24.11.2012 Aufrufe

Alles was Sie über den NC wissen müssen So bewerben Sie sich ...

Alles was Sie über den NC wissen müssen So bewerben Sie sich ...

Alles was Sie über den NC wissen müssen So bewerben Sie sich ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

54<br />

A Bevorzugte Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

des ersten Studienortwunsches<br />

Dieser <strong>So</strong>nderantrag spielt nur noch eine Rolle im Rahmen der Wartezeitquote.<br />

Er spielt eine untergeordnete Rolle im Rahmen der Abiturbesten-Quote<br />

und hat keine Bedeutung im Auswahlverfahren der<br />

Hochschulen sowie im Service-Verfahren.<br />

Mit diesem Antrag machen <strong>Sie</strong> das soziale Kriterium 3 geltend, das<br />

bei der Verteilung auf die Studienorte von Bedeutung ist. Erläuterungen<br />

hierzu fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> auf der Seite 12.<br />

Der Antrag ist <strong>über</strong>flüssig, wenn <strong>Sie</strong> zu <strong>den</strong> Personen mit dem sozialen<br />

Kriterium 1 oder 2 gehören. Dies sind schwerbehinderte Menschen<br />

(<strong>So</strong>zialkriterium 1) und diejenigen, die mit ihrem Ehegatten<br />

und/oder mit ihrem Kind/ihren Kindern eine gemeinsame Wohnung<br />

haben und an der nächstgelegenen Hochschule des eigenen Landes<br />

studieren wollen (<strong>So</strong>zialkriterium 2).<br />

Der Antrag ist ebenfalls <strong>über</strong>flüssig, wenn <strong>Sie</strong> lediglich geltend machen,<br />

dass <strong>Sie</strong> mit Hauptwohnung bei Ihren Eltern gemeldet sind und<br />

am nächstgelegenen Hochschulort studieren wollen (<strong>So</strong>zialkriterium<br />

4). Diesen Sachverhalt weisen <strong>Sie</strong> nämlich bereits durch die Vorlage<br />

einer entsprechen<strong>den</strong> Meldebescheinigung nach.<br />

Der Antrag kann nur dann anerkannt wer<strong>den</strong>, wenn <strong>Sie</strong> aus gesundheitlichen,<br />

familiären oder wirtschaftlichen Grün<strong>den</strong>, aus Grün<strong>den</strong><br />

des besonderen öffentlichen Interesses, aus <strong>wissen</strong>schaftlichen sowie<br />

aus studienorganisatorischen Grün<strong>den</strong> zwingend an <strong>den</strong> Studienort<br />

gebun<strong>den</strong> sind, <strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Zulassungsantrag an erster Stelle genannt<br />

haben. Diese Gründe <strong>müssen</strong> bei Ihnen persönlich vorliegen und so<br />

schwerwiegend sein, dass eine Verteilung an einen anderen Studienort<br />

für <strong>Sie</strong> mit erheblichen Nachteilen verbun<strong>den</strong> wäre. Die Nachteile<br />

<strong>müssen</strong> schwerer wiegen als die Nachteile, die normalerweise damit<br />

verbun<strong>den</strong> sind, wenn <strong>Sie</strong> wegen des Studiums nicht mehr bei <strong>den</strong> Eltern<br />

wohnen können.<br />

Begründete Anträge<br />

In <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong>, beispielhaft genannten Fällen kann einem Antrag<br />

auf bevorzugte Berück<strong>sich</strong>tigung des ersten Studienortwunsches in<br />

der Regel stattgegeben wer<strong>den</strong>. Die genannten Umstände <strong>müssen</strong> in<br />

der Person der Bewerberin oder des Bewerbers vorliegen und eine Bindung<br />

an <strong>den</strong> gewünschten Studienort begrün<strong>den</strong>.<br />

1. Gesundheitliche Gründe:<br />

Zwingende Bindung an <strong>den</strong> gewünschten Studienort aus schwerwiegen<strong>den</strong><br />

gesundheitlichen Grün<strong>den</strong>, soweit nicht bereits Schwerbehinderung<br />

vorliegt. Diese zwingende Bindung muss mit einem fachärztlichen<br />

Gutachten begründet wer<strong>den</strong>, aus dem <strong>sich</strong> nachvollziehbar<br />

ergibt, aus welchen Grün<strong>den</strong> eine ärztliche Behandlung zwar am gewünschten<br />

