Wachen naturgemäss kürzer als die von Milizfeuerwehren,<strong>der</strong>en Angehörige zunächst ins Feuerwehrgebäudeeinrücken müssen. Die Zeitdauer von <strong>der</strong>Auslösung des Alarms bis zum Eingang des Funk-Telegramms bei allen aufgebotenen Einsatzkräftenwird von <strong>der</strong> verwendeten Alarmierungs- undUebermittlungstechnik bestimmt. Der Zeitaufwandfür das Notruf-Gespräch wie auch die Erkundungam Einsatzort ergibt sich unter an<strong>der</strong>em aus <strong>der</strong> Erfahrungdes Personals.Nach den intensiven Diskussionen <strong>der</strong> vergangenenJahre haben sich unter Berücksichtigung vieler Einzelaspektedie im Grundsatz 8 genannten Richtzeitenfür das Eintreffen des Ersteinsatzelements <strong>der</strong>Feuerwehr an <strong>der</strong> Einsatzstelle etabliert.Die Richtzeiten dürfen nicht als Durchschnittszeitenmissverstanden werden. Das Ersteinsatzelement <strong>der</strong>Feuerwehr soll nicht im Durchschnitt aller Einsätze,son<strong>der</strong>n innert 10 beziehungsweise 15 Minuten an<strong>der</strong> Einsatzstelle eintreffen. Die Ersteinsatzelementesind also räumlich so zu verteilen, dass sie unternormalen Bedingungen jedes Objekt innerhalb <strong>der</strong>Richtzeiten erreichen können.Dicht / dünn besiedelt. Die Begriffe überwiegenddicht besiedelt beziehungsweise überwiegend dünnbesiedelt sind als Sammelbegriffe für eine Vielzahleinsatzrelevanter Faktoren zu verstehen.Merkmale einer dichten Besiedlung im Sinne vonGrundsatz 8 sind:n Geschlossene Bauweise, beispielsweise Häuserzeilen,grosse Gebäudekomplexe, Altstadtviertelmit engen Gassen,n begrenzte Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr,zum Beispiel Häuserkarrees,n überwiegend hohe und/o<strong>der</strong> weitläufigeGebäude und/o<strong>der</strong> Gebäude mit hohenPersonen konzentrationen, beispielsweiseVerwaltungsgebäude, Einkaufszentren, Veranstaltungssäleusw.,n hohe Verkehrsdichte, begrenzte Interventionsflächenfür die Einsatzkräfte, zum Beispielinfolge dicht beparkter Strassen.Merkmale einer dünnen Besiedlung im Sinne vonGrundsatz 8 sind:n Offene Bauweise mit überwiegend freistehendenGebäuden, die von mehreren Seiten zugänglichsind und/o<strong>der</strong> Gebäude mit geringenPersonenkonzentrationen,n grosse Interventionsflächen für die Einsatzkräfte,vor beziehungsweise um die Gebäude, die einenraschen Einsatz erlauben.Die Einstufung in dicht beziehungsweise dünnbesiedelte Gebiete sollte nicht aufgrund einzelnerGebäude vorgenommen werden. Ein kleines Dorfwird nicht allein aufgrund eines grösseren Hotelszum dicht besiedelten Gebiet. Eine Kleinstadt istnicht nur deshalb als dünn besiedelt anzusehen,weil in einem Quartier freistehende Einfamilienhäuserüberwiegen.Abgelegene Gebiete sind im Sinne von Grundsatz 8nicht als dünn besiedelt zu verstehen, also zum BeispielBauernhöfe o<strong>der</strong> Skirestaurants. Hier bedarf eseiner Einzelfallbetrachtung durch die kantonalen Instanzenmit dem Ziel, dass lange Ausrückzeiten <strong>der</strong>Feuerwehr durch bauliche Massnahmen (zum Beispielfest installierte Fluchtleitern) kompensiertwerden. Gleiches gilt für spezielle Objekte wie zumBeispiel Spitäler, die