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Neubau der Ortsumfahrung Dillingen a. d. Donau - Regierung von ...

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Die Varianten 1 und 2 wirken sich wegen ihrer Ortsnähe und des Zer-<br />

schneidungseffekts beson<strong>der</strong>s negativ auf die Wohnsituation in Hausen,<br />

<strong>Donau</strong>altheim und <strong>Dillingen</strong> aus. Die Siedlungsentwicklung <strong>der</strong> genannten<br />

Gebiete wird stark beeinträchtigt. Aufwendige Schutzmaßnahmen sind zur<br />

Kompensation <strong>der</strong> Lärm- und Abgasbelastungen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zwar führt - konträr zu den Vorteilen im Immissionsschutz und bei <strong>der</strong> Sied-<br />

lungsentwicklung - die Planfeststellungslinie zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Erholungsfunktion im weiteren Außenbereich. Aufgrund <strong>der</strong> homogenen<br />

landwirtschaftlichen Nutzung dieser Flächen und <strong>der</strong> relativ geringen Beein-<br />

trächtigung des Bereichs an <strong>der</strong> Egau überwiegen die Vorteile <strong>der</strong> Plan-<br />

feststellungslinie diese Nachteile erheblich.<br />

Bezüglich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ist festzuhalten, dass so-<br />

wohl die Planfeststellungslinie als auch die Varianten 1 und 2 über intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen führen. Hinsichtlich <strong>der</strong> Beeinträchti-<br />

gung <strong>von</strong> Flora und Fauna lassen sich deshalb nur geringe Unterschiede<br />

feststellen. Auf C.II.3.3 dieses Beschlusses wird verwiesen.<br />

Bei <strong>der</strong> Planfeststellungslinie beschränken sich die Beeinträchtigungen<br />

des FFH-Gebiets an <strong>der</strong> Egau hauptsächlich auf die kleinflächige Überbau-<br />

ung <strong>von</strong> Ufergehölzen, die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Vegetation unter <strong>der</strong> Brü-<br />

cke und die Verlärmung <strong>der</strong> an die Straßen angrenzenden Bereiche. Diese<br />

Beeinträchtigungen sind jedoch als nicht erheblich einzustufen und werden<br />

durch umfangreiche Minimierungsmaßnahmen noch deutlich reduziert. Auf<br />

Unterlage 12 (landschaftspflegerische Begleitplanung) und 17.1T (Unterlage<br />

zur FFH-Verträglichkeitsprüfung) wird Bezug genommen.<br />

Variante 1 umgeht zwar das Landschaftsschutzgebiet "Egaulauf", an <strong>der</strong><br />

gleichzeitigen Kreuzung <strong>der</strong> Kreisstraße DLG 31 und <strong>der</strong> Egau durch die<br />

Straßentrasse ist jedoch mit einer nachhaltigen Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Topografie<br />

bzw. des Landschaftsbildes durch einen Damm und durch ein zweistöckiges<br />

Brückenbauwerk zu rechnen. Vorteile gegenüber <strong>der</strong> Planfeststellungslinie<br />

sind deshalb insgesamt gesehen nicht erkennbar.<br />

Variante 2 hat den Vorteil, dass sowohl das Landschaftsschutzge-<br />

biet "Egaulauf" als auch die bei Variante 1 kritische Querung <strong>der</strong> Egau und<br />

<strong>der</strong> Kreisstraße DLG 31 umfahren wird. Jedoch werden bei dieser Variante<br />

zwischen <strong>Donau</strong>altheim und <strong>Dillingen</strong> wertvolle Gehölzbestände an <strong>der</strong><br />

Egau beeinträchtigt. Aus diesem Grund hat auch Variante 2 keine wesentli-<br />

chen Vorteile gegenüber <strong>der</strong> Planfeststellungslinie.

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