Gl&Lev kontakt - GL VERLAGS Gmbh
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Im Blickpunkt<br />
RECht: hier geht’s um die allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen im Internet � Seite 48<br />
StEuERN: aufwendungen bei dauerhaft<br />
angemieteter zweitwohnung � Seite 50<br />
�<br />
<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong><br />
FINaNzEN: Volks- und Raiffeisenbanken<br />
steigerten die Kreditvergabe � Seite 51<br />
STEUERN<br />
Fachkräfte<br />
clever<br />
bezahlen<br />
DatENSChutz: unternehmen unterschätzen die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten � Seite 53<br />
� Seite 52<br />
<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> special 03/09<br />
© shutterstock
48<br />
Von DR. THoMAS ENGELäNDER<br />
Betreiber von Homepages und<br />
online-Shops werden mit einer<br />
Fülle von gesetzlichen Vorschriften<br />
konfrontiert, deren Nichtein-<br />
haltung zum Teil drastische<br />
Folgen für sie haben kann.<br />
Mittlerweile bekannt sind den meisten<br />
Shop-Betreibern dabei die<br />
Probleme des fehlenden oder<br />
lückenhaften Impressums sowie der unvollständigen<br />
oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung<br />
gegenüber Nutzern und Besuchern<br />
der Homepage. Besondere Gefahren lauern<br />
aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
(AGB). Sie sind auf der einen Seite<br />
für die Gestaltung des Rechtsverhältnisses<br />
zwischen Betreiber und Kunde zwar durchaus<br />
ratsam und hilfreich, enthalten auf der<br />
anderen Seite aber oftmals unwirksame<br />
und damit, z. B. für die Wettbewerber, abmahnfähige<br />
Regelungen.<br />
Wichtig für jeden Betreiber eines Online-Shops<br />
ist in diesem Zusammenhang<br />
Im Blickpunkt <strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Recht<br />
<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Internet<br />
Haftungsfalle online-Shop<br />
Bauhandwerkersicherung:<br />
Des einen Freud,<br />
des andern Leid<br />
Von MARIo JoRBERG<br />
Mit dem Forderungssicherungsgesetz<br />
hat ein Handwerker gegenüber<br />
einem Auftraggeber einen<br />
Anspruch auf Stellung einer Bürgschaft<br />
oder einer anderen Sicherheit.<br />
Ein Auftragnehmer könnte die<br />
„Karte“ Bauhandwerkersicherung<br />
nur im Konfliktfall ausspielen.<br />
Die Höhe der einklagbaren Sicherheit<br />
bemisst sich nach der vereinbarten<br />
Vergütung aus dem Werkvertrag<br />
plus Nachträge plus 10% für Nebenforderungen<br />
(Zinsen etc.) abzüglich geleisteter<br />
Zahlungen, die Sicherheit wird auf Verlangen<br />
des Bestellers sofort fällig. Avalzinsen<br />
bis zu 2% muss der Auftraggeber übernehmen.<br />
Einwendungen wegen noch ausste-<br />
Dr. thomas Engeländer<br />
Rechtsanwalt<br />
in der Kanzlei<br />
Winter, Jansen, Lamsfuß<br />
zunächst, dass die AGB anderer Shop-<br />
Betreiber nicht einfach kopiert und für den<br />
eigenen Bedarf übernommen werden dürfen.<br />
AGB können unter Umständen einem<br />
Urheberrechtsschutz unterliegen, so dass<br />
die Verwendung fremder AGB auf der eigenen<br />
Internetseite – selbstverständlich auch<br />
bei Austausch des Namens des Verwenders<br />
und geringfügiger Veränderung des Inhalts<br />
– einen Verstoß gegen das Urheberrecht<br />
des eigentlichen AGB-Verwenders und damit<br />
im schlimmsten Fall auch einen gerichtlich<br />
durchsetzbaren Unterlassungsanspruch<br />
des Urhebers begründen kann.<br />
Inhaltlich sind bei der Gestaltung eigener<br />
AGB die verschiedensten Fallstricke denkbar,<br />