auch dann einer speziellen Einsatzplanungbedürfen, wenn sie in einem ansonstendünn besiedelten Gebiet liegen.2Richtzeiten für Fachspezialisten. Die <strong>Konzeption</strong>Feuerwehr 2000plus definierte Richtzeiten nur fürBrandeinsätze. Die <strong>Konzeption</strong> Feuerwehr <strong>2015</strong>ergänzt diese nun um weitere Vorgaben für dieUnfallrettung auf Strassen, den Einsatz von Autodrehleiternbeziehungsweise Hubrettern, für ÖlundChemiewehren sowie für Strahlenwehren.Bei <strong>der</strong> Definition dieser Richtzeiten wird davonausgegangen, dass die Fachspezialisten zusätzlichzu einem Ersteinsatzelement aufgeboten werden.Daraus ergibt sich folgen<strong>der</strong> regulärer Einsatzablauf:n Eintreffen des Ersteinsatzelementes nach 10beziehungsweise 15 Minuten nach Eingang <strong>der</strong>Alarmierung bei den Einsatzkräften,n Eintreffen <strong>der</strong> Fachspezialisten innerhalb <strong>der</strong>Richtzeiten nach Eingang <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungdieser Spezialisten bei <strong>der</strong> Alarmierungsstelle.Das Ersteinsatzelement (in <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> örtlichenFeuerwehr) wird immer aufgeboten, auch wenn bereitsaufgrund des Notrufs ersichtlich ist, dass Fachspezialistenbenötigt werden. Damit wird sichergestellt,dass Notrufe an die Feuerwehr grundsätzlichbinnen 10 beziehungsweise 15 Minuten nach Eingang<strong>der</strong> Alarmierung vor Ort beantwortet werdenund frühzeitig erste Massnahmen (Erkundung, Sicherung<strong>der</strong> Einsatzstelle, Einleiten von Rettungen)getroffen werden können.Mit dem Instrument <strong>der</strong> Ausrückkonzepte kann <strong>der</strong>Einsatzverlauf so organisiert werden, dass bestimmteFachspezialisten o<strong>der</strong> Einsatzmittel je nach Einsatzstichwortzeitgleich mit dem Ersteinsatzelementalarmiert werden und dann mit nur geringem zeitlichemAbstand zum Eintreffen des Ersteinsatzelementesvor Ort zur Verfügung stehen.Spezialfall Betriebsfeuerwehren. Für Betriebsfeuerwehrensind durch die kantonalen Instanzen spezielleRegelungen zu treffen. Für Flughafenfeuerwehrenergeben sich die Interventionszeiten aus22
den Vorgaben <strong>der</strong> Regeln für den (internationalen)zivilen Luftverkehr.3Erreichungsgrad. Neu eingeführt wird mit <strong>der</strong> <strong>Konzeption</strong>Feuerwehr <strong>2015</strong> das Element des Erreichungsgrades,womit zwei Zwecke verfolgt werden:n Zum einen werden damit Rechtsansprüche an dieFeuerwehren aus dem Einzelfall ausgeschlossen,also zum Beispiel für den Fall, dass das Ersteinsatzelementspäter als vorgegeben an <strong>der</strong>Einsatzstelle eintrifft.n Zum zweiten wird mit dem Erreichungsgrad<strong>der</strong> Einsatzwirklichkeit Rechnung getragen:Bei zufälligen Paralleleinsätzen, schlechtenWitterungsbedingungen o<strong>der</strong> falschen/unpräzisenOrtsangaben des Notrufenden kann sich <strong>der</strong>Ersteinsatz erheblich verzögern. Deshalb istwe<strong>der</strong> zu garantieren noch zu erwarten, dass dieRichtzeiten in jedem Einzelfall eingehaltenwerden.Mit dem Erreichungsgrad wird das Ziel <strong>der</strong> Richtzeiten-Vorgabepräzisiert. Die