Neubau der Ortsumfahrung Dillingen a. d. Donau - Regierung von ...
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den Schutzgütern Boden, Wasser, Landschaft sowie Tiere und Pflanzen<br />
zugute.<br />
Diese Wechselwirkungen sind jedoch im vorliegenden Fall nur abstrakt<br />
fassbar und nicht konkret berechenbar.<br />
3.4 Planungsalternativen<br />
Wie dargelegt, verfolgt die im "vordringlichen Bedarf" eingestufte plange-<br />
genständliche Maßnahme nach Trennung <strong>der</strong> ursprünglich planerisch ge-<br />
meinsam behandelten OU <strong>Dillingen</strong> und Höchstädt (sh. Vorhabensliste<br />
Bayern zum 5. FStrAbÄndG vom 04.10.2004 Nrn. 501 und 502) das Ziel die<br />
OU <strong>Dillingen</strong> vorab zu realisieren, ohne dass damit ein Präjudiz für eine be-<br />
stimmte Trassenführung im Bereich Höchstädt geschaffen wird.<br />
Auf <strong>der</strong> Basis dieser gesetzgeberischen (FStrAbG) und im Rahmen <strong>der</strong><br />
Bundesauftragsverwaltung administrativen (BMV-Schreiben vom 16.09.05)<br />
Vorgaben werden deshalb im Folgenden die Trassenalternativen darge-<br />
stellt, die im Rahmen <strong>der</strong> OU <strong>Dillingen</strong> zu betrachten sind. Dabei handelt es<br />
sich neben <strong>der</strong> mit diesem Beschluss planfestgestellten Trasse (Plan-<br />
feststellungslinie) im Wesentlichen um die Alternativtrassen, die auch im<br />
Rahmen des Raumordnungsverfahrens untersucht wurden. Der Lageplan<br />
aus dem Raumordnungsverfahren, ergänzt um die Planfeststellungslinie, ist<br />
als Anlage 2 dem Erläuterungsbericht beigefügt (Unterlage 1^T).<br />
3.4.1 Planfeststellungslinie und Wahllinie 1/2/3<br />
Die Planfeststellungslinie wurde bereits unter B.I. und C.II.3.1 dieses Be-<br />
schlusses beschrieben. Sie basiert auf <strong>der</strong> gemeinsamen Wahllinie 1/2/3,<br />
die im Raumordnungsverfahren den landesplanerisch positiv beurteilten<br />
Planungskorridor für die OU <strong>Dillingen</strong> bezeichnet und geht im Osten bis<br />
zum Anschluss an die B 16 alt in die ebenso landesplanerisch positiv beur-<br />
teilte Wahllinie 1 (Südumfahrung Höchstädt) über. Sie weicht in ihrer Wei-<br />
terentwicklung bzw. "Feintrassierung" im Wesentlichen wie folgt <strong>von</strong> den<br />
Raumordnungsunterlagen ab:<br />
- Im Bereich <strong>von</strong> Baubeginn bis Bau-km 4+500 wurde die Planfeststel-<br />
lungslinie parallel zur Wahllinie 1/2/3 nach Nordwesten verschoben. Die<br />
Abweichung beträgt max. 260 m. Grund hierfür ist, einen möglichst gro-