4 Amtliche Bekanntmachungen
Verbraucherschutz: Haustürgeschäfte Aus aktuellem Anlass weisen wir sie darauf hin, dass im Gemeindegebiet <strong>Waltenhofen</strong> vermehrt Haustürgeschäfte angeboten werden. Falls Sie unsicher sind, ob der „Vertreter“ vor Ihrer Haustüre seriös ist, fragen Sie nach seiner Reisegewerbekarte. Der Inhaber einer Reisegewerbekarte hat diese bei der Ausübung seiner Tätigkeit ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Sollten Sie bereits ein Haustürgeschäft geschlossen haben, können Sie dies wie folgt widerrufen: Wann liegt ein Haustürgeschäft vor? Ein Haustürgeschäft ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer (Verkäufer) und einem Verbraucher (Käufer), der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich seiner Privatwohnung, anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsfl ächen bestimmt worden ist. Hierunter fallen der Verkauf von Zeitschriftenabonnements genauso, wie die berüchtigten Kaffeefahrten. Ausnahmen: - Versicherungsverträge - notariell beurkundete Verträge - Verbraucher hat den Vertreter selbst bestellt - sofort erbrachte und bezahlte Leistungen bis 40 € Was ist bei der Ausübung des Widerrufs zu beachten? Das Widerrufsrecht kann schriftlich erklärt werden. Auch Rücksendung der Ware reicht aus. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Frist für den Widerruf beträgt grundsätzlich zwei Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Bei einer Warenlieferung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Ware beim Käufer entscheidend. Die Belehrung muss deutlich und in Textform erfolgen sowie genaue Angaben über das Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist, den Widerrufsempfänger und die Rechtsfolgen beinhalten. Senioren-Adventsnachmittag am 13. 12. 09 in der MZH <strong>Waltenhofen</strong> Den traditionellen Senioren-Adventsnachmittag für Bürgerinnen und Bürger, die bereits das 70. Lebensjahr (bis Jahrgang 1939) vollendet haben, führen wir auch heuer wieder in der Mehrzweckhalle <strong>Waltenhofen</strong> durch. Zu dieser Veranstaltung, die am 3. Adventssonntag, also am 13. Dezember 2009 von 14 bis 17 Uhr stattfi ndet, darf ich alle 70-jährigen und älteren Bürger recht herzlich einladen. Dieser Nachmittag wird gestaltet von verschiedenen Vereinen, Gruppen und Schülern aus der gesamten Gemeinde, die sich unentgeltlich für diese schöne Tradition und diesen guten Zweck zur Verfügung stellen. Herzlichen Dank dafür schon im Voraus! Ich lade Sie herzlich zu dieser adventlichen Feier ein und würde mich freuen, wenn wieder sehr viele daran teilnehmen würden. Für Personen aus den Ortsteilen Martinszell, Oberdorf, Niedersonthofen, Memhölz, Hegge, Lanzen und Rauns ist ein Busdienst eingerichtet: Amtliche Bekanntmachungen Martinszell (Schule): 13.00 Uhr Oberdorf (Verkehrsamt): 13.05 Uhr Niedersonthofen („Krone“): 13.15 Uhr Memhölz (Kirche): 13.20 Uhr Hegge (alle Bushaltestellen): ab 13.40 Uhr Lanzen (Haltestelle Linie 9): 13.45 Uhr zusätzliche Haltestellen: Rauns (Endhaltestelle Linie 4, Bushäuschen): 13.30 Uhr Rauns (Bushaltest. Bahnhofstr. Bushäuschen): 13.33 Uhr Rauns (Bushaltestelle Paul-Zoll-Str.): 13.36 Uhr <strong>Waltenhofen</strong> (Bushaltest. Kirche Bushäuschen) 13.40 Uhr Abhol- und Bringservice Wer nicht zur Bushaltestelle kommen kann, soll sich bis spätestens Mittwoch, 9. 12. 09 bei Herr Schulze, Tel. 0 83 79/72 80 96 anmelden, daß der Abholservice organisiert werden kann. Fundamt In der Zeit vom 19. 10. bis 6. 11. 2009 wurden folgende Fundgegenstände abgegeben: Gegenstand Fundort 4 Schlüssel am Ring mit Plabennec Straße, Abzweig Herzanhänger aus Holz Bgm. Fritz-Straße 1 Paar Leder Handschuhe Rohrer Straße, (schwarz) Ecke Jahnstraße Einladung zur Kriegergedächtnisfeier am Sonntag, dem 15. November 2009 Zur Teilnahme an dieser Kriegergedächtnisfeier ist die gesamte Bürgerschaft eingeladen. Die Vereine werden gebeten, mit ihren Fahnenabordnungen teilzunehmen. Gestaltung der Gedenkfeier: - 8.45 Uhr Aufstellung der Vereine beim Rathaus in <strong>Waltenhofen</strong>. Für die Absperrung sorgt die Freiwillige Feuerwehr <strong>Waltenhofen</strong>. - 9.00 Uhr Gedenkgottesdienst in der Pfarrkirche <strong>Waltenhofen</strong>. Nach dem Gedenkgottesdienst – Gedenkfeier am neuen Kriegerdenkmal. 1. Choral (Musikkapelle). 2. Gebet für die Gefallenen und Vermißten. 3. Lied (Sängerkameradschaft). 4. Gefallenengedenken mit Kranzniederlegung. 5. „Ich hatt‘ einen Kameraden“ (Musikkapelle). Abmarsch der Vereine zum Gasthaus „Hasen“. Dort fi ndet im Anschluß die Jahresversammlung der Kriegerkameradschaft <strong>Waltenhofen</strong> statt. Zum ehrenden Gedenken an die Gefallenen und Vermißten läuten um 12 Uhr sämtliche Glocken. <strong>Waltenhofen</strong>, 16. 10. 2009 (E. Harscher) 1. Bürgermeister Der nächste Bürgerbrief erscheint am 27. November 2009 5