17.08.2012 Aufrufe

Gl&Lev kontakt - GL VERLAGS Gmbh

Gl&Lev kontakt - GL VERLAGS Gmbh

Gl&Lev kontakt - GL VERLAGS Gmbh

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Im Blickpunkt<br />

RECht: hier geht’s um die allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen im Internet � Seite 48<br />

StEuERN: aufwendungen bei dauerhaft<br />

angemieteter zweitwohnung � Seite 50<br />

�<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong><br />

FINaNzEN: Volks- und Raiffeisenbanken<br />

steigerten die Kreditvergabe � Seite 51<br />

STEUERN<br />

Fachkräfte<br />

clever<br />

bezahlen<br />

DatENSChutz: unternehmen unterschätzen die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten � Seite 53<br />

� Seite 52<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> special 03/09<br />

© shutterstock


48<br />

Von DR. THoMAS ENGELäNDER<br />

Betreiber von Homepages und<br />

online-Shops werden mit einer<br />

Fülle von gesetzlichen Vorschriften<br />

konfrontiert, deren Nichtein-<br />

haltung zum Teil drastische<br />

Folgen für sie haben kann.<br />

Mittlerweile bekannt sind den meisten<br />

Shop-Betreibern dabei die<br />

Probleme des fehlenden oder<br />

lückenhaften Impressums sowie der unvollständigen<br />

oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung<br />

gegenüber Nutzern und Besuchern<br />

der Homepage. Besondere Gefahren lauern<br />

aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

(AGB). Sie sind auf der einen Seite<br />

für die Gestaltung des Rechtsverhältnisses<br />

zwischen Betreiber und Kunde zwar durchaus<br />

ratsam und hilfreich, enthalten auf der<br />

anderen Seite aber oftmals unwirksame<br />

und damit, z. B. für die Wettbewerber, abmahnfähige<br />

Regelungen.<br />

Wichtig für jeden Betreiber eines Online-Shops<br />

ist in diesem Zusammenhang<br />

Im Blickpunkt <strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Recht<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Internet<br />

