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Neubau der Ortsumfahrung Dillingen a. d. Donau - Regierung von ...

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Hinsichtlich des Schutzgutes Mensch ist festzustellen, dass im Plan-<br />

feststellungsbereich keine erheblichen Beeinträchtigungen des Wohnens<br />

durch verkehrsbedingten Lärm zu erwarten sind. Die geltenden Grenzwerte<br />

sind zumeist deutlich unterschritten. Auf Unterlagen 11.1 T und 11.2 T wird<br />

verwiesen.<br />

Allerdings ist außerhalb des Planbereichs damit zu rechnen, dass sich mit<br />

<strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong> plangegenständlichen Straße Verkehrsverlagerun-<br />

gen zur neuen B 16 einstellen werden. Demnach wird auch <strong>der</strong> Verkehr in<br />

<strong>der</strong> Stadt Höchstädt zunehmen. Diese "Fernwirkung" <strong>der</strong> OU <strong>Dillingen</strong> wird<br />

durch eine innerörtliche Entlastungsstraße in <strong>der</strong> Stadt Höchstädt kompen-<br />

siert bzw. verringert. Lediglich im Westabschnitt <strong>der</strong> Dillinger Straße in<br />

Höchstädt ist mit einer wesentlichen Verkehrszunahme zu rechnen (vgl. Un-<br />

terlagen 11.2.1, 11.2.2 und 11.2.3). Der daraus resultierende Lärmzuwachs<br />

soll durch den Bau <strong>von</strong> Lärmschutzwänden so verringert werden, dass im<br />

Wesentlichen die Grenzwerte <strong>der</strong> 16. BImSchV unterschritten werden. Eine<br />

nennenswerte Verschlechterung <strong>der</strong> Wohnqualität ergibt sich allerdings für<br />

das nördlich <strong>der</strong> Dillinger Straße in Höchstädt befindliche Wohngebäude<br />

Haus Nr. 58 (Flnr. 1732 <strong>der</strong> Gemarkung Höchstädt). Aktive Lärmschutz-<br />

maßnahmen für dieses Gebäude werden als unverhältnismäßig angesehen.<br />

Es erfolgt deshalb passiver Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen am<br />

Gebäude.<br />

Erhebliche negative Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Wohnqualität infolge <strong>von</strong> Luft-<br />

verunreinigungen sind aufgrund <strong>der</strong> Straßenbaumaßnahme nicht zu erwar-<br />

ten.<br />

Von <strong>der</strong> Straßenbaumaßnahme wird das großflächige Naherholungsgebiet<br />

entlang <strong>der</strong> Egau berührt. Eine wesentliche Beeinträchtigung durch Über-<br />

bauung ist aufgrund des verhältnismäßig geringen Flächenanteils im Be-<br />

reich <strong>der</strong> Egau-Querung nicht zu befürchten. Jedoch ergeben sich Beein-<br />

trächtigungen dieses Erholungsgebiets durch Verlärmung, Schadstoffein-<br />

trag und durch negative Blickbeziehungen. Durch Ausgleichsmaßnahmen<br />

sowie entsprechende Gestaltungsmaßnahmen im Bereich <strong>der</strong> Egau-Que-<br />

rung wird allerdings eine Verbesserung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> Trasse in das<br />

Landschaftsbild erreicht. Auch die bestehende Radwegeverbindung entlang<br />

<strong>der</strong> Egau wird erhalten. Dennoch hat die Straßenbaumaßnahme hohe Aus-<br />

wirkungen auf den als Naherholungsraum genutzten Bereich entlang <strong>der</strong>

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