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Mitgliederversammlung 2012 - VSVI Niedersachsen

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sen berichtet. Eine Vielzahl von<br />

nachgerechneten Betonbrücken besitzt<br />

rechnerisch nach den derzeit gültigen<br />

Bemessungsmodellen des DIN-Fachberichtes<br />

102 keine ausreichende<br />

Querkrafttragfähigkeit. Am Brückenbauwerk<br />

liegen aber keine Hinweise<br />

auf eine Überbeanspruchung vor.<br />

Dieser Sachverhalt ist Gegenstand der<br />

aktuellen Forschung. Es wird erwartet,<br />

dass in einer späteren Auflage der<br />

Nachrechnungsrichtlinie eine Vorgehensweise<br />

zur Bewertung der<br />

Querkrafttragfähigkeit von bestehenden<br />

Betonbrücken enthalten sein wird.<br />

Im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit<br />

sind alle Dekompressionsnachweise<br />

erfüllt. Die erforderliche<br />

Bewehrung zur Beschränkung der Rissbreite<br />

ist geringer als die vorhandene<br />

Bewehrung.<br />

In Querrichtung ist der Spannstahlquerschnitt<br />

für die Aufnahme der Biegemomente<br />

ausreichend. Der Ermüdungs -<br />

nachweis für den Betonstahl und den<br />

Spannstahl wurde erfüllt. Querkraftbewehrung<br />

ist nicht erforderlich. Die<br />

Dekompressionsnachweise werden für<br />

die Kragarme und die obere Hohlkantenplatte<br />

erfüllt. Die Anforderungen<br />

zur Beschränkung der Rissbreite sind<br />

erfüllt.<br />

Ziellastniveau BK60 und Bemessung<br />

nach DIN-Fachbericht 102<br />

Die Biegetragfähigkeit ist im Grenzzustand<br />

der Tragfähigkeit erfüllt. Die<br />

Defizite bei der erforderlichen<br />

Querkraftbewehrung sind ähnlich groß<br />

wie beim Ziellastniveau LM1. Die<br />

Querkrafttragfähigkeit ist somit auch<br />

für die Verkehrslasten infolge BK60<br />

rechnerisch nicht nach den Bemessungsvorschriften<br />

des DIN-Fachberichtes<br />

102 nachweisbar.<br />

Ziellastniveau BK60 und Bemessung<br />

nach DIN 4227<br />

Gemäß der Nachrechnungsrichtlinie<br />

dürfen Betonbrücken mit einem Ziellastniveau<br />

von BK60 nach dem letzten<br />

Normenstand vor Einführung der DIN-<br />

Fachberichte bemessen werden. Wird<br />

der Steg nach DIN 4227-07.1988<br />

(gültig bis 03.2003) für BK60 bemes -<br />

sen, bleiben die Hauptzugspannungen<br />

unter den zulässigen Werten gemäß<br />

Tabelle 9 der DIN 4227. Ein Nachweis<br />

der Schubbewehrung ist dann nicht<br />

erforderlich. Das gleiche Bemessungskonzept<br />

lag auch der DIN 4227<br />

(10.1953) zugrunde, welche in der<br />

Bestandsstatik angewendet wurde. Die<br />

Verfasser der DIN gingen davon aus,<br />

dass bei Hauptzugspannungen von<br />

σI ≤ 2,0 MN/m² und einer Betongüte<br />

B 450 die Schubspannungen vom<br />

Beton aufgenommen werden.<br />

Lager und Unterbauten<br />

Die Raschplatzhochstraße wurde für<br />

BK60 bemessen. Die Nachrechnung für<br />

das Ziellastniveau BK60 zeigt eine sehr<br />

gute Übereinstimmung mit der<br />

Bestandsstatik (Abweichung ≤ 4 %).<br />

Die Lager und Unterbauten sind für das<br />

Ziellastniveau BK60 ausreichend<br />

bemessen.<br />

Fazit<br />

Die Raschplatzhochstraße wurde mit<br />

spannungsrisskorrosionsgefährdetem<br />

Spannstahl hergestellt. Die rechnerische<br />

Untersuchung gemäß der HandlungsanweisungSpannungsrisskorrosion<br />

ergab ein sehr gutes Ankündigungsverhalten.<br />

Dies ist darauf<br />

zurückzuführen, dass das sehr schlanke<br />

Brückenbauwerk hoch vorgespannt<br />

wurde. Bei einem Ausfall durch Spannungsrisskorrosion<br />

verbleibt so eine<br />

ausreichend große Restspannstahl -<br />

fläche, wodurch ein plötzliches Ver-<br />

Schwerpunkt<br />

sagen ohne Vorankündigung rechnerisch<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

Für die Nachrechnung gemäß der<br />

Nachrechnungsrichtlinie konnte durch<br />

die Ergebnisse einer Verkehrszählung<br />

als Ziellastniveau BK60 nach DIN 1072<br />

(1985) festgelegt werden. Zwar konnte<br />

die Biegetragfähigkeit für das LM1<br />

nach DIN-Fachbericht 101 nachge -<br />

wiesen werden, doch traten beim LM1<br />

und auch bei BK60 nach DIN 1072<br />

große Defizite bei der Bemessung der<br />

Querkrafttragfähigkeit nach DIN-Fachbericht<br />

102 auf. Beim Nachweis der<br />

Schubspannungen nach DIN 4227,<br />

werden hingegen die zulässigen<br />

Hauptzugspannungen nicht über -<br />

schritten.<br />

Der Unterschied zwischen den Bemessungsmodellen<br />

des DIN-Fachberichtes<br />

102 und der DIN 4227 hinsichtlich der<br />

Bewertung der tatsächlichen Querkrafttragfähigkeit<br />

von Betonbrücken wird<br />

durch die hier vorgestellten Ergebnisse<br />

deutlich. Es besteht dringender<br />

Klärungsbedarf, wie bei der Nachrechnung<br />

bestehender Betonbrücken diesbezüglich<br />

vorzugehen ist.<br />

Dr.-Ing. Joachim Göhlmann<br />

grbv Ingenieure im Bauwesen<br />

GmbH & Co. KG<br />

<strong>VSVI</strong>-Information August <strong>2012</strong> | 15

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