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FEUERWEHR 2015 - Konzeption der FKS - GVB

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Grundsatz IXDie QualitätssicherungDer hohe Leistungsstandard <strong>der</strong> Feuerwehren ist durch eine bewussteund kontinuierliche Qualitätssicherung auf allen Ebenen und in allenBereichen mindestens zu halten. 1Die Qualitätssicherung umfasst die Eigenbeurteilung und dieFremdbeurteilung; die Beurteilungen bilden eine Grundlage für dieWeiterentwicklung <strong>der</strong> Feuerwehren. 2Die <strong>FKS</strong> stellt Instrumente für die systematische und objektive Beurteilungvon Leistungen <strong>der</strong> Feuerwehren zur Verfügung. 3Die kantonalen Feuerwehrinstanzen sorgen für die Qualitätssicherungbei den Feuerwehren.Erläuterungen241Zweck <strong>der</strong> Qualitätssicherung. Der heutige Leistungsstandard<strong>der</strong> Feuerwehren wird als gesamthafthoch eingestuft, wenngleich für einzelneFeuerwehren noch Optimierungsbedarf besteht.Ziel ist, dieses Niveau mindestens zu erhalten.Dazu bedarf es einer systematischen Qualitätssicherung.Bislang besteht die Qualitätssicherung im Wesentlichenin den regelmässigen Inspektionen <strong>der</strong> kantonalenInstanzen. Qualitätssicherung im Sinne desGrundsatzes 9 geht darüber hinaus. Wichtigstes Zielist es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Qualitätaus einer inneren Überzeugung resultiert undnicht durch Vorschriften erzwungen werden kann.Mit Grundsatz 9 soll ein Prozess initiiert werden, indessen Verlauf sich die Feuerwehren ihrer Qualitätenbewusst werden und lernen, diese dauerhaft zusichern.Qualität. Der Einsatzerfolg ist nur bedingt messbar.Objektiv beurteilt werden können nur organisatorischeGegebenheiten, die sich auf den Einsatzverlaufauswirken. Messbare Qualitätskriterien <strong>der</strong> Feuerwehrin diesem Sinne sind zum Beispiel:n Körperliche Fitness <strong>der</strong> AdF,n Zufriedenheit <strong>der</strong> AdF,n Altersstruktur und Fluktuation <strong>der</strong> AdF,n Anteil von Atemschutzgeräteträgern am gesamtenBestand einer Feuerwehr,n Alter, Zustand und Leistungsfähigkeit vonSchutzkleidung, Fahrzeugen, Geräten, Feuerwehrgebäudenund -lokalen usw.,n Einhaltung <strong>der</strong> Richtzeiten bei Alarmierung undAusrücken,n rechtzeitige Besetzung aller erfor<strong>der</strong>lichenFunktionen (wie zum Beispiel Einsatzleiter,Gruppenführer, Maschinist, Atemschutzgeräteträgerusw.) durch die jeweils alarmierten AdF,n Unfälle im Einsatz und bei Übungen.Es geht hier jedoch ausdrücklich nicht darum, die individuelleLeistung <strong>der</strong> Feuerwehrangehörigen zubewerten, son<strong>der</strong>n darum, frühzeitig die strukturellenUrsachen von Leistungseinschränkungen zu erkennen.Ein Beispiel: Wird statistisch erfasst, wieschnell nach <strong>der</strong> Alarmierung die Maschinisten-Funktion besetzt wird, kann frühzeitig erkannt werden,dass – aus welchen Gründen auch immer – zuwenig (tagsüber tatsächlich verfügbare) Maschinistenvorhanden sind. Das zeigt die Notwendigkeitauf, rechtzeitig zusätzliche Maschinisten auszubilden.2Qualitätssicherung. Mit Qualitätssicherung im Sinnevon Grundsatz 9 ist ausdrücklich nicht die Einführungvon Qualitätsmanagementsystemen gemeint,wie sie in <strong>der</strong> Wirtschaft üblich sind. Gemeint ist,Beurteilungskriterien zu entwickeln, anhand <strong>der</strong>ersich Feuerwehren untereinan<strong>der</strong> vergleichen kön-

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