die Liste denkbarer Verstöße gegen gesetzliche<br />
Vorschriften ist lang. Problematisch sind<br />
mario Jorberg<br />
Fachanwalt für Bau-<br />
und Architektenrecht<br />
in der Kanzlei Winter,<br />
Jansen, Lamsfuß<br />
hender Erfüllung, Mängeln etc. können dem<br />
Anspruch – anders als bei der Zahlungsklage!<br />
– nicht entgegen gehalten werden.<br />
Die Aufrechnung ist nur mit unstreitigen<br />
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen<br />
möglich. Leistet der Auftraggeber die<br />
Sicherheit nicht fristgemäß, kann der Auftragnehmer<br />
nach seiner Wahl die Leistung<br />
verweigern oder den Vertrag kündigen.<br />
Mit dieser umfassend neuen Konzeption<br />
der Bauhandwerkersicherung hat der Gesetzgeber<br />
dem Unternehmer ein Instrument<br />
in die Hand gegeben, das dessen Risiken<br />
erheblich abmildert. Macht der Auftragnehmer<br />
Gebrauch von seinem Recht, bringt er<br />
den auf diese Situation nicht vorbereiteten<br />
Auftraggeber möglicherweise in erhebliche<br />
Kalamitäten. Dieser wird gezwungen, sich<br />
oft Klauseln zur Gewährleistung oder Haftung<br />
des AGB-Verwenders. Meist geht es um<br />
eine unzulässige Beschränkung oder gar den<br />
Ausschluss von Gewährleistung oder Haftung.<br />
Verwendet der Betreiber etwa eine Formulierung<br />
wie „gegenüber dem Verbraucher<br />
beträgt die Gewährleistung sechs Monate“,<br />
ist dies in jedem Fall unwirksam. Die Kosten<br />
für darauf erfolgende Abmahnungen gehen<br />
stets zu Lasten des AGB-Verwenders. Eine<br />
ebenfalls typischerweise unwirksame Regelung<br />
ist die Wahl des falschen Erfüllungsorts<br />
oder Gerichtsstands. So ist es beispielsweise<br />
unzulässig, als Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen<br />
Ansprüche im Verhältnis zwischen<br />
Verbraucher und Unternehmer den Sitz des<br />
Unternehmers zu bestimmen.<br />
Die obigen Ausführungen zeigen, dass<br />
bei der Gestaltung von AGB äußerste Sorgfalt<br />
und Vorsicht geboten ist. Von der Übernahme<br />
fremder AGB für eigene Zwecke ist<br />
unbedingt abzuraten. Denn sie sind in den<br />
seltensten Fällen exakt auf den eigenen Online-Shop<br />
anwendbar, verstoßen möglicherweise<br />
selbst gegen gesetzliche Vorschriften<br />
und können darüber hinaus Gegenstand urheberrechtlicher<br />
Ansprüche des eigentlichen<br />
Verwenders sein. Mit eigenen AGB sind die<br />
Betreiber – sicher! – besser bedient.<br />
eine Sicherheit zu besorgen, die er wiederum<br />
selbst zumeist ganz oder teilweise abzusichern<br />
hat. Liquiditätsprobleme können<br />
die Folge sein.<br />
Zu der Möglichkeit, neben oder zunächst<br />
statt einer Zahlungsklage die Klage<br />
auf Stellung einer Sicherheit gerichtsanhängig<br />
zu machen, gibt es knapp zwei Jahre<br />
nach Inkrafttreten des Forderungssicherungsgesetzes<br />
nur wenige Urteile, das erste<br />
erging im Frühjahr 2010 durch das Landgericht<br />
Nürnberg-Fürth. Höherinstanzliche<br />
Entscheidungen liegen noch nicht vor.<br />
Ob und wann die Sicherheit eingefordert<br />
wird bzw. wie der Auftraggeber darauf angemessen<br />
reagieren kann, sollte mit Blick auf<br />
die interessengerechte Abwicklung des Vertragsverhältnisses<br />
sorgfältig erwogen werden.<br />
Wenn ein Auftragnehmer die „Karte“<br />
Bauhandwerkersicherung nur im Konfliktfall<br />
ausspielt, kann sich dies rasch als kontraproduktiv<br />
erweisen. Deshalb: Für die Entscheidungsfindung<br />
wie für die baubegleitende<br />
Rechtsberatung überhaupt ist es ratsam,<br />
eine anwaltliche Beratung hinzuzuziehen.