Haftungsfalle online-Shop<br />

Bauhandwerkersicherung:<br />

Des einen Freud,<br />

des andern Leid<br />

Von MARIo JoRBERG<br />

Mit dem Forderungssicherungsgesetz<br />

hat ein Handwerker gegenüber<br />

einem Auftraggeber einen<br />

Anspruch auf Stellung einer Bürgschaft<br />

oder einer anderen Sicherheit.<br />

Ein Auftragnehmer könnte die<br />

„Karte“ Bauhandwerkersicherung<br />

nur im Konfliktfall ausspielen.<br />

Die Höhe der einklagbaren Sicherheit<br />

bemisst sich nach der vereinbarten<br />

Vergütung aus dem Werkvertrag<br />

plus Nachträge plus 10% für Nebenforderungen<br />

(Zinsen etc.) abzüglich geleisteter<br />

Zahlungen, die Sicherheit wird auf Verlangen<br />

des Bestellers sofort fällig. Avalzinsen<br />

bis zu 2% muss der Auftraggeber übernehmen.<br />

Einwendungen wegen noch ausste-<br />

Dr. thomas Engeländer<br />

Rechtsanwalt<br />

in der Kanzlei<br />

Winter, Jansen, Lamsfuß<br />

zunächst, dass die AGB anderer Shop-<br />

Betreiber nicht einfach kopiert und für den<br />

eigenen Bedarf übernommen werden dürfen.<br />

AGB können unter Umständen einem<br />

Urheberrechtsschutz unterliegen, so dass<br />

die Verwendung fremder AGB auf der eigenen<br />

Internetseite – selbstverständlich auch<br />

bei Austausch des Namens des Verwenders<br />

und geringfügiger Veränderung des Inhalts<br />

– einen Verstoß gegen das Urheberrecht<br />

des eigentlichen AGB-Verwenders und damit<br />

im schlimmsten Fall auch einen gerichtlich<br />

durchsetzbaren Unterlassungsanspruch<br />

des Urhebers begründen kann.<br />

Inhaltlich sind bei der Gestaltung eigener<br />

AGB die verschiedensten Fallstricke denkbar,<br />

die Liste denkbarer Verstöße gegen gesetzliche<br />

Vorschriften ist lang. Problematisch sind<br />

mario Jorberg<br />

Fachanwalt für Bau-<br />

und Architektenrecht<br />

in der Kanzlei Winter,<br />

Jansen, Lamsfuß<br />

hender Erfüllung, Mängeln etc. können dem<br />

Anspruch – anders als bei der Zahlungsklage!<br />

– nicht entgegen gehalten werden.<br />

Die Aufrechnung ist nur mit unstreitigen<br />

oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen<br />

möglich. Leistet der Auftraggeber die<br />

Sicherheit nicht fristgemäß, kann der Auftragnehmer<br />

nach seiner Wahl die Leistung<br />

verweigern oder den Vertrag kündigen.<br />

Mit dieser umfassend neuen Konzeption<br />

der Bauhandwerkersicherung hat der Gesetzgeber<br />

dem Unternehmer ein Instrument<br />

in die Hand gegeben, das dessen Risiken<br />

erheblich abmildert. Macht der Auftragnehmer<br />

Gebrauch von seinem Recht, bringt er<br />

den auf diese Situation nicht vorbereiteten<br />

Auftraggeber möglicherweise in erhebliche<br />

Kalamitäten. Dieser wird gezwungen, sich<br />

oft Klauseln zur Gewährleistung oder Haftung<br />

des AGB-Verwenders. Meist geht es um<br />

eine unzulässige Beschränkung oder gar den<br />

Ausschluss von Gewährleistung oder Haftung.<br />

Verwendet der Betreiber etwa eine Formulierung<br />

wie „gegenüber dem Verbraucher<br />

beträgt die Gewährleistung sechs Monate“,<br />

ist dies in jedem Fall unwirksam. Die Kosten<br />

für darauf erfolgende Abmahnungen gehen<br />

stets zu Lasten des AGB-Verwenders. Eine<br />

ebenfalls typischerweise unwirksame Regelung<br />

ist die Wahl des falschen Erfüllungsorts<br />

oder Gerichtsstands. So ist es beispielsweise<br />

unzulässig, als Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen<br />

Ansprüche im Verhältnis zwischen<br />

Verbraucher und Unternehmer den Sitz des<br />

Unternehmers zu bestimmen.<br />

Die obigen Ausführungen zeigen, dass<br />

bei der Gestaltung von AGB äußerste Sorgfalt<br />

und Vorsicht geboten ist. Von der Übernahme<br />

fremder AGB für eigene Zwecke ist<br />

unbedingt abzuraten. Denn sie sind in den<br />

seltensten Fällen exakt auf den eigenen Online-Shop<br />

anwendbar, verstoßen möglicherweise<br />

selbst gegen gesetzliche Vorschriften<br />

und können darüber hinaus Gegenstand urheberrechtlicher<br />

Ansprüche des eigentlichen<br />

Verwenders sein. Mit eigenen AGB sind die<br />

Betreiber – sicher! – besser bedient.<br />

eine Sicherheit zu besorgen, die er wiederum<br />

selbst zumeist ganz oder teilweise abzusichern<br />

hat. Liquiditätsprobleme können<br />

die Folge sein.<br />

Zu der Möglichkeit, neben oder zunächst<br />

statt einer Zahlungsklage die Klage<br />

auf Stellung einer Sicherheit gerichtsanhängig<br />

zu machen, gibt es knapp zwei Jahre<br />

nach Inkrafttreten des Forderungssicherungsgesetzes<br />

nur wenige Urteile, das erste<br />

erging im Frühjahr 2010 durch das Landgericht<br />

Nürnberg-Fürth. Höherinstanzliche<br />

Entscheidungen liegen noch nicht vor.<br />

Ob und wann die Sicherheit eingefordert<br />

wird bzw. wie der Auftraggeber darauf angemessen<br />

reagieren kann, sollte mit Blick auf<br />

die interessengerechte Abwicklung des Vertragsverhältnisses<br />

sorgfältig erwogen werden.<br />

Wenn ein Auftragnehmer die „Karte“<br />

Bauhandwerkersicherung nur im Konfliktfall<br />

ausspielt, kann sich dies rasch als kontraproduktiv<br />

erweisen. Deshalb: Für die Entscheidungsfindung<br />

wie für die baubegleitende<br />

Rechtsberatung überhaupt ist es ratsam,<br />

eine anwaltliche Beratung hinzuzuziehen.


D+H Beraterhaus<br />

Wir beraten ganzheitlich:<br />

STEuERBERATunG<br />

VERmöGEnSBERATunG<br />

unTERnEHmEnSBERATunG<br />

WIRTSCHAFTSPRÜFunG<br />

RECHTSBERATunG In KooPERATIon<br />

unsere Beratung bezieht die steuerlichen Aspekte, die Risikovorsorge,<br />

die Altersvorsorge, den Vermögensaufbau und die persönlichen Gege-<br />

benheiten mit ein. Gerade die persönlichen umstände verändern sich<br />

im Laufe der Zeit immer wieder und dann ist es wichtig die richtigen<br />

Berater an seiner Seite zu wissen.<br />

Wir kümmern uns!<br />

* GF: D+H Dr. Dedy + Heister Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

WIPPERFÜRTH<br />

Louise-Schröder-Straße 5<br />

Telefon 02267 - 6 58 40-0<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Finanzen<br />

Sparkasse <strong>Lev</strong>erkusen bildet Unternehmer aus<br />

Mittelständische Kunden<br />

der Sparkasse <strong>Lev</strong>erkusen<br />

haben sich in einer betriebswirtschaftlichen<br />

Seminarreihe<br />

erfolgreich weitergebildet.<br />

Um Steuerung und Kontrolle eines<br />

Unternehmens, Marketingmaßnahmen<br />

und zentrale Führungsaufgaben<br />

ging es jüngst an insgesamt zwölf Seminartagen.<br />

Noch vor dem Jahreswechsel<br />

erhielten die neun Seminarteilnehmer ihre<br />

Zertifikate von Sparkassen-Vorstand Stefan<br />

Grunwald (Bild rechts).<br />

„Wir sind als Sparkasse daran interessiert,<br />

dass unsere Kunden finanziell erfolgreich<br />

sind. Unser Ziel ist es immer, Fachwissen<br />

und Kompetenz weiterzugeben,“ erläutert<br />

Sparkassen-Vorstand Stefan Grunwald das<br />

Weiterbildungsangebot der Sparkasse <strong>Lev</strong>erkusen,<br />

„denn wir sehen uns als Partner<br />

unserer Kunden und möchten uns auf Augenhöhe<br />

mit ihnen unterhalten.“<br />

Unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“<br />

hatte die Sparkasse <strong>Lev</strong>erkusen ihren mittelständischen<br />

Kunden in diesem Jahr ein<br />

betriebswirtschaftliches Weiterbildungsprogramm<br />

angeboten. Und die nahmen die<br />

Chance wahr.<br />

In speziell für den Mittelstand konzipierten<br />

UnternehmerSeminaren haben sie<br />

ihre Kenntnisse rund um die Steuerung und<br />

Kontrolle eines Unternehmens vertieft.<br />

Aber auch Marketingmaßnahmen zur<br />

Vertriebsstärkung und Führungsinstru-<br />

mente standen auf dem Programm. „Wir<br />

bieten unseren Firmenkunden mit diesen<br />

Seminaren ein attraktives und praxisorientiertes<br />

Weiterbildungsangebot“, so Grunwald,<br />

„mit dem sie ihre Unternehmerqualifikation<br />

stärken können.“<br />

Die Sparkasse bietet ihre Unternehmer-<br />

Seminare in Zusammenarbeit mit der Rheinischen<br />

Mittelstandsakademie GmbH an.<br />

Referenten mit jahrelanger Berufserfahrung,<br />

die oft selbst Unternehmer sind, vermitteln<br />

betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die individuell<br />

auf den Mittelstand zugeschnitten sind.<br />

Die Sparkasse <strong>Lev</strong>erkusen plant, diese<br />

erfolgreiche Seminarreihe in diesem Jahr<br />

fortzusetzen.<br />

Übrigens: Seit dem 1. Januar müssen<br />

neue oder zu ändernde Freistellungsaufträge<br />

mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer<br />

versehen werden. Bereits<br />

bestehende Freistellungsaufträge behalten<br />

vorerst ihre Gültigkeit. Die Sparkasse <strong>Lev</strong>erkusen<br />

bietet ihre Hilfe bei Rückfragen an.<br />

Beraterhaus<br />

Dipl. Kfm. Lothar Heister*<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Steuerberater<br />

