Neubau der Ortsumfahrung Dillingen a. d. Donau - Regierung von ...
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Die Varianten 1 und 2 wirken sich wegen ihrer Ortsnähe und des Zer-<br />
schneidungseffekts beson<strong>der</strong>s negativ auf die Wohnsituation in Hausen,<br />
<strong>Donau</strong>altheim und <strong>Dillingen</strong> aus. Die Siedlungsentwicklung <strong>der</strong> genannten<br />
Gebiete wird stark beeinträchtigt. Aufwendige Schutzmaßnahmen sind zur<br />
Kompensation <strong>der</strong> Lärm- und Abgasbelastungen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Zwar führt - konträr zu den Vorteilen im Immissionsschutz und bei <strong>der</strong> Sied-<br />
lungsentwicklung - die Planfeststellungslinie zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Erholungsfunktion im weiteren Außenbereich. Aufgrund <strong>der</strong> homogenen<br />
landwirtschaftlichen Nutzung dieser Flächen und <strong>der</strong> relativ geringen Beein-<br />
trächtigung des Bereichs an <strong>der</strong> Egau überwiegen die Vorteile <strong>der</strong> Plan-<br />
feststellungslinie diese Nachteile erheblich.<br />
Bezüglich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ist festzuhalten, dass so-<br />
wohl die Planfeststellungslinie als auch die Varianten 1 und 2 über intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen führen. Hinsichtlich <strong>der</strong> Beeinträchti-<br />
gung <strong>von</strong> Flora und Fauna lassen sich deshalb nur geringe Unterschiede<br />
feststellen. Auf C.II.3.3 dieses Beschlusses wird verwiesen.<br />
Bei <strong>der</strong> Planfeststellungslinie beschränken sich die Beeinträchtigungen<br />
des FFH-Gebiets an <strong>der</strong> Egau hauptsächlich auf die kleinflächige Überbau-<br />
ung <strong>von</strong> Ufergehölzen, die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Vegetation unter <strong>der</strong> Brü-<br />
cke und die Verlärmung <strong>der</strong> an die Straßen angrenzenden Bereiche. Diese<br />
Beeinträchtigungen sind jedoch als nicht erheblich einzustufen und werden<br />
durch umfangreiche Minimierungsmaßnahmen noch deutlich reduziert. Auf<br />
Unterlage 12 (landschaftspflegerische Begleitplanung) und 17.1T (Unterlage<br />
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung) wird Bezug genommen.<br />
Variante 1 umgeht zwar das Landschaftsschutzgebiet "Egaulauf", an <strong>der</strong><br />
gleichzeitigen Kreuzung <strong>der</strong> Kreisstraße DLG 31 und <strong>der</strong> Egau durch die<br />
Straßentrasse ist jedoch mit einer nachhaltigen Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Topografie<br />
bzw. des Landschaftsbildes durch einen Damm und durch ein zweistöckiges<br />
Brückenbauwerk zu rechnen. Vorteile gegenüber <strong>der</strong> Planfeststellungslinie<br />
sind deshalb insgesamt gesehen nicht erkennbar.<br />
Variante 2 hat den Vorteil, dass sowohl das Landschaftsschutzge-<br />
biet "Egaulauf" als auch die bei Variante 1 kritische Querung <strong>der</strong> Egau und<br />
<strong>der</strong> Kreisstraße DLG 31 umfahren wird. Jedoch werden bei dieser Variante<br />
zwischen <strong>Donau</strong>altheim und <strong>Dillingen</strong> wertvolle Gehölzbestände an <strong>der</strong><br />
Egau beeinträchtigt. Aus diesem Grund hat auch Variante 2 keine wesentli-<br />
chen Vorteile gegenüber <strong>der</strong> Planfeststellungslinie.