Neubau der Ortsumfahrung Dillingen a. d. Donau - Regierung von ...
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Hinsichtlich des Schutzgutes Mensch ist festzustellen, dass im Plan-<br />
feststellungsbereich keine erheblichen Beeinträchtigungen des Wohnens<br />
durch verkehrsbedingten Lärm zu erwarten sind. Die geltenden Grenzwerte<br />
sind zumeist deutlich unterschritten. Auf Unterlagen 11.1 T und 11.2 T wird<br />
verwiesen.<br />
Allerdings ist außerhalb des Planbereichs damit zu rechnen, dass sich mit<br />
<strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong> plangegenständlichen Straße Verkehrsverlagerun-<br />
gen zur neuen B 16 einstellen werden. Demnach wird auch <strong>der</strong> Verkehr in<br />
<strong>der</strong> Stadt Höchstädt zunehmen. Diese "Fernwirkung" <strong>der</strong> OU <strong>Dillingen</strong> wird<br />
durch eine innerörtliche Entlastungsstraße in <strong>der</strong> Stadt Höchstädt kompen-<br />
siert bzw. verringert. Lediglich im Westabschnitt <strong>der</strong> Dillinger Straße in<br />
Höchstädt ist mit einer wesentlichen Verkehrszunahme zu rechnen (vgl. Un-<br />
terlagen 11.2.1, 11.2.2 und 11.2.3). Der daraus resultierende Lärmzuwachs<br />
soll durch den Bau <strong>von</strong> Lärmschutzwänden so verringert werden, dass im<br />
Wesentlichen die Grenzwerte <strong>der</strong> 16. BImSchV unterschritten werden. Eine<br />
nennenswerte Verschlechterung <strong>der</strong> Wohnqualität ergibt sich allerdings für<br />
das nördlich <strong>der</strong> Dillinger Straße in Höchstädt befindliche Wohngebäude<br />
Haus Nr. 58 (Flnr. 1732 <strong>der</strong> Gemarkung Höchstädt). Aktive Lärmschutz-<br />
maßnahmen für dieses Gebäude werden als unverhältnismäßig angesehen.<br />
Es erfolgt deshalb passiver Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen am<br />
Gebäude.<br />
Erhebliche negative Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Wohnqualität infolge <strong>von</strong> Luft-<br />
verunreinigungen sind aufgrund <strong>der</strong> Straßenbaumaßnahme nicht zu erwar-<br />
ten.<br />
Von <strong>der</strong> Straßenbaumaßnahme wird das großflächige Naherholungsgebiet<br />
entlang <strong>der</strong> Egau berührt. Eine wesentliche Beeinträchtigung durch Über-<br />
bauung ist aufgrund des verhältnismäßig geringen Flächenanteils im Be-<br />
reich <strong>der</strong> Egau-Querung nicht zu befürchten. Jedoch ergeben sich Beein-<br />
trächtigungen dieses Erholungsgebiets durch Verlärmung, Schadstoffein-<br />
trag und durch negative Blickbeziehungen. Durch Ausgleichsmaßnahmen<br />
sowie entsprechende Gestaltungsmaßnahmen im Bereich <strong>der</strong> Egau-Que-<br />
rung wird allerdings eine Verbesserung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> Trasse in das<br />
Landschaftsbild erreicht. Auch die bestehende Radwegeverbindung entlang<br />
<strong>der</strong> Egau wird erhalten. Dennoch hat die Straßenbaumaßnahme hohe Aus-<br />
wirkungen auf den als Naherholungsraum genutzten Bereich entlang <strong>der</strong>