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Alles was Sie über den NC wissen müssen So bewerben Sie sich ...

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Vergewissern <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> rechtzeitig, dass Ihr Zeugnis in Deutschland<br />

zur Aufnahme des gewünschten Studiums berechtigt. Möglicherweise<br />

können <strong>Sie</strong> mit Ihrem ausländischen Zeugnis nur fachgebun<strong>den</strong> an bestimmten<br />

Universitäten studieren; in diesen Fällen sollten <strong>Sie</strong> im Zulassungsantrag<br />

nur die Hochschulen nennen, die Ihnen zuge<strong>sich</strong>ert<br />

haben, dass <strong>Sie</strong> mit Ihrem Zeugnis auch eingeschrieben wer<strong>den</strong>.<br />

Fügen <strong>Sie</strong> Ihrer Bewerbung nicht nur eine beglaubigte Kopie der<br />

Hochschulzugangsberechtigung bei, sondern auch eine amtliche<br />

Übersetzung des Zeugnisses. II<br />

Folgende Bestimmung gilt für Bewerbungen bei »hochschulstart.de«<br />

mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung:<br />

Studienbewerber mit ausländischer Hochschulreife, die eine<br />

bundesweit gültige Anerkennungsbescheinigung beantragen<br />

möchten, wen<strong>den</strong> <strong>sich</strong> an die Zeugnisanerkennungsstelle beim<br />

Kultusministerium ihres Bundeslandes. Studienbewerber mit einem<br />

Wohnsitz im Ausland, die ein Studium in Nordrhein-Westfalen<br />

aufnehmen wollen, wen<strong>den</strong> <strong>sich</strong> an die Anerkennungsstelle<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierung Düsseldorf,<br />

Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle, Postfach 300865, 40408<br />

Düsseldorf, Telefon (0211) 4750.<br />

Diese Anerkennungsbescheinigung wird im Vergabeverfahren<br />

von »hochschulstart.de« berück<strong>sich</strong>tigt, wenn sie in Form einer<br />

amtlich beglaubigten Kopie im Rahmen der Studienplatzbewerbung<br />

eingereicht wird. Ebenfalls berück<strong>sich</strong>tigt wird eine dort<br />

vermerkte deutsche Durchschnittsnote, wenn diese beantragt<br />

und von der jeweiligen Stelle ermittelt wurde.<br />

Wird im Rahmen der Studienplatzbewerbung keine bundesweit<br />

gültige Anerkennungsbescheinigung eingereicht, wird die<br />

Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung und die Berechnung<br />

der deutschen Durchschnittsnote durch »hochschulstart.de«<br />

durchgeführt! Diese Feststellung erfolgt nur für <strong>den</strong><br />

angestrebten Studiengang bei Vorlage des ausländischen Zeugnisses<br />

in amtlich beglaubigter Kopie und amtlicher deutscher<br />

Übersetzung. Eine Anerkennungsbescheinigung zur Vorlage bei<br />

anderen Institutionen wird nicht ausgestellt.<br />

SS 2011<br />

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