27.11.2012 Aufrufe

Neubau der Ortsumfahrung Dillingen a. d. Donau - Regierung von ...

Neubau der Ortsumfahrung Dillingen a. d. Donau - Regierung von ...

Neubau der Ortsumfahrung Dillingen a. d. Donau - Regierung von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 35 -<br />

den Schutzgütern Boden, Wasser, Landschaft sowie Tiere und Pflanzen<br />

zugute.<br />

Diese Wechselwirkungen sind jedoch im vorliegenden Fall nur abstrakt<br />

fassbar und nicht konkret berechenbar.<br />

3.4 Planungsalternativen<br />

Wie dargelegt, verfolgt die im "vordringlichen Bedarf" eingestufte plange-<br />

genständliche Maßnahme nach Trennung <strong>der</strong> ursprünglich planerisch ge-<br />

meinsam behandelten OU <strong>Dillingen</strong> und Höchstädt (sh. Vorhabensliste<br />

Bayern zum 5. FStrAbÄndG vom 04.10.2004 Nrn. 501 und 502) das Ziel die<br />

OU <strong>Dillingen</strong> vorab zu realisieren, ohne dass damit ein Präjudiz für eine be-<br />

stimmte Trassenführung im Bereich Höchstädt geschaffen wird.<br />

Auf <strong>der</strong> Basis dieser gesetzgeberischen (FStrAbG) und im Rahmen <strong>der</strong><br />

Bundesauftragsverwaltung administrativen (BMV-Schreiben vom 16.09.05)<br />

Vorgaben werden deshalb im Folgenden die Trassenalternativen darge-<br />

stellt, die im Rahmen <strong>der</strong> OU <strong>Dillingen</strong> zu betrachten sind. Dabei handelt es<br />

sich neben <strong>der</strong> mit diesem Beschluss planfestgestellten Trasse (Plan-<br />

feststellungslinie) im Wesentlichen um die Alternativtrassen, die auch im<br />

Rahmen des Raumordnungsverfahrens untersucht wurden. Der Lageplan<br />

aus dem Raumordnungsverfahren, ergänzt um die Planfeststellungslinie, ist<br />

als Anlage 2 dem Erläuterungsbericht beigefügt (Unterlage 1^T).<br />

3.4.1 Planfeststellungslinie und Wahllinie 1/2/3<br />

Die Planfeststellungslinie wurde bereits unter B.I. und C.II.3.1 dieses Be-<br />

schlusses beschrieben. Sie basiert auf <strong>der</strong> gemeinsamen Wahllinie 1/2/3,<br />

die im Raumordnungsverfahren den landesplanerisch positiv beurteilten<br />

Planungskorridor für die OU <strong>Dillingen</strong> bezeichnet und geht im Osten bis<br />

zum Anschluss an die B 16 alt in die ebenso landesplanerisch positiv beur-<br />

teilte Wahllinie 1 (Südumfahrung Höchstädt) über. Sie weicht in ihrer Wei-<br />

terentwicklung bzw. "Feintrassierung" im Wesentlichen wie folgt <strong>von</strong> den<br />

Raumordnungsunterlagen ab:<br />

- Im Bereich <strong>von</strong> Baubeginn bis Bau-km 4+500 wurde die Planfeststel-<br />

lungslinie parallel zur Wahllinie 1/2/3 nach Nordwesten verschoben. Die<br />

Abweichung beträgt max. 260 m. Grund hierfür ist, einen möglichst gro-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!