D+H Beraterhaus<br />
Wir beraten ganzheitlich:<br />
STEuERBERATunG<br />
VERmöGEnSBERATunG<br />
unTERnEHmEnSBERATunG<br />
WIRTSCHAFTSPRÜFunG<br />
RECHTSBERATunG In KooPERATIon<br />
unsere Beratung bezieht die steuerlichen Aspekte, die Risikovorsorge,<br />
die Altersvorsorge, den Vermögensaufbau und die persönlichen Gege-<br />
benheiten mit ein. Gerade die persönlichen umstände verändern sich<br />
im Laufe der Zeit immer wieder und dann ist es wichtig die richtigen<br />
Berater an seiner Seite zu wissen.<br />
Wir kümmern uns!<br />
* GF: D+H Dr. Dedy + Heister Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
WIPPERFÜRTH<br />
Louise-Schröder-Straße 5<br />
Telefon 02267 - 6 58 40-0<br />
<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Finanzen<br />
Sparkasse <strong>Lev</strong>erkusen bildet Unternehmer aus<br />
Mittelständische Kunden<br />
der Sparkasse <strong>Lev</strong>erkusen<br />
haben sich in einer betriebswirtschaftlichen<br />
Seminarreihe<br />
erfolgreich weitergebildet.<br />
Um Steuerung und Kontrolle eines<br />
Unternehmens, Marketingmaßnahmen<br />
und zentrale Führungsaufgaben<br />
ging es jüngst an insgesamt zwölf Seminartagen.<br />
Noch vor dem Jahreswechsel<br />
erhielten die neun Seminarteilnehmer ihre<br />
Zertifikate von Sparkassen-Vorstand Stefan<br />
Grunwald (Bild rechts).<br />
„Wir sind als Sparkasse daran interessiert,<br />
dass unsere Kunden finanziell erfolgreich<br />
sind. Unser Ziel ist es immer, Fachwissen<br />
und Kompetenz weiterzugeben,“ erläutert<br />
Sparkassen-Vorstand Stefan Grunwald das<br />
Weiterbildungsangebot der Sparkasse <strong>Lev</strong>erkusen,<br />
„denn wir sehen uns als Partner<br />
unserer Kunden und möchten uns auf Augenhöhe<br />
mit ihnen unterhalten.“<br />
Unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“<br />
hatte die Sparkasse <strong>Lev</strong>erkusen ihren mittelständischen<br />
Kunden in diesem Jahr ein<br />
betriebswirtschaftliches Weiterbildungsprogramm<br />
angeboten. Und die nahmen die<br />
Chance wahr.<br />
In speziell für den Mittelstand konzipierten<br />
UnternehmerSeminaren haben sie<br />
ihre Kenntnisse rund um die Steuerung und<br />
Kontrolle eines Unternehmens vertieft.<br />
Aber auch Marketingmaßnahmen zur<br />
Vertriebsstärkung und Führungsinstru-<br />
mente standen auf dem Programm. „Wir<br />
bieten unseren Firmenkunden mit diesen<br />
Seminaren ein attraktives und praxisorientiertes<br />
Weiterbildungsangebot“, so Grunwald,<br />
„mit dem sie ihre Unternehmerqualifikation<br />
stärken können.“<br />
Die Sparkasse bietet ihre Unternehmer-<br />
Seminare in Zusammenarbeit mit der Rheinischen<br />
Mittelstandsakademie GmbH an.<br />
Referenten mit jahrelanger Berufserfahrung,<br />
die oft selbst Unternehmer sind, vermitteln<br />
betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die individuell<br />
auf den Mittelstand zugeschnitten sind.<br />
Die Sparkasse <strong>Lev</strong>erkusen plant, diese<br />
erfolgreiche Seminarreihe in diesem Jahr<br />
fortzusetzen.<br />
Übrigens: Seit dem 1. Januar müssen<br />
neue oder zu ändernde Freistellungsaufträge<br />
mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer<br />
versehen werden. Bereits<br />