Dipl. Kffr. Gabriele Heck<br />

Steuerberaterin<br />

Gert Conrads<br />

Steuerberater<br />

Christiane Fuhsy*<br />

Steuerberaterin<br />

Sabine Kierdorf<br />

Steuerberater<br />

www.dh-beraterhaus.de<br />

BERGISCH <strong>GL</strong>ADBACH<br />

Laurentiusstraße. 44-46<br />

Telefon 02202 - 9 36 55-0<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />

49<br />

Im Blickpunkt


50<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Steuern<br />

- Gesellschafter-Darlehen<br />

- Zuschüsse ein Sachbezug?<br />

Im Blickpunkt- Mietkosten für Zweitwohnung<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />

Von LotHAR HEIStER<br />

Liegt eine angemietete möblierte<br />

Wohnung nicht am ort der eigentlichen<br />

Betriebsstätte, wird diese<br />

aber aufgrund betrieblicher Veranlassung<br />

in einem Teil des Jahres<br />

aufgesucht und steht ansonsten<br />

leer, kann die Miete nur anteilig<br />

für die Tage als Betriebsausgaben<br />

geltend gemacht werden,<br />

an denen diese Wohnung tatsächlich<br />

beruflich genutzt wird.<br />

In einem entschiedenen Fall hatte ein<br />

Selbständiger sein Büro in der Wohnung<br />

und zusätzlich ein möbliertes Dachzimmer<br />

in einem anderen Ort angemietet, weil<br />

er dort an rund 100 Tagen im Jahr Aufträge<br />

erledigte und die Anmietung günstiger als<br />

die Übernachtung im Hotel war.<br />

Zwar liegen in diesem Fall die Voraussetzungen<br />

zur Anerkennung von Aufwendungen<br />

für eine doppelte Haushaltsführung<br />

nicht vor. Nach der Rechtsprechung<br />

der Finanzgerichte ist aber auch die gelegentliche<br />

Hotelübernachtung am Beschäftigungsort<br />

ohne doppelte Haushaltsführung<br />

absetzbar, sofern die Kosten für den Auswärtsaufenthalt<br />

beruflich veranlasst sind.<br />

Das betrifft aber nicht die Tage, an denen<br />

die Wohnung zwar zur Nutzung zur Verfügung<br />

stand, jedoch tatsächlich leer stand.<br />

Hier ist auslösendes Moment für die Miete<br />

kein betrieblicher Veranlassungszusammenhang.<br />

Hotelkosten wären in einer ähnlichen<br />

Situation ebenfalls nicht abzugsfähig.<br />

Unerheblich ist, dass die dauerhafte Wohnungsanmietung<br />

wesentlich kostengünstiger<br />

als die Buchungen von Hotelübernachtungen<br />

ist, weil kein hypothetischer,<br />

sondern nur der tatsächlich verwirklichte<br />

Lebenssachverhalt beurteilt wird.<br />

Die Mietaufwendungen des Gesamtjahres<br />

lassen sich nämlich einfach auf die Tage<br />

Lothar heister<br />

Wirtschaftsprüfer und<br />

Steuerberater in der<br />

D+H Dedy+Heister<br />

Steuerberatungs GmbH<br />

im D+H Beraterhaus<br />

verteilen, an denen der Berufstätige die<br />

Wohnung zur Erledigung seiner betrieblichen<br />

Aufträge benötigte.<br />

Vorsicht bei zinslosen<br />

Gesellschafterdarlehen<br />

Ist für ein Darlehen keine bestimmte Laufzeit<br />

vereinbart, kann dieses unter Einhaltung<br />

einer Frist von drei Monaten jederzeit<br />

gekündigt werden.<br />

Dennoch ist für Zwecke des Steuerrechts<br />

von einer mehr als 12-monatigen Laufzeit<br />

auszugehen. Nach einem neueren Urteil<br />

kommt es nämlich nicht auf die lediglich<br />

rechtliche Möglichkeit zur kurzfristigen<br />

Kündigung des Darlehens an, sondern darauf,<br />

für welche Zeitdauer der Schuldner<br />

nach den tatsächlichen Verhältnissen mit<br />

der Kapitalüberlassung rechnen kann.<br />

Dabei ist ein unverzinsliches Darlehen mit<br />

unbestimmter Laufzeit mit dem 9,3-fachen<br />

des Jahreswertes zu bewerten. Unter Zugrundelegung<br />

des Zinssatzes von 5,5 %<br />

entspricht dies einer Laufzeit von knapp 13<br />

Jahren und einem Vervielfältiger von 0,503.<br />

Da sich der Ansatz in der Steuerbilanz im<br />

Wege der Abzinsung des Rückzahlungsbetrags<br />

ergibt und dieser den Vorteil der<br />

eingeräumten Möglichkeit zur zinslosen<br />

Nutzung des überlassenen Kapitals bilanziell<br />

abbilden soll, ist die Heranziehung der<br />

typisierenden Regelung im Ertragssteuerrecht<br />

gerechtfertigt.<br />

Praxishinweis: Die zinslose Darlehensgewährung<br />

über 100.000 Euro von Gesellschaftern<br />

oder diesen nahestehenden<br />

Personen gegenüber einer Körperschaft<br />

würde beispielsweise nur mit 50.300 Euro<br />

(100.000 Euro x 0,503) in der Steuerbilanz<br />

passiviert, was zu einem außerordentlichen<br />

Ertrag von 49.700 Euro führt. Insoweit ist es<br />

ratsam, entweder eine geringfügige Verzinsung<br />

oder zumindest konkrete Tilgungskonditionen<br />

zu vereinbaren.<br />

Restaurantschecks können bei<br />

Wahlmöglichkeit des Arbeitnehmers<br />

Barlohn sein<br />

Essenszuschüsse des Arbeitgebers in Form<br />

von Restaurantschecks können einen Sachbezug<br />

darstellen, wenn die Gutscheine auf<br />

eine nach Art und Menge konkret bezeichnete<br />

Sache lauten, sodass der Arbeitnehmer<br />

nur diese Mahlzeiten beziehen kann.<br />

Diese Voraussetzung liegt nach einem<br />

rechtskräftigen Urteil eines Finanzgerichtes<br />

nicht mehr vor, wenn die Schecks zwar<br />

zum sofortigen Verbrauch von bestimmten<br />

Lebensmitteln verwendet werden dürfen,<br />

diese aber nicht in der Art eines Warengutscheines<br />

konkret vorgegeben sind.<br />

