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Alles was Sie über den NC wissen müssen So bewerben Sie sich ...

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56<br />

Wer will noch mal?<br />

Die Auswahl für ein Zweitstudium<br />

Dieses Kapitel betrifft Personen, die bereits ein Studium an einer deutschen<br />

Hochschule abgeschlossen haben und <strong>sich</strong> jetzt bei »hochschulstart.de« <strong>bewerben</strong><br />

möchten. Die Zulassung zum Zweitstudium ist eingeschränkt mit Rück<strong>sich</strong>t<br />

auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen. Für ein<br />

Zweitstudium sind höchstens drei Prozent der Studienplätze vorgesehen.<br />

Was ist ein Zweitstudium?<br />

<strong>Sie</strong> gehören zu diesem Personenkreis, wenn <strong>Sie</strong> zum Zeitpunkt der Bewerbung<br />

bereits ein Zeugnis <strong>über</strong> <strong>den</strong> erfolgreichen Abschluss eines<br />

Studiums besitzen und das Studium an einer deutschen Hochschule<br />

abgeschlossen haben. Zeugnisse, die erst nach dem 15. Januar 2011<br />

ausgestellt wer<strong>den</strong>, darf »hochschulstart.de« nicht berück<strong>sich</strong>tigen.<br />

Hochschulen sind z. B. Universitäten, frühere Gesamthochschulen, Pädagogische<br />

Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen,<br />

Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen, Kirchliche Hochschulen,<br />

Fachhochschulen einschl. der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung.<br />

Berufsakademien* sowie Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen,<br />

z. B. Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen, zählen<br />

nicht dazu.<br />

Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche<br />

Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung<br />

(z. B. Diplom- oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt<br />

wor<strong>den</strong> ist. Bitte beachten <strong>Sie</strong>: Bei Rechts<strong>wissen</strong>schaft und beim<br />

Lehramt gilt z. B. das Studium mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung<br />

als abgeschlossen; ein Pharmaziestudium gilt im Hinblick auf die<br />

Zweitstudienregelung mit dem Bestehen des Zweiten Teils der Pharmazeutischen<br />

Prüfung als abgeschlossen. Einige Prüfungsordnungen<br />

sehen vor, dass das Studium allein mit einer Promotion abgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong> kann. Wann im Übrigen eine Abschlussprüfung als abgelegt<br />

anzusehen ist, erfragen <strong>Sie</strong> bitte bei der Stelle, die die Prüfung abnimmt.<br />

Antrag und Nachweise<br />

Zum Antrag gehören folgende Nachweise:<br />

• Eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums<br />

(zur Form der Nachweise siehe Seite 33f.).<br />

Die Note, mit der <strong>Sie</strong> Ihr Erststudium beendet haben, muss im Abschlusszeugnis<br />

oder in einer besonderen Bescheinigung der Stelle<br />

nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses<br />

zuständig ist. Andernfalls muss der schlechteste Leistungsgrad<br />

zugrunde gelegt wer<strong>den</strong>. In einigen Fällen können Bewerber mit<br />

abgeschlossenem Medizinstudium aufgrund der entsprechen<strong>den</strong><br />

Approbationsordnung die Gesamtnote für die ärztliche Prüfung<br />

nicht nachweisen. <strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> dann dem Zulassungsantrag noch<br />

Bescheinigungen der Prüfungsämter (Ergebnismitteilungen der<br />

Prüfungsstelle) beifügen. Einzelheiten enthalten die Richtlinien, auf<br />

die am Ende dieses Kapitels hingewiesen wird.<br />

• Beglaubigte Kopien aller Belege und Nachweise <strong>über</strong> Studienleistungen<br />

und andere Tätigkeiten zur Begründung Ihres Zweitstudienantrages.<br />

Falls <strong>Sie</strong> einen Dienst in vollem Umfang abgeleistet haben<br />

oder bis zum 30. April 2011 ableisten wer<strong>den</strong>, sollten <strong>Sie</strong><br />

unbedingt einen Nachweis hier<strong>über</strong> beifügen. (Was als Dienst<br />

zählt, erfahren <strong>Sie</strong> auf Seite 38 dieses Heftes.)<br />

• Auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche<br />

Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch mit Angaben <strong>über</strong><br />

die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum ange-<br />

strebten Berufsziel. Die Begründung sollte abschließend alle Ge<strong>sich</strong>tspunkte<br />

enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind;<br />

die geltend gemachte(n) Fallgruppe(n) sollte(n) ausdrücklich genannt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Als <strong>So</strong>nderanträge kommen nur ein Antrag auf bevorzugte Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

des ersten Studienortwunsches und ein Härtefallantrag in<br />

Frage.<br />

Auswahl<br />

Die Studienplätze wer<strong>den</strong> nach <strong>den</strong> Kriterien „Prüfungsergebnis des<br />

Erststudiums” und „Gründe für das Zweitstudium” vergeben. Für beide<br />

Kriterien wer<strong>den</strong> Punkte vergeben.<br />

1. Prüfungsergebnis des Erststudiums<br />

Für das Prüfungsergebnis gibt es folgende Punkte:<br />

Noten ausgezeichnet und sehr gut 4 Punkte<br />

Noten gut und voll befriedigend 3 Punkte<br />

Note befriedigend 2 Punkte<br />

Note ausreichend 1 Punkt<br />

Note nicht nachgewiesen 1 Punkt.<br />

2. Gründe für das Zweitstudium<br />

Fallgruppe 1 – zwingende berufliche Gründe –<br />

Es wird ein Beruf angestrebt, der nur aufgrund zweier abgeschlossener<br />

Studiengänge ausgeübt wer<strong>den</strong> kann. Das weitere Studium soll in<br />

die Lage versetzen, einen Beruf aufzunehmen, der zwingend <strong>den</strong> erfolgreichen<br />

Abschluss von zwei Studiengängen erfordert. Hierunter<br />

fallen die Berufe Kieferchirurg (Medizin und Zahnmedizin) und Stabsapotheker<br />

der Bundeswehr (Pharmazie und Lebensmittelchemie);<br />

Gleiches gilt für Or<strong>den</strong>sgeistliche, die nach einem Theologiestudium<br />

ein Lehramtsstudium für eine Tätigkeit an Or<strong>den</strong>sschulen absolvieren<br />

wollen.<br />

Bei Vorliegen der Fallgruppe 1 gibt es 9 Punkte.<br />

Fallgruppe 2 – <strong>wissen</strong>schaftliche Gründe –<br />

Das Zweitstudium ist aus <strong>wissen</strong>schaftlichen Grün<strong>den</strong> zu befürworten.<br />

Es wird im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und<br />

Forschung auf der Grundlage der bisherigen <strong>wissen</strong>schaftlichen und<br />

praktischen Tätigkeit eine weitere <strong>wissen</strong>schaftliche Qualifikation in<br />

einem anderen Studiengang angestrebt.<br />

* Die ba<strong>den</strong>-württembergischen Berufsakademien haben zum 1. März 2009 Hochschulstatus erhalten<br />

und heißen jetzt „Duale Hochschulen“. Studienbewerber, die dort ihren Abschluss nach dem 28. Februar<br />

2009 erworben haben, gelten als Zweitstudienbewerber.<br />

SS 2011

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