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Kooperation und Verantwortung in der Gemeindepsychiatrie

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f<strong>in</strong>det, auf das Verhältnis <strong>der</strong> Europäischen Union zu den Kommunen ausgeweitet.<br />

In Artikel 5 des Lissabonner Vertrages heißt es demnach: »Nach<br />

dem Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zip wird die Union <strong>in</strong> den Bereichen, die nicht <strong>in</strong> ihre<br />

ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern <strong>und</strong> soweit die Ziele<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong> Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten we<strong>der</strong><br />

auf zentraler Ebene noch auf regionaler o<strong>der</strong> lokaler Ebene ausreichend<br />

verwirklicht werden können, son<strong>der</strong>n vielmehr wegen ihres Umfanges o<strong>der</strong><br />

ihrer Wirkung auf Unionsebene besser zu verwirklichen s<strong>in</strong>d.«<br />

Vergaberecht <strong>und</strong> Qualität<br />

Evelyne Gebhardt<br />

Auch beim Vergaberecht eröffnet die Europäische Union ausdrücklich die<br />

Möglichkeit, ökologische, soziale <strong>und</strong> ethische Kriterien zu berücksichtigen.<br />

Die Union verpflichtet die Mitgliedstaaten ausdrücklich nicht bei <strong>der</strong><br />

Auftragsvergabe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Wettbewerb um das billigste Angebot e<strong>in</strong>zutreten.<br />

Die Wahl des kostengünstigsten Angebots bleibt zwar möglich, zugleich<br />

besteht aber die Möglichkeit, das wirtschaftlich günstigste Angebot <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

transparenten Verfahren zu ermitteln.<br />

In den Vergaberichtl<strong>in</strong>ien aus dem Jahr 2004 werden folgende Bed<strong>in</strong>gungen<br />

bei <strong>der</strong> Ausschreibung öffentlicher Auftraggeber formuliert: »Die<br />

Bed<strong>in</strong>gungen für die Ausführung e<strong>in</strong>es Auftrages können <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e soziale<br />

<strong>und</strong> umweltbezogene Aspekte betreffen (Art. 38).« Sowie <strong>in</strong> Artikel 26: »Die<br />

öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bed<strong>in</strong>gungen für die Ausführung<br />

des Auftrags ausschreiben, sofern diese mit dem Geme<strong>in</strong>schaftsrecht<br />

vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bekanntmachung o<strong>der</strong> <strong>in</strong> den Verd<strong>in</strong>gungsunterlagen<br />

angegeben werden. Die Bed<strong>in</strong>gungen für die Ausführung e<strong>in</strong>es Auftrags<br />

können <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e soziale <strong>und</strong> umweltbezogene Aspekte betreffen.«<br />

Allerd<strong>in</strong>gs müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllt werden:<br />

� sie müssen mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen;<br />

� sie dürfen dem Auftraggeber ke<strong>in</strong>e unbeschränkte Entscheidungsfreiheit<br />

e<strong>in</strong>räumen;<br />

� sie müssen ausdrücklich im Leistungsverzeichnis o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

des Auftrages genannt se<strong>in</strong>;<br />

� sie müssen alle tragenden Gr<strong>und</strong>sätze des Geme<strong>in</strong>schaftsrechts, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

das Diskrim<strong>in</strong>ierungsverbot beachten.<br />

So weit so gut. Das Europäische Parlament hat die Ausweitung des Vergaberechts<br />

erkämpft. Die Umsetzung <strong>der</strong> Vergaberichtl<strong>in</strong>ien <strong>in</strong> nationales<br />

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