Gemäß einer Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung<br />

kommt es nur zu einem<br />

Sachbezug, wenn der Arbeitgeber durch<br />

Barzuschüsse in Form von Restaurantschecks<br />

zur Verbilligung der Mahlzeiten<br />

seiner Belegschaft beiträgt. Dazu muss er<br />

aber aufgrund der getroffenen Vereinbarungen<br />

sicherstellen, dass die Schecks ausschließlich<br />

zur Arbeitstäglichen Verpflegung<br />

verwendet werden und die Beschäftigten<br />

die Gutscheine bei den Akzeptanzpartnern<br />

nicht alternativ zum Erwerb bestimmter Waren<br />

einsetzen können.<br />

Praxishinweis: Beim Bundesfinanzhof sind<br />

mehrere Revisionsverfahren zu der Frage anhängig,<br />

inwieweit an Arbeitnehmer ausgegebene<br />

Waren- und Tankgutscheine Sachzuwendung<br />

darstellen, die bis zur Freigrenze<br />

von 44 EUR im Monat steuerfrei bleiben<br />

können. Solche Sachverhalte sollten offengehalten<br />

werden, da die lohnsteuerrechtliche<br />

Behandlung bislang nicht geklärt ist.


„Der breit getragene Aufschwung in Deutschland setzt sich fort ...“<br />

Volks- und Raiffeisenbanken<br />

steigerten die Kreditvergabe<br />

Abonnieren Sie unseren kostenlosen<br />

Mandantenrundbrief! E-Mail genügt:<br />

<strong>kontakt</strong>@winter-jansen-lamsfuss.de<br />

51467 Bergisch Gladbach<br />

Odenthaler Str. 213 - 215<br />

Telefon 0 22 02 / 9330-0<br />

Telefax 0 22 02 / 9330-20<br />

Die Kreditnachfrage<br />

bei den Volksbanken<br />

und Raiffeisenbanken<br />

liegt deutlich über<br />

dem Markttrend.<br />

Schon seit Jahres-<br />

beginn 2010<br />

befindet sich das<br />

Kreditwachstum<br />

oberhalb der Marke<br />

von 5 Prozent.<br />

10405 Berlin<br />

Prenzlauer Allee 36<br />

Telefon 030 / 44 01 53-15<br />

Telefax 030 / 44 01 53-20<br />

Über alle Kundengruppen hinweg<br />

lagen die Ausleihungen im Herbst<br />

des vergangenen Jahres um 5,4<br />

Prozent höher als ein Jahr zuvor.<br />

„Unternehmen investieren zunehmend,<br />

Privatleute setzen wieder auf den Wohnungsbau“,<br />

erklärt der Präsident des Bundesverbandes<br />

der Deutschen Volksbanken<br />

und Raiffeisenbanken (BVR) Uwe Fröhlich.<br />

„Die Genossenschaftsbanken unterstützen<br />

dies mit einer kräftigen Kreditvergabe.“<br />

Anders als bei den Volksbanken und<br />

Raiffeisenbanken lag das Wachstum der<br />

Recht schaffend beraten.<br />

50859 Köln<br />

Aachener Straße 1212<br />

Telefon 022 34 /40 31-0<br />

Telefax 022 34 /40 31-20<br />

51491 Overath<br />

Hauptstraße 58<br />

Telefon 0 22 06 / 29 28<br />

Telefax 0 22 06 / 8 29 75<br />

51503 Rösrath<br />

Hauptstraße 23 - 25<br />

Telefon 0 22 05 / 90 87 10<br />

Telefax 0 22 05 / 90 87 11<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Finanzen<br />

Winter Jansen Lamsfuß Rechtsanwälte<br />

Unsere Qualitätssicherung:<br />

Mit fachspezifi scher Kompetenz<br />

vertreten wir makellos Ihre Interessen.<br />

Unsere kompetenten Fachanwält/innen verstehen sich als<br />

Ihre Partner, die Ihnen zuhören und auf Ihre Anliegen eingehen.<br />

Wir verstehen die eigentümliche Sprache der Gesetze. Wir<br />

haben wichtige Vergleichsfälle zur Hand und bieten Ihnen<br />

umfassende und effi ziente Lösungsmöglichkeiten an.<br />

Kundenkredite im Durchschnitt aller Bankengruppen<br />

in Deutschland mit -0,6 Prozent<br />

noch im negativen Bereich. Fröhlich:<br />

„Wir freuen uns über das Vertrauen, das uns<br />

die Kundinnen und Kunden bei der Finanzierung<br />

ihrer Projekte entgegenbringen.“<br />

Zu dem Kreditwachstum der Volksbanken<br />

und Raiffeisenbanken trugen Buchkredite<br />

an Firmenkunden und Privatkunden<br />

1,9 beziehungsweise 1,6 Prozentpunkte<br />

bei. Ein positives Wachstum wiesen aber<br />

auch Kredite an Auslandskunden mit einem<br />

Beitrag von 0,3 Prozentpunkten, an die öffentliche<br />

Hand mit 0,7 Prozentpunkten sowie<br />

die sonstigen Kredite mit 1,0 Prozentpunkt<br />

auf, die unter anderem Ausleihungen<br />

an Organisationen beinhalten.<br />

Der breit getragene Aufschwung in<br />

Deutschland setzt sich fort. Der BVR rechnet<br />

im dritten Quartal 2011 preis-, saison- und<br />

kalenderbereinigt mit einem Zuwachs des<br />

Bruttoinlandsprodukts um 0,7 Prozent gegenüber<br />

dem zweiten Quartal. Im Jahresdurchschnitt<br />

werde die preisbereinigte Wirtschaftsleistung<br />

damit um 3,7 Prozent höher<br />

liegen als in 2009. Das Wirtschaftswachstum<br />

im Inland, aber auch weltweit verbessere<br />

die Absatzmöglichkeiten der Unternehmen,<br />

heißt es. Dies rege die Unternehmen zu verstärkten<br />

Anlageinvestitionen an; nicht nur<br />

zum Ersatz ausgedienter Anlagen, sondern<br />

zunehmend auch zur Erweiterung der Kapazitäten.<br />

Auch belebt sich die Wohnungsbautätigkeit<br />

der privaten Haushalte infolge der<br />

robusten Arbeitsmarktlage.<br />

Auch Fachanwälte für:<br />

❱ Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

❱ Arbeitsrecht<br />

❱ Bau- und Architektenrecht<br />

❱ Familienrecht<br />

❱ Steuerrecht<br />

❱ Verkehrsrecht<br />

❱ Versicherungsrecht<br />

E-Mail:<br />

<strong>kontakt</strong>@winter-jansen-lamsfuss.de<br />

Internet:<br />

www . winter-jansen-lamsfuss.de<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />

