich</strong>ert<br />

sein. Weitere Hinweise fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im<br />

Internet www.hochschulstart.de unter Service<br />

– Download/Nützliches/„Merkblatt <strong>über</strong> die<br />

Krankenver<strong>sich</strong>erung“.<br />

Nichtannahme des Studienplatzes<br />

Wenn <strong>Sie</strong> <strong>den</strong> Studienplatz nicht annehmen<br />

(egal aus welchem Grund), brauchen <strong>Sie</strong> hierzu<br />

keine Erklärung abzugeben; bitte sehen <strong>Sie</strong><br />

in diesem Fall von Mitteilungen an die Hochschule<br />

oder »hochschulstart.de« ab.<br />

SS 2011<br />

Ablehnungsbescheid<br />

Auf dem Ablehnungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt,<br />

welchen Platz <strong>Sie</strong> unter <strong>den</strong> Mitbewerbern<br />

eingenommen haben. <strong>Sie</strong> können aus<br />

dem Ablehnungsbescheid Ihren jeweiligen<br />

Rangplatz und <strong>den</strong> Grenzrang ersehen. Der<br />

Grenzrang ist der Rangplatz, auf dem <strong>sich</strong> der<br />

letzte noch Ausgewählte in der Rangliste befindet.<br />

<strong>Sie</strong> fin<strong>den</strong> die Verfahrensergebnisse im Internet<br />

www.hochschulstart.de unter Auswahlgrenzen.<br />

Nachrückverfahren und Losverfahren<br />

Erfahrungsgemäß nehmen nicht alle Zugelassenen<br />

<strong>den</strong> ihnen im Hauptverfahren zugewiesenen<br />

Studienplatz an. Die damit wieder frei<br />

wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Studienplätze wer<strong>den</strong> im Nachrückverfahren<br />

an Bewerber, die bisher noch<br />

nicht zugelassen wer<strong>den</strong> konnten, vergeben.<br />

Am 14. März 2011 wer<strong>den</strong> im Auftrag der<br />

Hochschulen die Zulassungsbescheide im<br />

Nachrückverfahren versandt. Ablehnungsbescheide<br />

wer<strong>den</strong> im Nachrückverfahren nicht<br />

erteilt.<br />

<strong>So</strong>llten nach Abschluss der Nachrückverfahren<br />

wieder Studienplätze frei wer<strong>den</strong>, vergeben<br />

die Hochschulen diese in einem Losverfahren.<br />

Damit <strong>Sie</strong> die freien Studienplätze<br />

schneller fin<strong>den</strong>, ist ab 1. März 2011 unter<br />

www.freie-studienplaetze.de eine Börse für<br />

diese Restplätze eingerichtet wor<strong>den</strong>. Über<br />

dieses Web-Portal können Hochschulen die<br />

noch verfügbaren Studienangebote darstellen.<br />

<strong>So</strong> erhalten <strong>Sie</strong> einen Überblick <strong>über</strong> wieder<br />

verfügbar gewor<strong>den</strong>e Studienangebote. Für<br />

die Anmeldung zum Losverfahren <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong><br />

direkt mit <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Hochschulen Kontakt<br />

aufnehmen. In <strong>den</strong> meisten Fällen genügt<br />

eine formlose schriftliche Mitteilung; einige<br />

Hochschulen haben auf ihren Internet-Seiten<br />

ein entsprechendes Online-Formular eingerichtet.<br />

Nähere Informationen zum Losverfahren<br />

fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> unter anderem auf <strong>den</strong> Seiten<br />

der Hochschulen. II<br />

25<br />

Anzeigen<br />

Die im Jahre 1950 gegründete<br />

Hochschule für Politik München (HfP)<br />

bietet ein interdisziplinäres Studium der Politik<strong>wissen</strong>schaft,<br />

das in 9 Semestern Regelstudienzeit<br />

zu dem von der Universität München verliehenen<br />

akademischen Grad eines Diplomaticus scientiae<br />

politicae Univ. (Dipl. sc. pol. Univ.) führt:<br />

– Kein numerus clausus<br />

– Kein wartezeitschädliches Parkstudium<br />

– Lehrveranstaltungen in <strong>den</strong> Nachmittagsund<br />

Abendstun<strong>den</strong> (daher auch geeignet<br />

als berufsbegleitendes Studium)<br />

– Zentrale Lage in Schwabing (Nähe Uni)<br />

– Gut ausgestattete Hochschulbibliothek<br />

– Kein anonymer Massenbetrieb<br />

– Diplom der Universität München<br />

– Promotionsstudium (Dr. sc. pol.)<br />

Nähere Informationen:<br />

Hochschule für Politik München<br />

Ludwigstraße 8, 80539 München<br />

Telefon (089) 2880399-0; Telefax (089) 28 37 05<br />

Internet: www.hochschule-fuer-politik.mhn.de

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