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TierFreUnd 09|2012<br />

der richtige Weg bei anzeigen<br />

Im Rahmen der „Hund im Backofen“<br />

Kampagnenvorbereitung haben wir<br />

uns aus den verschiedensten Richtungen<br />

gründlich informiert. So<br />

lernten wir eine Tierfreund-Leserin<br />

kennen, die als Beamtin bei Gericht<br />

regelmäßig mit Fälle der Tierquälerei<br />

zu tun hat.<br />

Sie kennt sich mit diesbezüglichen<br />

Behördenwegen bzw. dem Behördenalltag<br />

und mit den Gerichtswegen<br />

sehr genau aus. Wir haben sie<br />

gebeten, einige wichtige Punkte,<br />

eine Art Checkliste, für unsere Mitglieder<br />

zusammenzufassen, damit<br />

man in einem Fall von Tierquälerei<br />

korrekt reagieren kann. Die Hemmschwelle,<br />

die Polizei zu kontaktieren<br />

ist oft viel zu groß. So neigt man<br />

eher dazu „wegzuschauen“.<br />

Anbei einige Tipps der Expertin,<br />

vielen Dank dafür!<br />

Was kann ich tun:<br />

Wenn einem Tier U<strong>nr</strong>echt passiert<br />

• sofort reagieren! Rufen Sie unverzüglich den Polizeinotruf<br />

122 oder wählen Sie die Nummer des internationalen<br />

Notrufes 112!<br />

• Wer? Bei der Personenbeschreibung sind Informationen,<br />

wie Alter, Bart, Kappe, Haarfarbe, eventuell Name des Täters<br />

sehr hilfreich. Gibt es einen Mittäter, Mitfahrer?<br />

Versuchen Sie sich Kennzeichen, Marke, Type, Farbe des<br />

Fahrzeuges zu merken.<br />

• Wo? Angaben zu Ort, Straße und Richtung<br />

sind sehr wichtig<br />

• Wann? An welchem Tag und um wie viel Uhr ist es passiert.<br />

• Was? Geben Sie die genaue Tatbeschreibung an,<br />

eventuell auch von Zeugen geschildert oder bestätigt.<br />

• Welches Tier? Nach Möglichkeit merken Sie sich die<br />

Rasse, das Geschlecht, die Farbe oder eventuell den<br />

Namen des Tieres!<br />

• Gibt es vielleicht Zeugen, können Sie einige Fotos machen?<br />

• Wenn es möglich ist, bleiben Sie beim Tatort, oder in der<br />

Nähe, damit man weiß, was weiter passiert ist.<br />

habe ich etwas zu befürchten?<br />

• Es entstehen keine Anzeige-, oder Prozesskosten!<br />

Von lesern Für leser | 11<br />

• Die Polizei muss die Anzeige aufnehmen, im Zweifel sollen Sie bitte<br />

darauf bestehen!<br />

• Man kann natürlich anonym bleiben, in dem Fall ist es aber besser,<br />

wenn es weitere Zeugen oder Fotos gibt.<br />

• In einigen Fällen muss die Bezirksverwaltungsbehörde eingeschaltet<br />

werden (der Amtstierarzt kontrolliert die Haltung des Tieres) –<br />

bestehen Sie darauf!<br />

• Eine Anzeige kann auch per E-Mail geschickt werden. Wenn<br />

ausreichende Informationen zur Verfügung stehen, wird die<br />

Angelegenheit verfolgt. (Siehe die 5 „W-Fragen“ unten).<br />

• Machen Sie die Anzeige persönlich, das hat den Vorteil, dass Sie<br />

noch einmal als Zeuge befragt werden können, falls weitere Fragen<br />

auftauchen. So kann der Täter sicherer zur Rechenschaft gezogen werden.<br />

• Eine Anzeige muss alle 5“W“ enthalten, um verfolgt werden zu können!

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