51<br />

Im Blickpunkt


52<br />

Im Blickpunkt<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Steuern<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />

Beugen Sie Facharbeitermangel vor und umwerben Sie Ihre Fachkräfte mit attraktiven Leistungen<br />

Die clevere Gehaltserhöhung<br />

Von KRISTINA GRoSSER<br />

Angesichts des bestehenden<br />

Facharbeitermangels fragen sich<br />

viele Unternehmen, wie sie Fachkräfte<br />

dauerhaft an sich binden<br />

können. Allerdings können sich die<br />

wenigsten Unternehmen großzügige<br />

Gehaltserhöhungen wirklich<br />

leisten. Zudem kommt beim Mitarbeiter<br />

selbst von üppigen Lohnerhöhungen<br />

wegen der hohen Steuer-<br />

und Sozialabgaben wenig an.<br />

Anders ist es bei Leistungen, die von<br />

der Lohnsteuer und der Sozialversicherung<br />

befreit sind: Hier profitiert<br />

der Arbeitnehmer eins zu eins von der<br />

Leistung seines Arbeitgebers. Die Liste der<br />

Möglichkeiten ist lang, nachfolgend einige<br />

Beispiele.<br />

Überlassen Sie Ihrem Mitarbeiter ein betriebliches<br />

Handy, Telefon oder einen PC<br />

und übernehmen Sie sämtliche Kosten<br />

Stellt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter<br />

ein Handy, Telefon oder auch PC zur betrieblichen<br />

Nutzung zur Verfügung, braucht<br />

eine private Nutzung dieser Geräte nicht<br />

versteuert werden. D.h. die privat über das<br />

Handy geführten Telefonate sind steuer-<br />

und sozialversicherungsfrei, ebenso die<br />

private Nutzung eines betrieblichen PC. Das<br />

gilt auch dann, wenn sich der PC in der Privatwohnung<br />

des Mitarbeiters befindet. Diese<br />

Befreiung gilt für alle Vorteile, die durch<br />

die Nutzung entstehen. Dazu zählen nicht<br />

nur die Anschaffungskosten für das Telefon<br />

oder den PC, sondern auch die Gebühren.<br />

Statt einer klassischen Gehaltserhöhung<br />

kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter<br />

anbieten, ihm ein Handy zu stellen, für das<br />

er sämtliche oder einen Teil der Gebühren<br />

übernimmt. Zulässig ist das auch für einen<br />

betrieblichen Festnetzanschluss in der Privatwohnung<br />

des Mitarbeiters, wenn der<br />

Mitarbeiter hin und wieder auch von zu<br />

Hause beruflich telefonieren muss.<br />

Achtung! Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber<br />

die Anschlussgebühren eines dem Arbeit-<br />

Kristina Grosser<br />

Steuerberaterin<br />

Gesellschafterin<br />

der Steuerkanzlei<br />

Kommessien-Seibert<br />

und Grosser<br />

nehmer gehörenden Telefons übernimmt.<br />

Die Steuerbefreiung gilt nur, wenn es sich um<br />

Betriebsvermögen des Arbeitgebers handelt.<br />

Leiten Sie die Vorteile von Jobtickets<br />

an Ihre Mitarbeiter weiter<br />

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter<br />

ein sog. Jobticket, handelt es sich bei<br />

dem dadurch erzielten Preisvorteil nicht um<br />

einen geldwerten Vorteil. Lohnsteuer ist<br />

darauf nicht zu zahlen. Jobtickets sind Angebote<br />

von öffentlichen Verkehrsbetrieben,<br />

die Arbeitgebern preisreduzierte Monatsfahrkarten<br />

für öffentliche Verkehrsmittel<br />

anbieten. Lässt sich der Arbeitgeber die<br />

Kosten für ein Jobticket in vollem Umfang<br />

von seinem Mitarbeiter erstatten, entsteht<br />

durch das (verbilligte) Jobticket keine Lohnsteuer-<br />

und Sozialversicherungspflicht.<br />

Lässt sich der Arbeitgeber die Kosten für<br />

das Jobticket nicht oder nur teilweise von<br />

seinem Mitarbeiter erstatten, handelt es sich<br />

um steuer- und sozialversicherungspflichtigem<br />

Sachbezug. Allerdings sind Sachbezüge<br />

bis 44 Euro monatlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei,<br />

so dass für Beträge bis<br />

44 Euro die Lohnsteuerpflicht entfällt.<br />

Achtung! Diese Befreiung gilt nur, wenn<br />

sämtliche dem Mitarbeiter in dem jeweiligen<br />

Monat gewährten Sachbezüge 44<br />

Euro nicht übersteigen. Wird diese Freigrenze<br />

auch nur um einen Cent überschritten,<br />

wird der gesamte Sachbezug des jeweiligen<br />

Monats steuerpflichtig.<br />

Kindergartenzuschuss:<br />

Zeigen Sie sich kinderfreundlich<br />

Übernehmen Sie zusätzlich zum Arbeitslohn<br />

die Kosten für Unterbringung und Betreuung<br />

noch nicht schulpflichtiger Kinder Ihrer<br />

Mitarbeiter, braucht auf diesen Zuschuss<br />

keine Lohnsteuer und Sozialversicherung<br />

gezahlt werden. Dafür in Betracht kommen<br />

Kosten für Kindergärten, Kindertagesstätten,<br />

Kinderkrippen oder Tagesmütter.<br />

Betriebsausflug, Weihnachtsfeier & Co<br />

– Lassen Sie es mal richtig „krachen“<br />

Gelebte Unternehmenskultur kann dazu<br />

beitragen, dass sich Mitarbeiter als Teil des<br />

Ganzen fühlen. Und wer will schon nicht<br />

