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Mitgliederversammlung 2012 - VSVI Niedersachsen

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Aus dem Vorstand<br />

Satzungsänderung beschlossene Sache<br />

Die Mitglieder der <strong>VSVI</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

haben auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung<br />

in Hildesheim ein<br />

klares Zeichen gegen Korruption<br />

gesetzt. Wir vom Vorstand bedanken<br />

uns dafür sehr herzlich.<br />

In den Wochen vor der <strong>Mitgliederversammlung</strong><br />

entbrannte noch einmal<br />

eine lebhafte Diskussion über die richtigen<br />

Formulierungen für eine Satzungsänderung.<br />

Es wurde über gerechte<br />

bisherige Fassung<br />

§ 4 | Mitgliedschaft<br />

…<br />

(3) Die Mitgliedschaft endet durch:<br />

1. Tod<br />

2. Austritt<br />

Der Austritt ist schriftlich beim Vorstand unter Einhaltung<br />

der Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende zu<br />

erklären<br />

3. Ausschluss<br />

Der Ausschluss kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes<br />

erfolgen, wenn:<br />

die für die Mitgliedschaft notwendigen satzungsgemäßen<br />

Voraussetzungen wegfallen,<br />

grobe oder wiederholte Verstöße gegen die Satzung<br />

oder ein ehrenrühriges Verhalten festgestellt werden,<br />

wenn die Mitgliedsbeiträge trotz wiederholter Aufforderung,<br />

letztlich durch Einschreiben mit Fristangabe, länger<br />

als zwei Jahre nicht bezahlt sind.<br />

Ausgeschiedene Mitglieder verlieren alle Ansprüche gegen<br />

das Vermögen der Vereinigung.<br />

4 | <strong>VSVI</strong>-Information August <strong>2012</strong><br />

Urteile und vermeintlich ungerechte<br />

Vergleiche gesprochen, über die großen<br />

Fische, über das hohe Gut der<br />

Unschuldsvermutung und ob die Änderungen<br />

der Satzung eher dahingehend<br />

wirken, dass neue Mitglieder gewonnen<br />

werden oder eben genau im<br />

Gegenteil eine abschreckende Wirkung<br />

erreicht würde. Aber es ging in den<br />

Diskussionen letztlich nie darum ob,<br />

sondern stets darum wie die Satzung<br />

geändert werden soll.<br />

Das Ergebnis der Diskussionen mündete<br />

letztlich in einem Antrag, der vom<br />

Vorstand begrüßt und mitgetragen<br />

wurde. Insgesamt lagen dem Vorstand<br />

am Ende sogar zwei Anträge mit Bezug<br />

auf die Satzungsänderung vor, über die<br />

abgestimmt werden sollte.<br />

Auf der <strong>Mitgliederversammlung</strong> wurde<br />

erwartungsgemäß ebenfalls lebhaft<br />

und teilweise kontrovers über den<br />

Inhalt der Satzungsänderung diskutiert.<br />

Die Abstimmung zeigte am Ende eine<br />

sehr deutliche Mehrheit für die nun<br />

geänderte Satzung. Auch der Ehrenkodex<br />

wurde einstimmig angenommen<br />

und soll mit der Satzung verknüpft<br />

sein.<br />

Neben dem Bezug auf den Ehrenkodex<br />

enthält die jetzige Fassung unserer Satzung<br />

auch eine Klarstellung dahingehend,<br />

dass der automatische Ausschluss<br />

aus dem Verein dann erfolgt,<br />

wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt<br />

und die Verurteilten damit als vorbestraft<br />

gelten.<br />

Nachdem dieses Ziel, ein klares Zeichen<br />

gegen Korruption zu setzen, erreicht<br />

ist, können wir uns nun wieder anderen<br />

Themen widmen. Eines der Wichtigsten<br />

wird die Nachwuchsgewinnung<br />

für unseren schönen Beruf und natürlich<br />

auch die für unseren Verein sein.<br />

Markus Brockmann<br />

Beschlussfassung gem. <strong>Mitgliederversammlung</strong> vom 22.06.<strong>2012</strong><br />

§ 4 | Mitgliedschaft<br />

…<br />

(3) Ruhen der Mitgliedschaft<br />

Das Ruhen der Mitgliedschaft kann vom Vorstand einstimmig<br />

beschlossen werden, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen den<br />

Vereinskodex oder die Satzung vorliegt.<br />

Während des Ruhens der Mitgliedschaft<br />

können keine Leistungen in Anspruch genommen werden<br />

(z.B. Teilnahme an Veranstaltungen),<br />

kann kein Stimmrecht ausgeübt werden,<br />

ruhen sämtliche Ämter oder Funktionen,<br />

werden keine Beiträge fällig.<br />

(4) Die Mitgliedschaft endet durch:<br />

…<br />

2. Austritt<br />

Der Austritt ist Schriftlich beim Vorstand unter Einhaltung der Kündigungsfrist<br />

von drei Monaten zum Jahresende zu erklären<br />

3. Ausschluss<br />

Der Ausschluss erfolgt,<br />

wenn ein Mitglied wegen Korruption rechtskräftig verurteilt<br />

wurde und deshalb vorbestraft ist,<br />

oder kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes erfolgen,<br />

wenn:<br />

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