bestehende Freistellungsaufträge behalten<br />
vorerst ihre Gültigkeit. Die Sparkasse <strong>Lev</strong>erkusen<br />
bietet ihre Hilfe bei Rückfragen an.<br />
Beraterhaus<br />
Dipl. Kfm. Lothar Heister*<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
Steuerberater<br />
Dipl. Kffr. Gabriele Heck<br />
Steuerberaterin<br />
Gert Conrads<br />
Steuerberater<br />
Christiane Fuhsy*<br />
Steuerberaterin<br />
Sabine Kierdorf<br />
Steuerberater<br />
www.dh-beraterhaus.de<br />
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Laurentiusstraße. 44-46<br />
Telefon 02202 - 9 36 55-0<br />
<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />
49<br />
Im Blickpunkt
50<br />
<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Steuern<br />
- Gesellschafter-Darlehen<br />
- Zuschüsse ein Sachbezug?<br />
Im Blickpunkt- Mietkosten für Zweitwohnung<br />
<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />
Von LotHAR HEIStER<br />
Liegt eine angemietete möblierte<br />
Wohnung nicht am ort der eigentlichen<br />
Betriebsstätte, wird diese<br />
aber aufgrund betrieblicher Veranlassung<br />
in einem Teil des Jahres<br />
aufgesucht und steht ansonsten<br />
leer, kann die Miete nur anteilig<br />
für die Tage als Betriebsausgaben<br />
geltend gemacht werden,<br />
an denen diese Wohnung tatsächlich<br />
beruflich genutzt wird.<br />
In einem entschiedenen Fall hatte ein<br />
Selbständiger sein Büro in der Wohnung<br />
und zusätzlich ein möbliertes Dachzimmer<br />
in einem anderen Ort angemietet, weil<br />
er dort an rund 100 Tagen im Jahr Aufträge<br />
erledigte und die Anmietung günstiger als<br />
die Übernachtung im Hotel war.<br />
Zwar liegen in diesem Fall die Voraussetzungen<br />
zur Anerkennung von Aufwendungen<br />
für eine doppelte Haushaltsführung<br />
nicht vor. Nach der Rechtsprechung<br />
der Finanzgerichte ist aber auch die gelegentliche<br />
Hotelübernachtung am Beschäftigungsort<br />
ohne doppelte Haushaltsführung<br />
absetzbar, sofern die Kosten für den Auswärtsaufenthalt<br />
beruflich veranlasst sind.<br />
Das betrifft aber nicht die Tage, an denen<br />
die Wohnung zwar zur Nutzung zur Verfügung<br />
stand, jedoch tatsächlich leer stand.<br />
Hier ist auslösendes Moment für die Miete<br />
kein betrieblicher Veranlassungszusammenhang.<br />
Hotelkosten wären in einer ähnlichen<br />
Situation ebenfalls nicht abzugsfähig.<br />
Unerheblich ist, dass die dauerhafte Wohnungsanmietung<br />
wesentlich kostengünstiger<br />
als die Buchungen von Hotelübernachtungen<br />
ist, weil kein hypothetischer,<br />
sondern nur der tatsächlich verwirklichte<br />
Lebenssachverhalt beurteilt wird.<br />
Die Mietaufwendungen des Gesamtjahres<br />
lassen sich nämlich einfach auf die Tage<br />
Lothar heister<br />
Wirtschaftsprüfer und<br />
Steuerberater in der<br />
D+H Dedy+Heister<br />
Steuerberatungs GmbH<br />
im D+H Beraterhaus<br />
verteilen, an denen der Berufstätige die<br />
Wohnung zur Erledigung seiner betrieblichen<br />
Aufträge benötigte.<br />
Vorsicht bei zinslosen<br />
Gesellschafterdarlehen<br />
Ist für ein Darlehen keine bestimmte Laufzeit<br />
vereinbart, kann dieses unter Einhaltung<br />
einer Frist von drei Monaten jederzeit<br />