gerne „dazu gehören“?! Gemeinsame<br />

Aktivitäten außerhalb des betrieblichen<br />

Alltags fördern zudem Teamgeist und damit<br />

meist auch die Produktivität. Und wer<br />

rechnen kann, erkennt schnell: Der Nutzen<br />

eines Firmenevents, bei dem Sie es sich zusammen<br />

mit Ihren Mitarbeitern mal richtig<br />

gut gehen lassen, übersteigt die einmalig<br />

anfallenden Kosten. Arbeitgeber dürfen<br />

hier tiefer in die Tasche greifen, ohne dass<br />

Lohnsteuer entsteht: Aufwendungen für<br />

zwei Events im Jahr sind jeweils bis zu 110<br />

Euro je Mitarbeiter lohn- und sozialversicherungsfrei.<br />

Es ist sogar zulässig, Familienangehörige<br />

teilnehmen zu lassen; allerdings<br />

gilt die 110 Euro-Grenze dann für<br />

den Familienangehörigen und Mitarbeiter<br />

zusammen.<br />

Neben den hier genannten lohnsteuerbefreiten<br />

Leistungen kommen noch zahlreiche<br />

andere lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie<br />

Leistungen in Betracht, etwa<br />

die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen,<br />

die Übernahme von Reisekosten, Hilfen<br />

zur Gesundheitsförderung, die Gewährung<br />

von Warengutscheinen oder Arbeitgeberdarlehen<br />

und die Auszahlung von Werkzeuggeld.<br />

Besonders wichtig: Tue Gutes und rede<br />

darüber! Lassen Sie Ihren Mitarbeitern etwaige<br />

Vorteile nicht unkommentiert zukommen.<br />

Teilen Sie ihnen mit, dass Sie sich<br />

den jeweiligen Vorschlag individuell für ihn/<br />

sie überlegt haben. Vermitteln Sie ihnen<br />

damit, dass Sie nicht nur auf Ihren eigenen<br />

Gewinn, sondern auch auf das finanzielle<br />

Wohl Ihrer Mitarbeiter bedacht sind.


Datenschutz in Unternehmen<br />

Von uLRIcH BRAuNBAcH<br />

Datenschutz ist heute wichtiger<br />

denn je, denn in fast jeder<br />

Lebenslage werden personen-<br />

bezogene Daten erhoben.<br />

Etwa bei Anfragen von Interessenten,<br />

Kaufverträgen, Dienstleistungen wie<br />

z. B. Telekommunikation, Banken,<br />

Versicherungen, (Zahn-)Ärzten, Kundenkarten,<br />

Gewinnspielen, Mitarbeitern usw.<br />

Computer und deren Vernetzung eröffnen<br />

ein riesiges Missbrauchspotenzial, so dass<br />

das BDSG dem Schutz der personenbezogenen<br />

Daten große Bedeutung zumisst –<br />

mit Folgen für alle, die solche Daten (z. B.<br />

auch Personaldaten) vor unbefugtem Zugriff<br />

sichern müssen.<br />

Gleichzeitig ist ein gut organisierter<br />

Datenschutz für Unternehmen ein unschätzbarer<br />

Vorteil, denn Missbrauch von<br />

personenbezogenen Daten zieht nicht nur<br />

operativen Schaden nach sich, mindestens<br />

ebenso katastrophal sind Imageverluste in<br />

der Folge von publik gewordenem Datenmissbrauch,<br />

ganz abgesehen von zivil- und<br />

strafrechtlichen Folgen.<br />

Bestellung eines<br />

Datenschutzbeauftragten<br />

Was die meisten Unternehmen falsch einschätzen,<br />

ist die Notwendigkeit der Bestellung<br />

eines Datenschutzbeauftragten. Sehr<br />

viele Firmen, die aufgrund ihrer Unternehmensstruktur<br />

oder ihres Geschäftszwecks<br />

einen Datenschutzbeauftragten benötigen<br />

würden, wissen dies gar nicht. Allerdings<br />

schützt Unwissenheit auch beim Datenschutz<br />

nicht vor Strafe.<br />

Viele Unternehmen wissen zwar um die<br />

Notwendigkeit, scheuen sich aber vor der<br />

Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten,<br />

da dieser weitreichende Kenntnis<br />

über Betriebs-Interna erlangt. Außerdem<br />

ist der interne Datenschutzbeauftragte<br />

praktisch unkündbar. Auch davor scheuen<br />

viele Unternehmer zurück. Aber auch der<br />

zeitliche Aufwand für (gesetzlich vorgeschriebene)<br />

permanente Weiterbildungsmaßnahmen<br />

und ähnliches drücken die<br />

„produktive Arbeitsleistung“ des internen<br />

Datenschutzbeauftragten.<br />

ulrich Braunbach<br />

Geschäftsführer<br />

ZB | Datenschutz<br />

und -sicherheit<br />

GmbH & Co. KG<br />

Wenig bekannt ist die Tatsache, dass der<br />

Datenschutzbeauftragte auch ein Externer<br />

sein kann. Neben einigen Rechtsanwälten,<br />

die solche Dienstleistungen erbringen, gibt<br />

es auch in zunehmenden Maße Einzelunternehmen<br />

oder größere Dienstleistungsbetriebe,<br />

die externe Datenschutzbeauftragte<br />

stellen. Die Vorteile liegen auf der<br />

Hand, denn Sie behalten Mitarbeiter für<br />

die eigentlichen Aufgaben und sichern sich<br />

eine Überschaubarkeit der Kosten.<br />

Auf diese Dienstleistung spezialisierte<br />

Firmen bieten jederzeit aktuell informierte<br />

und geschulte Fachkräfte mit Expertenwissen,<br />

die mit Blick von außen und ohne<br />

Betriebsblindheit partnerschaftlich für jedes<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Finanzen<br />