Feuerwehren sind sozu organisieren, dass die Richtzeiten unter normalenBedingungen eingehalten werden können. Dasheisst: Es braucht so viele Ersteinsatzelemente beziehungsweisediese sind räumlich so zu verteilen,dass je<strong>der</strong> Ort im dicht beziehungsweise dünn besiedeltenGebieten innerhalb von 10 beziehungsweise15 Minuten nach Eingang <strong>der</strong> Alarmierungerreicht werden kann.Die Zielerreichung ist nachzuweisen. Dazu soll die Zeitvom Eingang des Alarms bei <strong>der</strong> Feuerwehr bis zurMeldung, dass das Ersteinsatzelement vor Ort eingetroffenist, gemessen und statistisch erfasst werden.Sind im Zusammenhang mit einem Ereignis, beispielsweiseeinem Unwetter, viele einzelne Einsätzebei unterschiedlichen Zieladressen zu leisten, wirdfür die Bestimmung des Erfüllungsgrades vom erstenEinsatz aller im Zusammenhang mit diesem einenEreignis stehenden Einsätze ausgegangen.Dies entspricht in <strong>der</strong> Regel einem Ersteinsatzelementmit 8 AdF. Bei diesem personellen Umfangwird vorausgesetzt, dass beim Einsatz des Ersteinsatzelementszum Innenangriff weitere Kräfte fürdas Stellen eines Sicherheitstrupps bereits alarmiertsind.5Spezielle Anlagen. Die <strong>FKS</strong> hat sich bereits in <strong>der</strong>Vergangenheit für gesamtschweizerisch gültige Regelungenmit den Betreibern von Autobahnen undBahninfrastrukturanlagen eingesetzt. Die (notwendigen)Leistungsvereinbarungen zwischen den Betreibernund den einzelnen Kantonen sollen jeweilsunter Berücksichtigung <strong>der</strong> ausgehandelten Ergebnisseabgeschlossen werden. Dieses Vorgehen sollauch für an<strong>der</strong>e spezielle Einsätze zur Anwendungkommen.6Abgelegene Gebiete. Für abgelegene Gebiete sollenkeine gesamtschweizerischen Vorgaben gemachtwerden. Die kantonalen Instanzen sind indiesen Fällen gehalten, spezielle Vorkehren zu treffen,wie beispielsweise Massnahmen des baulichenund betrieblichen Brandschutzes sowie das Erstellenentsprechen<strong>der</strong> Einsatzpläne durch die Feuerwehr.7Zeiterfassung. Einzelne Kantone haben in den vergangenenJahren spezielle und zum Teil hoch entwickelteSysteme zur Messung <strong>der</strong> tatsächlichen Interventionszeitenbeziehungsweise zur Überprüfung<strong>der</strong>en Einhaltung eingeführt. Diese Systeme sollenweiter angewandt werden, solange sie den Zielsetzungendes Grundsatzes 8 nicht wi<strong>der</strong>sprechen.Wenn die in solchen Systemen definierten Richtzeitenvon denen des Grundsatzes 8 abweichen, müssendie an<strong>der</strong>en Leistungsparameter angepasst werden.4Ersteinsatzelement. Die Ausgestaltung <strong>der</strong> Ersteinsatzelementewird gegenüber den Aussagen des KonzeptsFeuerwehr 2000plus offener formuliert. Sie istin jedem Fall auf die Anfor<strong>der</strong>ungen des konkretenEinsatzes auszurichten, ergibt sich also aus dem jeweiligenkonkreten Einsatzauftrag beziehungsweise Einsatzstichwort.Für Brandeinsätze sollte das Ersteinsatzelement sogestaltet werden, dass folgende Aufgaben wahrgenommenwerden können:n Erkundung und Einsatzleitung,n Einsatz eines Löschfahrzeugs,n Rettung einer Person unter Atemschutz,n Erstangriff zur Brandbekämpfung.23