Neubau der Ortsumfahrung Dillingen a. d. Donau - Regierung von ...
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2.2.3.7<br />
- 9 -<br />
Vor Baubeginn für das Brückenbauwerk sind die betroffenen Fischereibe-<br />
rechtigten zu informieren.<br />
2.2.3.8<br />
Vor Baubeginn für die Brücke ist mit dem Wasserwirtschaftsamt <strong>Donau</strong>-<br />
wörth ein Gestattungsvertrag abzuschließen.<br />
2.3 Grundwasserschutz<br />
2.3.1 Wasserschutzgebiet<br />
Soweit nach den planfestgestellten Unterlagen (vgl. Block 3 des BWV in Un-<br />
terlage 7.2T) Baumaßnahmen im Wasserschutzgebiet Steinheim <strong>der</strong> Bayer.<br />
Rieswasserversorgung durchgeführt werden, sind neben den allgemein an-<br />
erkannten Regeln <strong>der</strong> Technik und Sicherheit folgende Auflagen zu beach-<br />
ten:<br />
2.3.1.1<br />
Die bauausführenden Firmen sowie die an <strong>der</strong> Baustelle Beschäftigten sind<br />
ausdrücklich auf den Schutzstatus des Wasserschutzgebiets hinzuweisen.<br />
2.3.1.2<br />
Für das Bauvorhaben dürfen keine wassergefährdenden auslaug- und aus-<br />
waschbaren Materialien (z.B. Teer, Schalöl, EOS, etc.) verwendet werden.<br />
2.3.1.3<br />
Die Baustelleneinrichtungen einschl. <strong>der</strong> Baustofflager sind grundsätzlich<br />
außerhalb des Wasserschutzgebiets zu platzieren. Dasselbe gilt für Bauwa-<br />
gen, Bauhütten und Bauaborten.<br />
2.3.1.4<br />
Bei Verwendung <strong>von</strong> Baumaschinen mit Verbrennungsmotoren sind die<br />
Auflagen <strong>der</strong> VAwS hinsichtlich Öl- und Treibstofflagerung in Wasser-<br />
schutzgebieten zu beachten.