gekündigt werden.<br />
Dennoch ist für Zwecke des Steuerrechts<br />
von einer mehr als 12-monatigen Laufzeit<br />
auszugehen. Nach einem neueren Urteil<br />
kommt es nämlich nicht auf die lediglich<br />
rechtliche Möglichkeit zur kurzfristigen<br />
Kündigung des Darlehens an, sondern darauf,<br />
für welche Zeitdauer der Schuldner<br />
nach den tatsächlichen Verhältnissen mit<br />
der Kapitalüberlassung rechnen kann.<br />
Dabei ist ein unverzinsliches Darlehen mit<br />
unbestimmter Laufzeit mit dem 9,3-fachen<br />
des Jahreswertes zu bewerten. Unter Zugrundelegung<br />
des Zinssatzes von 5,5 %<br />
entspricht dies einer Laufzeit von knapp 13<br />
Jahren und einem Vervielfältiger von 0,503.<br />
Da sich der Ansatz in der Steuerbilanz im<br />
Wege der Abzinsung des Rückzahlungsbetrags<br />
ergibt und dieser den Vorteil der<br />
eingeräumten Möglichkeit zur zinslosen<br />
Nutzung des überlassenen Kapitals bilanziell<br />
abbilden soll, ist die Heranziehung der<br />
typisierenden Regelung im Ertragssteuerrecht<br />
gerechtfertigt.<br />
Praxishinweis: Die zinslose Darlehensgewährung<br />
über 100.000 Euro von Gesellschaftern<br />
oder diesen nahestehenden<br />
Personen gegenüber einer Körperschaft<br />
würde beispielsweise nur mit 50.300 Euro<br />
(100.000 Euro x 0,503) in der Steuerbilanz<br />
passiviert, was zu einem außerordentlichen<br />
Ertrag von 49.700 Euro führt. Insoweit ist es<br />
ratsam, entweder eine geringfügige Verzinsung<br />
oder zumindest konkrete Tilgungskonditionen<br />
zu vereinbaren.<br />
Restaurantschecks können bei<br />
Wahlmöglichkeit des Arbeitnehmers<br />
Barlohn sein<br />
Essenszuschüsse des Arbeitgebers in Form<br />
von Restaurantschecks können einen Sachbezug<br />
darstellen, wenn die Gutscheine auf<br />
eine nach Art und Menge konkret bezeichnete<br />
Sache lauten, sodass der Arbeitnehmer<br />
nur diese Mahlzeiten beziehen kann.<br />
Diese Voraussetzung liegt nach einem<br />
rechtskräftigen Urteil eines Finanzgerichtes<br />
nicht mehr vor, wenn die Schecks zwar<br />
zum sofortigen Verbrauch von bestimmten<br />
Lebensmitteln verwendet werden dürfen,<br />
diese aber nicht in der Art eines Warengutscheines<br />
konkret vorgegeben sind.<br />
Gemäß einer Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung<br />
kommt es nur zu einem<br />
Sachbezug, wenn der Arbeitgeber durch<br />
Barzuschüsse in Form von Restaurantschecks<br />
zur Verbilligung der Mahlzeiten<br />
seiner Belegschaft beiträgt. Dazu muss er<br />
aber aufgrund der getroffenen Vereinbarungen<br />
sicherstellen, dass die Schecks ausschließlich<br />
zur Arbeitstäglichen Verpflegung<br />
verwendet werden und die Beschäftigten<br />
die Gutscheine bei den Akzeptanzpartnern<br />
nicht alternativ zum Erwerb bestimmter Waren<br />
einsetzen können.<br />
Praxishinweis: Beim Bundesfinanzhof sind<br />
mehrere Revisionsverfahren zu der Frage anhängig,<br />
inwieweit an Arbeitnehmer ausgegebene<br />
Waren- und Tankgutscheine Sachzuwendung<br />
darstellen, die bis zur Freigrenze<br />
von 44 EUR im Monat steuerfrei bleiben<br />
können. Solche Sachverhalte sollten offengehalten<br />
werden, da die lohnsteuerrechtliche<br />
Behandlung bislang nicht geklärt ist.
