Neubau der Ortsumfahrung Dillingen a. d. Donau - Regierung von ...
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2.4 Anzeige- und Abstimmungspflicht<br />
Der Beginn und die Vollendung aller Baumaßnahmen sind dem Landrats-<br />
amt <strong>Dillingen</strong> a. d. <strong>Donau</strong> und dem Wasserwirtschaftsamt <strong>Donau</strong>wörth spä-<br />
testens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Der Bauablauf ist gene-<br />
rell mit dem Wasserwirtschaftsamt <strong>Donau</strong>wörth abzustimmen.<br />
2.5 Altlasten<br />
Bei allen Erdarbeiten im Planbereich ist generell darauf zu achten, ob künst-<br />
liche Auffüllungen o. ä. angetroffen werden. In diesem Fall ist unverzüglich<br />
das Landratsamt <strong>Dillingen</strong> zu benachrichtigen.<br />
2.6 Auflagenvorbehalt<br />
Die Festsetzung weiterer Auflagen, die sich im öffentlichen Interesse als<br />
notwendig erweisen sollten, bleibt für den Fall vorbehalten, dass sich bei Er-<br />
lass dieses Bescheides bestehende Verhältnisse än<strong>der</strong>n.<br />
3. Hinweise zur Bauwasserhaltung<br />
Falls während <strong>der</strong> Bauzeit das Entnehmen, Zutageför<strong>der</strong>n, Zutageleiten und<br />
Ableiten <strong>von</strong> Grundwasser sowie das Einleiten in das Grundwasser o<strong>der</strong> in<br />
ein oberirdisches Gewässer erfor<strong>der</strong>lich wird, ist hierfür rechtzeitig die was-<br />
serrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt <strong>Dillingen</strong> a. d. <strong>Donau</strong> zu beantra-<br />
gen.<br />
VII. Naturschutzrechtliche Entscheidungen<br />
1. Der landschaftspflegerische Begleitplan (Maßnahmenplan - Unterlage<br />
12.3T) ist im Benehmen mit dem Landratsamt <strong>Dillingen</strong> a. d. <strong>Donau</strong> - Untere<br />
Naturschutzbehörde - zu vollziehen.<br />
2. Zur Gewährleistung einer möglichst umweltschonenden Durchführung <strong>der</strong><br />
Baumaßnahmen und <strong>der</strong> fachkundigen Durchführung <strong>der</strong> naturschutzrechtli-<br />
chen Kompensationsmaßnahmen ist eine Umweltbaubegleitung (ökologi-