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Alles was Sie über den NC wissen müssen So bewerben Sie sich ...

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die besonderen Bestimmungen für Zweitstudienbewerber.<br />

Beim Ausfüllen des Zulassungsantrages<br />

<strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> gewisse Besonderheiten<br />

beachten, auf die in <strong>den</strong> weiteren Erläuterungen<br />

hingewiesen wird. Die Entscheidung <strong>über</strong><br />

die Zulassung trifft »hochschulstart.de«, bei<br />

<strong>wissen</strong>schaftlichen Grün<strong>den</strong> nach <strong>den</strong> Feststellungen<br />

der Universität. Zweitstudienbewerber,<br />

die <strong>wissen</strong>schaftliche Gründe für ihren<br />

Zweitstudienwunsch geltend machen, fordern<br />

deshalb bitte so früh wie möglich ein Gutachten<br />

von der Hochschule an.<br />

Nähere Informationen fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Internet<br />

www.hochschulstart.de unter Service -<br />

Download/Nützliches/„Die Zulassung zum<br />

Zweitstudium“.<br />

Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Informationsheftes<br />

stand noch nicht fest, ob<br />

Zweitstudienbewerber im Service-Verfahren<br />

ihre Bewerbung an die entsprechende Hochschule<br />

oder an »hochschulstart.de« richten<br />

<strong>müssen</strong>. Auskünfte geben hier rechtzeitig die<br />

Internetseiten der Hochschulen und selbstverständlich<br />

die Internetseiten unter www.hochschulstart.de.<br />

Deutsche und die <strong>den</strong> Deutschen gleichgestellten<br />

Ausländer, die ein Studium außerhalb<br />

der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen<br />

haben, <strong>müssen</strong> ihren Zulassungsantrag<br />

wie Erststudienbewerber stellen.<br />

Ausländische Studienbewerber<br />

Zulassungsrechtlich <strong>den</strong> Deutschen gleichgestellt<br />

sind:<br />

• Ausländische EU-Bürger, d. h. Angehörige<br />

eines Mitgliedsstaates der Europäischen<br />

Union.<br />

• Staatsangehörige von Vertragsstaaten des<br />

Abkommens <strong>über</strong> <strong>den</strong> Europäischen Wirt-<br />

SS 2011<br />

ABLEHNUNGSBESCHEID ERHALTEN?<br />

WIR HELFEN IHNEN!<br />

Bundesweit Studienplatzklage für: | Medizin | Zahnmedizin |<br />

| Psychologie | Pharmazie | Lehramt | BWL | Jura | u.v.m. |<br />

schaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen<br />

Union angehören; das sind Island,<br />

Liechtenstein und Norwegen.<br />

• Bildungsinländer, d. h. jene Ausländer und<br />

Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung<br />

erworben haben. Als<br />

Bildungsinländer wer<strong>den</strong> auch jene Ausländer<br />

und Staatenlose behandelt, die ihre Studienberechtigung<br />

für <strong>den</strong> nunmehr gewünschten<br />

Studiengang erst durch ein<br />

Erststudium in Deutschland erworben haben<br />

- sie <strong>bewerben</strong> <strong>sich</strong> also bei »hochschulstart.de«<br />

als Zweitstudienbewerber;<br />

vgl. vorstehen<strong>den</strong> Abschnitt „Zweitstudium”.<br />

• In Deutschland wohnende Bewerber, die<br />

selbst nicht Staatsangehörige eines EU-<br />

Staates bzw. Norwegens, Islands oder<br />

Liechtensteins sind, deren Familienangehörige<br />

aber zu diesem Personenkreis gehören<br />

und in Deutschland beschäftigt sind.<br />

Dies bedeutet, dass die vorstehend genannten,<br />

<strong>den</strong> deutschen Studienbewerbern gleichgestellten<br />

Ausländer, die an einer deutschen<br />

Hochschule in einem der auf Seite 4 dieses Heftes<br />

genannten Studiengänge studieren wollen,<br />

ihren Zulassungsantrag bei »hochschulstart.de«<br />

einreichen <strong>müssen</strong>. Über die Anträge<br />

wird grundsätzlich nach <strong>den</strong> für Deutsche gelten<strong>den</strong><br />