Studienort, nicht aber an einem anderen Studienort möglich<br />

ist; einfache ärztliche - auch fachärztliche - Bescheinigungen und<br />

Atteste reichen nicht aus. Das fachärztliche Gutachten muss die Bezeichnung<br />

der Krankheit, unter der die Bewerberin / der Bewerber leidet,<br />

enthalten.<br />

2. Familiäre Gründe:<br />

2.1 Pflege von pflegebedürftigen Verwandten in aufsteigender Linie<br />

oder Geschwistern; andere Personen zur Pflege sind nicht vorhan<strong>den</strong><br />

(ausführliches ärztliches Gutachten, Ver<strong>sich</strong>erung der<br />

pflegen<strong>den</strong> Person, ggf. amtliche Bescheinigung <strong>über</strong> die Pflegebedürftigkeit).<br />

Dem Antrag kann nur stattgegeben wer<strong>den</strong>, wenn<br />

der Stiftung ein ausführliches ärztliches Gutachten (eine einfache<br />

ärztliche Bescheinigung reicht nicht aus) vorliegt, das neben der<br />

Bezeichnung der Krankheit oder Behinderung der hilflosen, d.h.<br />

der zu pflegen<strong>den</strong> Person zu dem Ausmaß und Umfang der notwendigen<br />

Pflege ausführlich Stellung nimmt. Insbesondere ist in<br />

dem Gutachten auszuführen, ob und in welchem Umfang die zu<br />

pflegende Person der Hilfe bei <strong>den</strong> gewöhnlichen und regelmäßig<br />

wiederkehren<strong>den</strong> Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. Waschen,<br />

An- und Ausklei<strong>den</strong>, Essen etc.) bedarf. Gelegentliche Hilfeleistungen<br />

bei der Haushaltsführung reichen als Antragsgrund<br />

nicht. Zusätzlich sind auch amtlich beglaubigte Kopien von Beschei<strong>den</strong><br />

anderer Stellen (Krankenkasse, Rentenver<strong>sich</strong>erung,<br />

<strong>So</strong>zialamt, Versorgungsamt etc.) vorzulegen, soweit diese konkrete<br />

Angaben <strong>über</strong> Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit enthalten.<br />

Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit gilt als erbracht,<br />

wenn eine Bescheinigung <strong>über</strong> die Einstufung in die Pflegestufen<br />

II oder III nach dem <strong>So</strong>zialgesetzbuch XI vorgelegt wird. Neben<br />

dem ärztlichen Gutachten muss in der Antragsbegründung ausführlich<br />

und nachvollziehbar dargelegt wer<strong>den</strong>, dass die Pflege<br />

selbst <strong>über</strong>nommen wor<strong>den</strong> ist, worin diese besteht, welchen<br />

zeitlichen Umfang sie hat und seit welchem Zeitpunkt diese Pflege<br />

<strong>über</strong>nommen wurde. Dar<strong>über</strong> hinaus ist glaubhaft vorzutragen,<br />

dass andere Personen für die zu erbringende Pflegetätigkeit<br />

nicht zur Verfügung stehen und inwieweit die Pflege neben dem<br />

Studium möglich ist.<br />

2.2 <strong>So</strong>rge für unversorgte minderjährigen Geschwister, mit <strong>den</strong>en<br />

häusliche Gemeinschaft besteht; andere Personen zur Betreuung<br />

sind nicht vorhan<strong>den</strong> (eigene Meldebescheinigung und zusätzlich<br />

eine gesonderte Meldebescheinigung der Geschwister; dar<strong>über</strong><br />

hinaus ist glaubhaft vorzutragen, dass andere Personen für die zu<br />

erbringen<strong>den</strong> Versorgungsleistungen nicht zur Verfügung stehen<br />

und auch von <strong>den</strong> Eltern nicht finanziert wer<strong>den</strong> können und inwieweit<br />

die Versorgung neben dem Studium möglich ist; als weitere<br />

Nachweise sind Einkommensbescheinigungen etc. beider Eltern<br />

vorzulegen).<br />

2.3 Alleinstehende Person hat ein minderjähriges Kind, unterfällt<br />

aber nicht der Fallgruppe des § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VergabeVO<br />

Stiftung. Bei einer Zulassung an einem anderen als dem gewünschten<br />

Studienort wäre eine Wahrnehmung der elterlichen<br />

Aufgaben stark beeinträchtigt (Bestätigung der Person oder Stelle,<br />

bei der das Kind untergebracht ist, eigene Meldebescheinigung<br />

und Meldebescheinigung des Kindes).<br />

2.4 Wohnsitz (einzige Wohnung oder Hauptwohnung) mit Ehegatten<br />

und/oder Kind ist dem gewünschten Studienort nicht nach Anlage<br />

4 VergabeVO Stiftung zugeordnet; (die Entfernungstabellen<br />

entsprechen der Anlage 4, vgl. hierzu die Informationen im<br />

SS 2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!