26.11.2012 Aufrufe

Buch der Begriffe - TU Wien

Buch der Begriffe - TU Wien

Buch der Begriffe - TU Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BUCH DER BEGRIFFE 65<br />

§ 4 BBG ist auch die Behin<strong>der</strong>tenhilfe des Landes eingebunden.<br />

Es regelt weiters die För<strong>der</strong>ungen aus dem Unterstützungsfonds<br />

für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung.<br />

Quelle: www.help.gv.at<br />

Diskriminierungsverbot<br />

Der österreichische Gesetzgeber bekennt sich im -> Artikel 7<br />

(S. 62) <strong>der</strong> Bundesverfassung dazu, dass in allen Bereichen des<br />

täglichen Lebens niemand auf Grund seiner Behin<strong>der</strong>ung benachteiligt<br />

werden darf. Sollten zukünftig entsprechende Beschwerden<br />

beim Verfassungsgerichtshof eingehen, wird zu <strong>der</strong>en Beurteilung<br />

nicht nur <strong>der</strong> -> Gleichheitsgrundsatz (S. 66) herangezogen, son<strong>der</strong>n<br />

auch dieses Diskriminierungsverbot. Wenn diese<br />

Verfassungsbestimmungen allein auch noch nichts an den alltäglichen<br />

Problemen behin<strong>der</strong>ter Menschen än<strong>der</strong>n, so stellen sie doch<br />

einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichbehandlung und gesellschaftliche<br />

Integration dar. Weiters wurde verfassungsgesetzlich<br />

verankert, dass alle Gebietskörperschaften (Bund, Land und<br />

Gemeinde) sich vermehrt um die För<strong>der</strong>ung und Unterstützung<br />

behin<strong>der</strong>ter Menschen zu kümmern haben und auf <strong>der</strong>en<br />

Gleichbehandlung in allen Bereichen des täglichen Lebens hinwirken<br />

sollen. Diese Regelung ist allerdings nicht einklagbar.<br />

EU-Gleichstellungsrichtlinie<br />

Die Europäische Union för<strong>der</strong>t mit zahlreichen Richtlinien und<br />

Aktionen (z.B. EQUAL) die Gleichstellung von Menschen mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen (und an<strong>der</strong>en benachteiligten Gruppen). Im Jahr<br />

2000 wurde die „EU-Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen<br />

Rahmens für die Verwirklichung <strong>der</strong> Gleichbehandlung in<br />

Beschäftigung und Beruf“ (Council Directive 2000/78/EC v.<br />

27.11.00) beschlossen. Zweck <strong>der</strong> Richtlinie ist es, die<br />

Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Religion o<strong>der</strong><br />

Weltanschauung, einer Behin<strong>der</strong>ung, des Alters o<strong>der</strong> <strong>der</strong> sexuellen<br />

Ausrichtung am Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Für Menschen mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen sollen gleiche Beschäftigungschancen, insbeson-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!