Bestimmungen entschie<strong>den</strong>; die wenigen<br />

Besonderheiten sind nachfolgend dargestellt.<br />

Alle übrigen Ausländer <strong>bewerben</strong> <strong>sich</strong> direkt<br />

bei der gewünschten Hochschule, die sie<br />

<strong>über</strong> die Zulassungsbedingungen unterrichtet;<br />

dies gilt auch für jene, die eine Hochschulzugangsberechtigung<br />

außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland erworben haben, ein Studium<br />

in der Bundesrepublik Deutschland<br />

abgeschlossen haben und nun ein zweites Studium<br />

an einer deutschen Hochschule anstre-<br />

BIRNBAUM RECHTSANWÄLTE<br />

29<br />

ben. Der Zulassungsantrag muss für das <strong>So</strong>mmersemester<br />

2011 in der Regel am 15. Januar<br />

2011 (Ausschlussfrist) bei der gewünschten<br />

Hochschule vorliegen. Die Hochschulen können<br />

aber für ausländische Studienbewerber –<br />

abweichend von <strong>den</strong> Regelungen für Deutsche<br />

– die Vergabe der Studienplätze im Jahresrhythmus<br />

sowie als einzigen Bewerbungstermin<br />

dann immer (auch für ein Wintersemester)<br />

<strong>den</strong> 15. Januar vorsehen. Bitte erkundigen <strong>Sie</strong><br />

<strong>sich</strong> bei der gewünschten Hochschule nach der<br />

Bewerbungsfrist!<br />

Seit einigen Jahren besteht für ausländische<br />

Studienbewerber die Möglichkeit, <strong>sich</strong> für eine<br />

Reihe von Hochschulen <strong>über</strong> die Arbeits- und<br />

Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen,<br />

besser bekannt als uni-assist, zu <strong>bewerben</strong>.<br />

Wer <strong>sich</strong> <strong>über</strong> uni-assist <strong>bewerben</strong><br />

kann und welche Hochschulen uni-assist-<br />

Hochschulen sind, erfahren <strong>Sie</strong> unter<br />

www.uni-assist.de im Internet. <strong>Sie</strong> fin<strong>den</strong> dort<br />

auch ausführliche Informationen und Hinweise<br />

<strong>über</strong> <strong>den</strong> Ablauf des Bewerbungsverfahrens<br />

und <strong>was</strong> dabei zu beachten ist.<br />

Deutschen gleichgestellte ausländische Studienbewerber<br />

vergewissern <strong>sich</strong> bitte, dass ihr<br />

Zeugnis auch in Deutschland zur Aufnahme<br />

des gewünschten Studiums berechtigt. Bei der<br />

Bewerbung ist nicht nur eine beglaubigte Kopie<br />

der Hochschulzugangsberechtigung, sondern<br />

auch der amtlichen Übersetzung bei -<br />

zufügen. Die Durchschnittsnote berechnet<br />

»hochschulstart.de«, sofern sie nicht bereits<br />

vom zuständigen Ministerium (Bereich Kultus<br />

oder Zeugnisanerkennungsstelle) festgelegt<br />

wor<strong>den</strong> ist. Weitere Hinweise fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im<br />

Internet, www.hochschulstart.de unter Service<br />

– Download/Nützliches/„Mit ausländischem<br />

Pass an deutsche Hochschulen“.<br />

Ausländische Studienbewerber <strong>müssen</strong> bei<br />

der Einschreibung an der Hochschule (nicht<br />

DETAILS MACHEN DEN UNTERSCHIED:<br />

| Fachanwälte | Autoren von „Ratgeber Studienplatzklage“ |<br />

| Berater des AStA der Universität zu Köln und der RWTH Aachen |<br />

| bekannt aus n-tv | bundesweit tätig | Erfahrung aus <strong>über</strong><br />

1.000 Verfahren | zahlreiche Publikationen | Seminarveranstalter |<br />

Hohenzollernring 39-41 | 50672 Köln | Telefon 02 21 - 27 72 71 - 0 | Telefax 02 21 - 27 72 71 - 70 | Mail: info@birnbaum.de | www.birnbaum.de<br />

Kostenlose Broschüre unter:<br />

WWW.STUDIENPLATZKLAGE.DE<br />

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