Unternehmen individuelle Analysen erstellen,<br />

ein individuelles, abgestuftes Konzept<br />

erarbeiten und die Umsetzung unterstützen,<br />

Mitarbeiter schulen, dokumentieren<br />

und an die Geschäftsleitung berichten. In<br />

der Regel beraten diese Unternehmen auch<br />

in Sachen IT-Sicherheit.<br />

Und was passiert, wenn zwar ein<br />

Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben,<br />

aber keiner bestellt ist?<br />

Es sind Geldbußen bis zu 50.000 Euro vorgesehen,<br />

wenn der Beauftragte für den<br />

Datenschutz nicht, nicht in der vorgeschriebenen<br />

Weise oder nicht rechtzeitig bestellt<br />

wird. Gleiches gilt bei Verstößen gegen die<br />

Meldepflicht und/oder die Pflicht zur Vorabkontrolle.<br />

Außerdem winken Geldbußen bis zu<br />

300.000 Euro bei Verstößen gegen die<br />

Vorschriften zur Einrichtung automatisierter<br />

Abrufverfahren oder bei Verstößen gegen<br />

die Vorschriften zur Auftrags-Datenverarbeitung.<br />

Schon für fahrlässige unbefugte<br />

Erhebung personenbezogener Daten ist<br />

diese Strafe vorgesehen.<br />

Wer oben genannte Ordnungswidrigkeiten<br />

vorsätzlich begeht, gegen Entgelt<br />

oder in der Absicht, sich oder einen anderen<br />

zu bereichern oder einen anderen zu<br />

schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu<br />

zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft<br />

(§44 BDSG).<br />

Was kann man dagegen tun?<br />

So Sie sich in diesem wichtigen Punkt für<br />

die Zusammenarbeit mit einem externen<br />

Unternehmen entscheiden, wird man Ihnen<br />

in der Regel die Wahl lassen, ob Sie<br />

mit einer Analyse einsteigen möchten oder<br />

Beratung benötigen bei der Neuanschaffung<br />

datenschutzrelevanter Komponenten,<br />

oder den Schritt weiter bis zu einem Datenschutz-Maßnahmenkatalog<br />

gehen wollen.<br />

Es besteht auch immer die Möglichkeit,<br />

Ihr Unternehmen einmalig auf „Datenschutz-Vordermann“<br />

zu bringen, oder das<br />

gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzmanagement<br />

out zu sourcen, bzw. im Abo<br />

umfassende Betreuung in Sachen Datenschutz-<br />

und -sicherheit für Ihr Unternehmen<br />

in Anspruch zu nehmen.<br />

Auf der Webseite www.zb-datenschutz.de<br />

können Sie z. B. in wenigen Schritten herausfinden,<br />

ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten<br />

benötigt, oder nicht.<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />

53<br />

Im Blickpunkt


54<br />

Im Blickpunkt <strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Finanzen<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />

