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FEUERWEHR 2015 - Konzeption der FKS - GVB

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den Vorgaben <strong>der</strong> Regeln für den (internationalen)zivilen Luftverkehr.3Erreichungsgrad. Neu eingeführt wird mit <strong>der</strong> <strong>Konzeption</strong>Feuerwehr <strong>2015</strong> das Element des Erreichungsgrades,womit zwei Zwecke verfolgt werden:n Zum einen werden damit Rechtsansprüche an dieFeuerwehren aus dem Einzelfall ausgeschlossen,also zum Beispiel für den Fall, dass das Ersteinsatzelementspäter als vorgegeben an <strong>der</strong>Einsatzstelle eintrifft.n Zum zweiten wird mit dem Erreichungsgrad<strong>der</strong> Einsatzwirklichkeit Rechnung getragen:Bei zufälligen Paralleleinsätzen, schlechtenWitterungsbedingungen o<strong>der</strong> falschen/unpräzisenOrtsangaben des Notrufenden kann sich <strong>der</strong>Ersteinsatz erheblich verzögern. Deshalb istwe<strong>der</strong> zu garantieren noch zu erwarten, dass dieRichtzeiten in jedem Einzelfall eingehaltenwerden.Mit dem Erreichungsgrad wird das Ziel <strong>der</strong> Richtzeiten-Vorgabepräzisiert. Die Feuerwehren sind sozu organisieren, dass die Richtzeiten unter normalenBedingungen eingehalten werden können. Dasheisst: Es braucht so viele Ersteinsatzelemente beziehungsweisediese sind räumlich so zu verteilen,dass je<strong>der</strong> Ort im dicht beziehungsweise dünn besiedeltenGebieten innerhalb von 10 beziehungsweise15 Minuten nach Eingang <strong>der</strong> Alarmierungerreicht werden kann.Die Zielerreichung ist nachzuweisen. Dazu soll die Zeitvom Eingang des Alarms bei <strong>der</strong> Feuerwehr bis zurMeldung, dass das Ersteinsatzelement vor Ort eingetroffenist, gemessen und statistisch erfasst werden.Sind im Zusammenhang mit einem Ereignis, beispielsweiseeinem Unwetter, viele einzelne Einsätzebei unterschiedlichen Zieladressen zu leisten, wirdfür die Bestimmung des Erfüllungsgrades vom erstenEinsatz aller im Zusammenhang mit diesem einenEreignis stehenden Einsätze ausgegangen.Dies entspricht in <strong>der</strong> Regel einem Ersteinsatzelementmit 8 AdF. Bei diesem personellen Umfangwird vorausgesetzt, dass beim Einsatz des Ersteinsatzelementszum Innenangriff weitere Kräfte fürdas Stellen eines Sicherheitstrupps bereits alarmiertsind.5Spezielle Anlagen. Die <strong>FKS</strong> hat sich bereits in <strong>der</strong>Vergangenheit für gesamtschweizerisch gültige Regelungenmit den Betreibern von Autobahnen undBahninfrastrukturanlagen eingesetzt. Die (notwendigen)Leistungsvereinbarungen zwischen den Betreibernund den einzelnen Kantonen sollen jeweilsunter Berücksichtigung <strong>der</strong> ausgehandelten Ergebnisseabgeschlossen werden. Dieses Vorgehen sollauch für an<strong>der</strong>e spezielle Einsätze zur Anwendungkommen.6Abgelegene Gebiete. Für abgelegene Gebiete sollenkeine gesamtschweizerischen Vorgaben gemachtwerden. Die kantonalen Instanzen sind indiesen Fällen gehalten, spezielle Vorkehren zu treffen,wie beispielsweise Massnahmen des baulichenund betrieblichen Brandschutzes sowie das Erstellenentsprechen<strong>der</strong> Einsatzpläne durch die Feuerwehr.7Zeiterfassung. Einzelne Kantone haben in den vergangenenJahren spezielle und zum Teil hoch entwickelteSysteme zur Messung <strong>der</strong> tatsächlichen Interventionszeitenbeziehungsweise zur Überprüfung<strong>der</strong>en Einhaltung eingeführt. Diese Systeme sollenweiter angewandt werden, solange sie den Zielsetzungendes Grundsatzes 8 nicht wi<strong>der</strong>sprechen.Wenn die in solchen Systemen definierten Richtzeitenvon denen des Grundsatzes 8 abweichen, müssendie an<strong>der</strong>en Leistungsparameter angepasst werden.4Ersteinsatzelement. Die Ausgestaltung <strong>der</strong> Ersteinsatzelementewird gegenüber den Aussagen des KonzeptsFeuerwehr 2000plus offener formuliert. Sie istin jedem Fall auf die Anfor<strong>der</strong>ungen des konkretenEinsatzes auszurichten, ergibt sich also aus dem jeweiligenkonkreten Einsatzauftrag beziehungsweise Einsatzstichwort.Für Brandeinsätze sollte das Ersteinsatzelement sogestaltet werden, dass folgende Aufgaben wahrgenommenwerden können:n Erkundung und Einsatzleitung,n Einsatz eines Löschfahrzeugs,n Rettung einer Person unter Atemschutz,n Erstangriff zur Brandbekämpfung.23

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