Mitgliederversammlung 2012 - VSVI Niedersachsen
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Aus dem Vorstand<br />
Satzungsänderung beschlossene Sache<br />
Die Mitglieder der <strong>VSVI</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
haben auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung<br />
in Hildesheim ein<br />
klares Zeichen gegen Korruption<br />
gesetzt. Wir vom Vorstand bedanken<br />
uns dafür sehr herzlich.<br />
In den Wochen vor der <strong>Mitgliederversammlung</strong><br />
entbrannte noch einmal<br />
eine lebhafte Diskussion über die richtigen<br />
Formulierungen für eine Satzungsänderung.<br />
Es wurde über gerechte<br />
bisherige Fassung<br />
§ 4 | Mitgliedschaft<br />
…<br />
(3) Die Mitgliedschaft endet durch:<br />
1. Tod<br />
2. Austritt<br />
Der Austritt ist schriftlich beim Vorstand unter Einhaltung<br />
der Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende zu<br />
erklären<br />
3. Ausschluss<br />
Der Ausschluss kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes<br />
erfolgen, wenn:<br />
die für die Mitgliedschaft notwendigen satzungsgemäßen<br />
Voraussetzungen wegfallen,<br />
grobe oder wiederholte Verstöße gegen die Satzung<br />
oder ein ehrenrühriges Verhalten festgestellt werden,<br />
wenn die Mitgliedsbeiträge trotz wiederholter Aufforderung,<br />
letztlich durch Einschreiben mit Fristangabe, länger<br />
als zwei Jahre nicht bezahlt sind.<br />
Ausgeschiedene Mitglieder verlieren alle Ansprüche gegen<br />
das Vermögen der Vereinigung.<br />
4 | <strong>VSVI</strong>-Information August <strong>2012</strong><br />
Urteile und vermeintlich ungerechte<br />
Vergleiche gesprochen, über die großen<br />
Fische, über das hohe Gut der<br />
Unschuldsvermutung und ob die Änderungen<br />
der Satzung eher dahingehend<br />
wirken, dass neue Mitglieder gewonnen<br />
werden oder eben genau im<br />
Gegenteil eine abschreckende Wirkung<br />
erreicht würde. Aber es ging in den<br />
Diskussionen letztlich nie darum ob,<br />
sondern stets darum wie die Satzung<br />
geändert werden soll.<br />
Das Ergebnis der Diskussionen mündete<br />
letztlich in einem Antrag, der vom<br />
Vorstand begrüßt und mitgetragen<br />
wurde. Insgesamt lagen dem Vorstand<br />
am Ende sogar zwei Anträge mit Bezug<br />
auf die Satzungsänderung vor, über die<br />
abgestimmt werden sollte.<br />
Auf der <strong>Mitgliederversammlung</strong> wurde<br />
erwartungsgemäß ebenfalls lebhaft<br />
und teilweise kontrovers über den<br />
Inhalt der Satzungsänderung diskutiert.<br />
Die Abstimmung zeigte am Ende eine<br />
sehr deutliche Mehrheit für die nun<br />
geänderte Satzung. Auch der Ehrenkodex<br />
wurde einstimmig angenommen<br />
und soll mit der Satzung verknüpft<br />
sein.<br />
Neben dem Bezug auf den Ehrenkodex<br />
enthält die jetzige Fassung unserer Satzung<br />
auch eine Klarstellung dahingehend,<br />
dass der automatische Ausschluss<br />
aus dem Verein dann erfolgt,<br />
wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt<br />
und die Verurteilten damit als vorbestraft<br />
gelten.<br />
Nachdem dieses Ziel, ein klares Zeichen<br />
gegen Korruption zu setzen, erreicht<br />
ist, können wir uns nun wieder anderen<br />
Themen widmen. Eines der Wichtigsten<br />
wird die Nachwuchsgewinnung<br />
für unseren schönen Beruf und natürlich<br />
auch die für unseren Verein sein.<br />
Markus Brockmann<br />
Beschlussfassung gem. <strong>Mitgliederversammlung</strong> vom 22.06.<strong>2012</strong><br />
§ 4 | Mitgliedschaft<br />
…<br />
(3) Ruhen der Mitgliedschaft<br />
Das Ruhen der Mitgliedschaft kann vom Vorstand einstimmig<br />
beschlossen werden, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen den<br />
Vereinskodex oder die Satzung vorliegt.<br />
Während des Ruhens der Mitgliedschaft<br />
können keine Leistungen in Anspruch genommen werden<br />
(z.B. Teilnahme an Veranstaltungen),<br />
kann kein Stimmrecht ausgeübt werden,<br />
ruhen sämtliche Ämter oder Funktionen,<br />
werden keine Beiträge fällig.<br />
(4) Die Mitgliedschaft endet durch:<br />
…<br />
2. Austritt<br />
Der Austritt ist Schriftlich beim Vorstand unter Einhaltung der Kündigungsfrist<br />
von drei Monaten zum Jahresende zu erklären<br />
3. Ausschluss<br />
Der Ausschluss erfolgt,<br />
wenn ein Mitglied wegen Korruption rechtskräftig verurteilt<br />
wurde und deshalb vorbestraft ist,<br />
oder kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes erfolgen,<br />
wenn:<br />
…