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TierFreUnd 09|2012<br />
der richtige Weg bei anzeigen<br />
Im Rahmen der „Hund im Backofen“<br />
Kampagnenvorbereitung haben wir<br />
uns aus den verschiedensten Richtungen<br />
gründlich informiert. So<br />
lernten wir eine Tierfreund-Leserin<br />
kennen, die als Beamtin bei Gericht<br />
regelmäßig mit Fälle der Tierquälerei<br />
zu tun hat.<br />
Sie kennt sich mit diesbezüglichen<br />
Behördenwegen bzw. dem Behördenalltag<br />
und mit den Gerichtswegen<br />
sehr genau aus. Wir haben sie<br />
gebeten, einige wichtige Punkte,<br />
eine Art Checkliste, für unsere Mitglieder<br />
zusammenzufassen, damit<br />
man in einem Fall von Tierquälerei<br />
korrekt reagieren kann. Die Hemmschwelle,<br />
die Polizei zu kontaktieren<br />
ist oft viel zu groß. So neigt man<br />
eher dazu „wegzuschauen“.<br />
Anbei einige Tipps der Expertin,<br />
vielen Dank dafür!<br />
Was kann ich tun:<br />
Wenn einem Tier U<strong>nr</strong>echt passiert<br />
• sofort reagieren! Rufen Sie unverzüglich den Polizeinotruf<br />
122 oder wählen Sie die Nummer des internationalen<br />
Notrufes 112!<br />
• Wer? Bei der Personenbeschreibung sind Informationen,<br />
wie Alter, Bart, Kappe, Haarfarbe, eventuell Name des Täters<br />
sehr hilfreich. Gibt es einen Mittäter, Mitfahrer?<br />
Versuchen Sie sich Kennzeichen, Marke, Type, Farbe des<br />
Fahrzeuges zu merken.<br />
• Wo? Angaben zu Ort, Straße und Richtung<br />
sind sehr wichtig<br />
• Wann? An welchem Tag und um wie viel Uhr ist es passiert.<br />
• Was? Geben Sie die genaue Tatbeschreibung an,<br />
eventuell auch von Zeugen geschildert oder bestätigt.<br />
• Welches Tier? Nach Möglichkeit merken Sie sich die<br />
Rasse, das Geschlecht, die Farbe oder eventuell den<br />
Namen des Tieres!<br />
• Gibt es vielleicht Zeugen, können Sie einige Fotos machen?<br />
• Wenn es möglich ist, bleiben Sie beim Tatort, oder in der<br />
Nähe, damit man weiß, was weiter passiert ist.<br />
habe ich etwas zu befürchten?<br />
• Es entstehen keine Anzeige-, oder Prozesskosten!<br />
Von lesern Für leser | 11<br />
• Die Polizei muss die Anzeige aufnehmen, im Zweifel sollen Sie bitte<br />
darauf bestehen!<br />
• Man kann natürlich anonym bleiben, in dem Fall ist es aber besser,<br />
wenn es weitere Zeugen oder Fotos gibt.<br />
• In einigen Fällen muss die Bezirksverwaltungsbehörde eingeschaltet<br />
werden (der Amtstierarzt kontrolliert die Haltung des Tieres) –<br />
bestehen Sie darauf!<br />
• Eine Anzeige kann auch per E-Mail geschickt werden. Wenn<br />
ausreichende Informationen zur Verfügung stehen, wird die<br />
Angelegenheit verfolgt. (Siehe die 5 „W-Fragen“ unten).<br />
• Machen Sie die Anzeige persönlich, das hat den Vorteil, dass Sie<br />
noch einmal als Zeuge befragt werden können, falls weitere Fragen<br />
auftauchen. So kann der Täter sicherer zur Rechenschaft gezogen werden.<br />
• Eine Anzeige muss alle 5“W“ enthalten, um verfolgt werden zu können!