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Neubau der Ortsumfahrung Dillingen a. d. Donau - Regierung von ...

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Steinheimer Flur durch die B 16 abgeschnitten und die landwirtschaftlich<br />

hochwertigen Flächen auf <strong>der</strong> Dillinger Hochterrasse quer durchschnitten.<br />

4. Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen <strong>der</strong> Planfeststellungslinie in Ge-<br />

genüberstellung zu den Trassenvarianten<br />

Die Umweltauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens sind schutzgut-<br />

bezogen vorstehend unter C.II.3.3 dieses Beschlusses behandelt. Im Fol-<br />

genden werden diese Auswirkungen mit denen <strong>der</strong> Planungsvarianten bzw.<br />

Ausbaualternativen (C.II.3.4) verglichen. Dabei ist vorab festzuhalten, dass<br />

die Planfeststellungslinie <strong>von</strong> <strong>der</strong> landesplanerisch positiv beurteilten Wahl-<br />

linie 1/2/3 in Verbindung mit <strong>der</strong> Wahllinie 1 in Teilbereichen <strong>der</strong> Gemar-<br />

kungen Hausen und Steinheim abweicht. Diese Abweichungen berühren je-<br />

doch nicht die Grundsätze <strong>der</strong> Planung und berücksichtigen die Maßgaben<br />

<strong>der</strong> landesplanerischen Beurteilung. Durch die Abweichungen entstehen<br />

auch keine zusätzlichen negativen Umweltauswirkungen. Die Aussagen in<br />

Unterlage 16 werden insoweit bestätigt.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> "untersuchten Linien 1 und 2" und <strong>der</strong> Wahllinie 1 aus dem<br />

Raumordnungsverfahren im Bereich <strong>der</strong> Gemarkungsgrenze Steinheim -<br />

Deisenhofen ist festzustellen, dass es sich um Untervarianten handelt, die<br />

nur Teilbereiche <strong>der</strong> Trasse betreffen und auch als Teile <strong>von</strong><br />

Trassenkombinationen nur geringfügige Auswirkungen auf die umwelter-<br />

heblichen Kriterien haben. Gleichwohl werden sie in die Gesamtabwägung<br />

<strong>der</strong> Trassenvarianten mit dem ihnen zukommenden Gewicht eingestellt (vgl.<br />

C.III.3.3 des Beschlusses). Bezogen auf die in C.II.3.3 dieses Beschlusses<br />

(Umweltauswirkungen des Vorhabens) genannten Schutzgüter ergibt sich<br />

nachstehen<strong>der</strong> Variantenvergleich.<br />

Das Schutzgut Mensch wird durch die Planfeststellungslinie im Pla-<br />

nungsbereich ("Baugrubenmodell") durch verkehrsbedingten Lärm nicht<br />

wesentlich beeinträchtigt. Die Grenzwerte <strong>der</strong> 16. BImSchV sind an allen<br />

nächstgelegenen untersuchten Immissionsorten eingehalten und zumeist<br />

sogar deutlich unterschritten. Allerdings wird außerhalb des Planfeststel-<br />

lungsbereichs als sog. Fernwirkung <strong>der</strong> Verkehr in <strong>der</strong> Stadt Höchstädt zu-<br />

nehmen. Diese Belastungen werden jedoch mit <strong>der</strong> Verkehrsübergabe <strong>der</strong><br />

im Bau befindlichen Entlastungsspange Höchstädt kompensiert bzw. verrin-<br />

gert. Lediglich im Westabschnitt <strong>der</strong> Dillinger Straße in Höchstädt kann die-

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