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FEUERWEHR 2015 - Konzeption der FKS - GVB

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Grundsatz IIDie OrganisationDie Kantone sind für die Regelung <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong>Feuerwehren zuständig. 1Die Feuerwehren sind Organisationen mit eigenen Aufgaben-,Kompetenz- und Verantwortungsbereichen. 2Die Feuerwehr ist eine <strong>der</strong> Partnerorganisationen im SystemBevölkerungsschutz. 3Die Feuerwehr Koordination Schweiz <strong>FKS</strong> schafft die Grundlagenfür die Zusammenarbeit <strong>der</strong> Kantone in allen Feuerwehrbelangenvon gesamtschweizerischem Interesse. 4Die <strong>FKS</strong> vertritt die gemeinsamen Interessen <strong>der</strong> kantonalenFeuerwehrinstanzen gegenüber Bundesstellen. 5Die <strong>FKS</strong> pflegt Kontakte in Feuerwehrbelangen mit in- undausländischen Feuerwehrinstanzen, Verbänden und Organisationen,insbeson<strong>der</strong>e mit dem Schweizerischen Feuerwehrverband (SFV). 6Erläuterungen1Zuständigkeit <strong>der</strong> Kantone. Die Schweiz ist seit 1848ein Bundesstaat; <strong>der</strong> staatliche Aufbau ist damitfö<strong>der</strong>alistisch und glie<strong>der</strong>t sich in die drei politischenEbenen Gemeinden, Kantone und Bund.Im Bundesstaat obliegen alle Aufgaben grundsätzlichden Kantonen. Der Bund ist nur überall dortzuständig, wo ihn die Bundesverfassung dazuermächtigt. Die Kantone können ihre Aufgaben denGemeinden delegieren.Nachdem die Bundesverfassung im Bereich <strong>der</strong>Feuerwehren keine Zuständigkeit für die Bundesebenevorsieht, liegt die Verantwortung für diesenPolitikbereich bei den Kantonen. Die Kantone könnenin <strong>der</strong> Kantonsverfassung o<strong>der</strong> in kantonalenGesetzen die Aufgaben für das Feuerwehrwesenden Gemeinden vollumfänglich o<strong>der</strong> teilweise delegieren,bleiben aber in <strong>der</strong> Verantwortung für dasFeuerwehrwesen.2Kernkompetenzen. Kernkompetenzen <strong>der</strong> Feuerwehrensind die Rettung und die Gefahrenabwehr,die primär auf natürliche und/o<strong>der</strong> technische (Schaden-)Prozesseeinwirkt. Dies im Unterschied zurPolizei, die primär auf das Verhalten von Menscheneinwirkt, und im Unterschied zur Sanität, die primärmedizinische Hilfe leistet.Aus dieser Kernkompetenz leitet sich die Verantwortungab, die Feuerwehren entsprechend ihrerAufgaben zu organisieren, die zur Aufgabenerfüllungerfor<strong>der</strong>lichen Mittel auszuwählen und zu beschaffenund die Angehörigen <strong>der</strong> Feuerwehren soauszubilden, dass sie die ihnen gestellten Aufgabenunter steter Beachtung <strong>der</strong> eigenen Sicherheit erfüllenkönnen.Selbstständigkeit <strong>der</strong> Feuerwehren. Feuerwehreinheitenwerden ausschliesslich durch – entsprechendausgebildete – Feuerwehrangehörige ausgebildetund geführt. Die Koordination mit an<strong>der</strong>en Ereig-9

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