Der aktuelle Durchschnittspreis beträgt angeblich nur 180.000 Euro<br />

Nie war das Häusle bauen<br />

so preisgünstig wie heute<br />

In Deutschland finden<br />

die Menschen derzeit<br />

beste Bedingungen für<br />

den Erwerb eigener<br />

vier Wände vor.<br />

Nach den Berechnungen<br />

von LBS Research<br />

war hierzulande eine<br />

Finanzierung noch nie<br />

so günstig, und der<br />

Wiederanstieg sei<br />

nur eine Frage<br />

der Zeit.<br />

Junge Menschen träumen nicht<br />

nur von den eigenen vier Wänden,<br />

sie tun auch etwas dafür. Mehr als<br />

die Hälfte der 14- bis 24-Jährigen<br />

in NRW spart bereits heute für die<br />

Finanzierung ihres späteren Eigenheims<br />

vor. Sagt jedenfalls die LBS.<br />

Nach Informationen der Bausparkasse<br />

mussten Familien mit einem<br />

Kind für eine typische Finanzierung<br />

im Herbst 2010 nur noch 13 Prozent ihrer<br />

durchschnittlichen Einkommen aufwenden -<br />

nach 38 Prozent im Jahre 1994 und immerhin<br />

21 Prozent vor acht Jahren.<br />

Bei ihrer Analyse der maßgeblichen Faktoren<br />

stützen sich die LBS-Experten zum<br />

einen auf die Wohneigentumsstudien von<br />

Infratest, die regelmäßig Informationen über<br />

die durchschnittlichen Kaufpreise für Wohneigentum<br />

liefern. Zugrunde gelegt wird hier<br />

der bundesweite Mittelwert für Eigenheime<br />

und Eigentumswohnungen, sowohl in Neubauten<br />

als auch in Bestandsimmobilien. Der<br />

aktualisierte Durchschnittspreis betrug für<br />

2010 (bei einer Größe von gut 130 Quadratmetern)<br />

180.000 Euro. Vor allem wegen<br />

des teils höheren Neubauanteils lagen die<br />

Preise in den letzten anderthalb Jahrzehnten<br />

um bis zu sieben Prozent höher. Aufgrund<br />

regionaler Preisunterschiede schwankt laut<br />

LBS Research auch die Finanzierungslast um<br />

die genannten Durchschnittswerte. Da der<br />

Preistrend der letzten Jahre überall ähnlich<br />

gewesen sei, gelte jedoch die Kernaussage<br />

über die deutlich verbesserte Bezahlbarkeit<br />

im Kern bundesweit.<br />

Die niedrigeren Belastungsquoten gehen<br />

nach Auskunft der Immobilienexperten<br />

in erster Linie auf das Konto der deutlich<br />

günstigeren Darlehenskonditionen. Hypo-<br />

Was Häuser im Ausland kosten<br />

In Deutschland sind Eigenheime so günstig<br />

zu erwerben wie nie zuvor. Anders sieht es<br />

im benachbarten Ausland aus. Dort liegen<br />

die Preise zum Teil 40 bis 60 Prozent<br />

höher als hierzulande. Dabei ragte Luxemburg<br />

im Sommer 2010 mit einem Durchschnittspreis<br />

von über einer halben Million<br />

Euro klar heraus. Aber auch in Belgien,<br />

den Niederlanden, Großbritannien und<br />

Frankreich liegen die Preise für Eigenheime<br />

zwischen 277.000 und mehr als 300.000<br />

Euro.<br />

theken mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung<br />

kosteten 1994 über acht Prozent Zinsen,<br />

im dritten Quartal des Jahres 2010 nach der<br />

Bundesbank-Statistik dagegen nur noch<br />

3,75 Prozent, also weniger als die Hälfte.<br />

Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass viele<br />

Angebote noch niedriger lagen.<br />

Für Vergleichszwecke in den Rechnungen<br />

wurde ein einheitliches Finanzierungsmodell<br />

unterstellt: 30 Prozent des Kaufpreises<br />

werden danach durch Eigenkapital bestritten,<br />

70 Prozent über eine Hypothek mit 1<br />

Prozent Anfangstilgung. Im Ergebnis kostete<br />

demnach die Finanzierung eigener vier<br />

Wände für den typischen Käufer des Jahres<br />

2010 eine monatliche Finanzierungsrate von<br />

504 Euro - also nur die Hälfte, verglichen mit<br />

den über 1.000 Euro im Jahre 1994; im Jahre<br />

2002 waren es immerhin noch 734 Euro.<br />

Selbst wenn man, so die Experten, eine auf<br />

zwei Prozent verdoppelte Anfangstilgung<br />

unterstellt (was zur Zeit ratsam ist, um rechtzeitig<br />

schuldenfrei zu werden), erhöht dies<br />

die Rate lediglich um gut 100 Euro im Monat.<br />

Gleichzeitig sind die verfügbaren Nettoeinkommen<br />

von Haushalten mit einem Kind<br />

nach den Einkommens- und Verbrauchsstichproben<br />

des Statistischen Bundesamtes<br />

(EVS) bis in die jüngste Zeit hinein zumindest<br />

moderat gestiegen. Bei einem Langfristvergleich<br />

darf nach allerdings nicht übersehen<br />

werden, dass die Finanzierungslasten<br />

für Wohneigentumserwerber in der Vergangenheit<br />

durch steuerliche Förderungsmaßnahmen<br />

spürbar abgemildert wurden.<br />

Alles in allem machen die Zahlen - so die<br />

LBS-Experten - deutlich, dass der Erwerb<br />

von Wohneigentum zur Zeit ungewöhnlich<br />

günstig ist.


Wir für Sie:<br />

• Sicherheitstechnische Betreuung<br />

• Unterweisungen / EDV - Schulungen<br />

• Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen<br />

• Gabelstaplerfahrer - Schulung<br />

• LKW - Ladekranschulung<br />

• Brandschutzseminare<br />

• SiGeKo ( BaustellV. )<br />

• BGV A 3 Prüfung ( VGB 4 )<br />

• Arbeitsmedizinische Betreuung<br />

• Einstellungsuntersuchung<br />

• BG - Vorsorgeuntersuchung<br />

• Erst - Helfer Kurse<br />

Dr. Dedy Michels Simon Rottländer GmbH<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Paffrather Str. 186 · 51469 Bergisch Gladbach<br />

tel.: 0 22 02/9 36 17-0 · Fax: 0 22 02/9 36 17-99<br />

steuerkanzlei@drdedy.de · www.drdedy.de<br />

meditec GmbH<br />

Ihr Partner für Arbeitssicherheit,<br />

Arbeitsmedizin, Sicherheits- und<br />

Gesundheitsschutzkoordination<br />

TechnologiePark<br />

Friedrich - Ebert - Straße<br />

51429 Bergisch Gladbach<br />

Tel.: 02204 / 30 88 60<br />

Fax: 02204 / 30 88 6-11<br />

e-mail:<br />

buero@meditec-online.com<br />

internet:<br />

www.meditec-online.com<br />

Wir beraten Sie persönlich.<br />

Sie benötigen als Unternehmer oder für Ihr Unternehmen eine kompetente Beratung rund um betriebswirtschaftliche,<br />

steuerrechtliche und prüfungsrelevante Fragen?<br />

Als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit angeschlossener Rechtsanwaltsgesellschaft beraten wir<br />

Sie umfassend und individuell. Darüber hinaus sind wir beratend und betreuend tätig bei:<br />

• Due Diligence • Unternehmensplanung • Controlling/lnnenrevision • Sanierungs- und Insolvenzberatung • Finanzund<br />

Lohnbuchhaltung • Nachfolgeberatung • Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) • International Financial<br />

Reporting Standards (IFRS) • Internationales Steuerrecht • Going Public • DV-Revisionen • Mergers & Aquisitions<br />

Nationale wie internationale Fragen beantworten wir Ihnen gern, unterstützt durch unser Netzwerk<br />

NEXIA International, präsent in 97 Ländern und 620 Büros mit 23.000 Mitarbeitern.<br />

DHPG Dr. Harzem & Partner KG • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

Buddestraße 18-20 • D-51429 Bergisch Gladbach • Tel: +49 2204 76788-0 • Web: www.dhpg.de<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />

55


56<br />

Vitamin E für Ihr Unternehmen<br />

Strom, Erdgas, Services<br />

Vitamin E – es stärkt und schützt den menschlichen<br />

Körper. Vitamin E von der Energieversorgung<br />

<strong>Lev</strong>erkusen (EVL) bringt Energieschübe<br />

in Ihr Unternehmen. Den speziellen<br />

Bedarf von Unternehmen bedienen die<br />

EVL-BusinessPARTNER – mit Strom- und Erdgasprodukten<br />

sowie energienahen Services.<br />

Durch maßgefertigte Strom- und Erdgas-<br />

Lösungen senken die Unternehmen Kosten,<br />

Energieversorgung <strong>Lev</strong>erkusen GmbH & Co. KG (EVL)<br />

Geschäftskundenvertrieb BusinessPARTNER<br />

Overfeldweg 23 · 51371 <strong>Lev</strong>erkusen<br />

Tel.: 0214/86 61-259 · Fax: 0214/86 61-516<br />

businesspartner@evl-gmbh.de<br />

www.evl-businesspartner.de<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />

erhöhen ihre Wirtschaftlichkeit oder reagieren<br />

flexibel auf die Energiemärkte. Die energienahen<br />

Services analysieren weiteres Optimierungspotenzial.<br />

Die EVL zählt zu den Top-50-Energieversorgern<br />

Deutschlands. Das EVL-BusinessPARTNER-<br />

Beraterteam entwickelt gern zusammen mit<br />

Ihnen eine individuelle Lösung – zum Vorteil Energieschub für Ihren Erfolg?<br />

Ihres Unternehmens.<br />

Anruf genügt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!