Neubau der Ortsumfahrung Dillingen a. d. Donau - Regierung von ...
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stoffbelastung <strong>der</strong> Luft in den Ortsdurchfahrten durch die Reduzierung des<br />
dortigen Verkehrs erheblich reduziert.<br />
Auch das Schutzgut Landschaft ist bei allen Trassenvarianten bezügl. <strong>der</strong><br />
Beeinträchtigung durch Überbauung gleichermaßen betroffen. Das gilt ins-<br />
beson<strong>der</strong>e für die Gehölze entlang <strong>der</strong> Egau. Diese relativ kleinflächigen<br />
Überbauungen beeinträchtigen zwar das Landschaftsbild, können jedoch<br />
durch landschaftspflegerische Gestaltungsmaßnahmen reduziert werden.<br />
Bei allen drei Trassenvarianten ist auch eine Beeinträchtigung durch visuel-<br />
le Störungen gegeben. Der landschaftlich reizvollste Bereich entlang <strong>der</strong><br />
Egau muss in jedem Fall gequert werden. Dadurch werden die Blickbezie-<br />
hungen entlang des Tales weitgehend abgeschnitten. Darüber hinaus<br />
kommt es zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Überführun-<br />
gen auf <strong>der</strong> Hochterrasse und durch den Verlust <strong>von</strong> Gehölzen entlang <strong>der</strong><br />
Trasse. Diese Auswirkungen können durch Gestaltungsmaßnahmen (sh.<br />
landschaftspflegerischer Begleitplan) ausgeglichen werden.<br />
Die Beeinträchtigungen durch die Planfeststellungslinie sind in C.II.3.3 die-<br />
ses Beschlusses beschrieben.<br />
Bei <strong>der</strong> Variante 1 wirken sich durch die Überlagerung <strong>der</strong> Egauquerung<br />
mit <strong>der</strong> bestehenden Kreisstraße DLG 31 die erfor<strong>der</strong>lichen Eingriffe in die<br />
Topografie und in das Landschaftsbild verstärkt negativ auf den ortsnahen<br />
Bereich <strong>von</strong> <strong>Donau</strong>altheim aus.<br />
Bei <strong>der</strong> Variante 2 kommt noch hinzu, dass durch <strong>der</strong>en Lage im Korridor<br />
zwischen <strong>Donau</strong>altheim und den verschiedenen Stadtteilen <strong>von</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt wird. Die gegenseitigen Blick-<br />
beziehungen zwischen den einzelnen Gebieten werden durch erfor<strong>der</strong>liche<br />
Lärmschutzmaßnahmen stark beeinträchtigt o<strong>der</strong> sind überhaupt nicht mehr<br />
möglich.<br />
Insgesamt gesehen sind allerdings auch beim Schutzgut Landschaft signifi-<br />
kante Unterschiede zwischen den einzelnen Trassenvarianten nicht gege-<br />
ben.<br />
In Bezug auf Kultur- und sonstige Sachgüter berührt die Planfeststel-<br />
lungslinie zwei Bodendenkmäler (vorgeschichtliche Scherbenfunde) unmit-<br />
telbar. Weitere Bodendenkmäler liegen im Nahbereich <strong>der</strong> Straßentrasse.<br />
Die Vermeidung <strong>von</strong> Beeinträchtigungen bzw. die Durchführung <strong>von</strong> Siche-