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Alles was Sie über den NC wissen müssen So bewerben Sie sich ...

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58<br />

Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berück<strong>sich</strong> -<br />

tigen.<br />

Eine Kumulierung von mehreren Grün<strong>den</strong> findet nicht statt; es wird<br />

jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag<br />

für Bewerber, die aus familiären Grün<strong>den</strong> bisher ihren Zweitstudienwunsch<br />

zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich<br />

gewährt.<br />

3. Messzahl und Rangliste<br />

Die Punkte für Ihr erstes Examen und für Ihre Begründung wer<strong>den</strong> zu<br />

einer Messzahl addiert. Die Messzahl ist maßgeblich für Ihre Einstufung<br />

auf der Rangliste zur Auswahl für ein Zweitstudium. Bewerber<br />

mit einer größeren Messzahl gehen <strong>den</strong>en mit einer kleineren Messzahl<br />

vor. Nachrangige Kriterien sind Dienst und Los. (Was als Dienst<br />

zählt, erfahren <strong>Sie</strong> auf Seite n dieses Heftes.) <strong>So</strong>mit besteht eine eindeutige<br />

Rangfolge unter <strong>den</strong> Personen, die <strong>sich</strong> für <strong>den</strong>selben Studiengang<br />

beworben haben. In dieser Reihenfolge wird ausgewählt, bis<br />

alle Studienplätze vergeben sind.<br />

Besonderheiten für Zweitstudienbewerber,<br />

die <strong>wissen</strong>schaftliche Gründe (Fallgruppe 2) für ihr<br />

Zweitstudium geltend machen<br />

Zusätzlich zum Zulassungsantrag, <strong>den</strong> <strong>Sie</strong> bei »hochschulstart.de«<br />

einreichen, <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> bei der Universität, die <strong>Sie</strong> in Ihrem Zulassungsantrag<br />

an erster Stelle genannt haben, unverzüglich ein Gutachten<br />

beantragen. Das Formular fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> auf der Seite 59 oder im Internet<br />

www.hochschulstart.de unter Service – Download/Nütz -<br />

liches/„Die Zulassung zum Zweitstudium“. Der Anforderung des Gutachtens<br />

fügen <strong>Sie</strong> bitte die gleichen Unterlagen bei wie dem an »hochschulstart.de«<br />

zu richten<strong>den</strong> Zulassungsantrag (gilt auch für nachzureichende<br />

Unterlagen) sowie einen an <strong>Sie</strong> selbst adressierten<br />

Freiumschlag.<br />

Die Hochschule setzt für das Prüfungsergebnis Ihres Erststudiums<br />

die Punktzahl fest. Außerdem bewertet sie Ihre Gründe für das gewünschte<br />

Zweitstudium (unter bestimmten Umstän<strong>den</strong> lädt die Hochschule<br />

<strong>Sie</strong> hierfür zu einem Gespräch ein) und setzt dafür ebenfalls die<br />

Punktzahl fest.<br />

Da die Erstellung des Gutachtens längere Zeit in Anspruch nimmt,<br />

sollten <strong>Sie</strong> es so früh wie möglich anfordern; Ihre Anforderung sollte<br />

möglichst einen Monat vor Bewerbungsschluss bei der gewünschten<br />

Hochschule vorliegen. Ihren Zulassungsantrag reichen <strong>Sie</strong> mit allen erforderlichen<br />

Unterlagen bei »hochschulstart.de« ein. Die Hochschule<br />

sendet das Gutachten direkt an »hochschulstart.de«. Bitte beachten<br />

<strong>Sie</strong>: Ihr Zulassungsantrag muss in jedem Fall spätestens am Samstag*,<br />

<strong>den</strong> 15. Januar 2011 (Ausschlussfrist), bei »hochschulstart.de« vorliegen.<br />

Verteilung auf die Studienorte<br />

Nachdem feststeht, welche Zweitstudienbewerber ausgewählt wor<strong>den</strong><br />

sind, wird in einem zweiten Schritt <strong>über</strong> die Verteilung auf die<br />

Hochschulen (Studienorte) entschie<strong>den</strong>. Für diese Ortsverteilung wer<strong>den</strong><br />

die Zweitstudienbewerber mit <strong>den</strong> Erststudienbewerbern (ohne<br />

die „Abiturbesten“) zusammengefasst; die Entscheidung <strong>über</strong> die<br />

Studienortwünsche erfolgt nach <strong>den</strong> allgemeinen Regeln <strong>über</strong> die<br />

Ortsverteilung. Hierbei ist der einzige Unterschied zu <strong>den</strong> Erststudienbewerbern,<br />

dass bei <strong>den</strong> Zweitstudienbewerbern nicht auf die Durchschnittsnote<br />

des Abiturzeugnisses, sondern auf das Prüfungsergebnis<br />

(Gesamtnote) des Erststudiums als nachrangiges Verteilungskriterium<br />

zurückgegriffen wird.<br />

Für Zweitstudienbewerber, die bei der Hochschule ein Gutachten<br />

beantragt haben, gilt noch Folgendes: Hat die Hochschule die <strong>wissen</strong>schaftlichen<br />

Gründe für das Zweitstudium anerkannt, kann sie eine<br />

zwingende Ortsbindung bestätigen. <strong>Sie</strong> wer<strong>den</strong> bei der Ortsverteilung<br />

dann so behandelt, als ob <strong>Sie</strong> einen Antrag auf bevorzugte Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

des ersten Studienortwunsches gestellt hätten und dieser Antrag<br />

anerkannt wor<strong>den</strong> wäre (vgl. Seite 53).<br />

Weitere Hinweise fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Internet www.hochschulstart.de<br />

unter Service – Download/Nützliches/„Die Zulassung zum Zweitstudium”.<br />

II<br />

* Abweichend von <strong>den</strong> Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert <strong>sich</strong> die Frist nicht bis zum<br />

Ablauf des nachfolgen<strong>den</strong> Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen – VwVfG.NW.).<br />

Fotonachweis:<br />

S. 8 »hochschulstart.de«<br />

S. 9 iStockphoto<br />

S. 10 iStockphoto<br />

S. 11 iStockphoto<br />

S. 16 <strong>So</strong>nya Etchinson – Fotolia.com<br />

S. 23 iStockphoto<br />

S. 25 iStockphoto<br />

S. 27 U.P. IMAGES – Fotolia.com<br />

S. 28 Martin Schumann – Fotolia.com<br />

S. 35 iStockphoto<br />

S. 36 iStockphoto<br />

S. 53 iStockphoto<br />

S. 57 iStockphoto<br />

SS 2011

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