„Der breit getragene Aufschwung in Deutschland setzt sich fort ...“<br />
Volks- und Raiffeisenbanken<br />
steigerten die Kreditvergabe<br />
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<strong>kontakt</strong>@winter-jansen-lamsfuss.de<br />
51467 Bergisch Gladbach<br />
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Die Kreditnachfrage<br />
bei den Volksbanken<br />
und Raiffeisenbanken<br />
liegt deutlich über<br />
dem Markttrend.<br />
Schon seit Jahres-<br />
beginn 2010<br />
befindet sich das<br />
Kreditwachstum<br />
oberhalb der Marke<br />
von 5 Prozent.<br />
10405 Berlin<br />
Prenzlauer Allee 36<br />
Telefon 030 / 44 01 53-15<br />
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Über alle Kundengruppen hinweg<br />
lagen die Ausleihungen im Herbst<br />
des vergangenen Jahres um 5,4<br />
Prozent höher als ein Jahr zuvor.<br />
„Unternehmen investieren zunehmend,<br />
Privatleute setzen wieder auf den Wohnungsbau“,<br />
erklärt der Präsident des Bundesverbandes<br />
der Deutschen Volksbanken<br />
und Raiffeisenbanken (BVR) Uwe Fröhlich.<br />
„Die Genossenschaftsbanken unterstützen<br />
dies mit einer kräftigen Kreditvergabe.“<br />
Anders als bei den Volksbanken und<br />
Raiffeisenbanken lag das Wachstum der<br />
Recht schaffend beraten.<br />
50859 Köln<br />
Aachener Straße 1212<br />
Telefon 022 34 /40 31-0<br />
Telefax 022 34 /40 31-20<br />
51491 Overath<br />
Hauptstraße 58<br />
Telefon 0 22 06 / 29 28<br />
Telefax 0 22 06 / 8 29 75<br />
51503 Rösrath<br />
Hauptstraße 23 - 25<br />
Telefon 0 22 05 / 90 87 10<br />
Telefax 0 22 05 / 90 87 11<br />
<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Finanzen<br />
Winter Jansen Lamsfuß Rechtsanwälte<br />
Unsere Qualitätssicherung:<br />
Mit fachspezifi scher Kompetenz<br />
vertreten wir makellos Ihre Interessen.<br />
Unsere kompetenten Fachanwält/innen verstehen sich als<br />
Ihre Partner, die Ihnen zuhören und auf Ihre Anliegen eingehen.<br />
Wir verstehen die eigentümliche Sprache der Gesetze. Wir<br />
haben wichtige Vergleichsfälle zur Hand und bieten Ihnen<br />
umfassende und effi ziente Lösungsmöglichkeiten an.<br />
Kundenkredite im Durchschnitt aller Bankengruppen<br />
in Deutschland mit -0,6 Prozent<br />
noch im negativen Bereich. Fröhlich:<br />
„Wir freuen uns über das Vertrauen, das uns<br />
die Kundinnen und Kunden bei der Finanzierung<br />
ihrer Projekte entgegenbringen.“<br />
Zu dem Kreditwachstum der Volksbanken<br />
und Raiffeisenbanken trugen Buchkredite<br />
an Firmenkunden und Privatkunden<br />
1,9 beziehungsweise 1,6 Prozentpunkte<br />
bei. Ein positives Wachstum wiesen aber<br />
auch Kredite an Auslandskunden mit einem<br />
Beitrag von 0,3 Prozentpunkten, an die öffentliche<br />
Hand mit 0,7 Prozentpunkten sowie<br />
die sonstigen Kredite mit 1,0 Prozentpunkt<br />
auf, die unter anderem Ausleihungen<br />
an Organisationen beinhalten.<br />
Der breit getragene Aufschwung in<br />
Deutschland setzt sich fort. Der BVR rechnet<br />
im dritten Quartal 2011 preis-, saison- und<br />
kalenderbereinigt mit einem Zuwachs des<br />
Bruttoinlandsprodukts um 0,7 Prozent gegenüber<br />
dem zweiten Quartal. Im Jahresdurchschnitt<br />
werde die preisbereinigte Wirtschaftsleistung<br />
damit um 3,7 Prozent höher<br />
liegen als in 2009. Das Wirtschaftswachstum<br />
im Inland, aber auch weltweit verbessere<br />
die Absatzmöglichkeiten der Unternehmen,<br />
heißt es. Dies rege die Unternehmen zu verstärkten<br />
Anlageinvestitionen an; nicht nur<br />
zum Ersatz ausgedienter Anlagen, sondern<br />
zunehmend auch zur Erweiterung der Kapazitäten.<br />
Auch belebt sich die Wohnungsbautätigkeit<br />
der privaten Haushalte infolge der<br />
robusten Arbeitsmarktlage.<br />
Auch Fachanwälte für:<br />
❱ Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />
❱ Arbeitsrecht<br />
❱ Bau- und Architektenrecht<br />
❱ Familienrecht<br />
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Internet:<br />
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<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />
51<br />
Im Blickpunkt
52<br />
Im Blickpunkt<br />
<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Steuern<br />
<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />
Beugen Sie Facharbeitermangel vor und umwerben Sie Ihre Fachkräfte mit attraktiven Leistungen<br />
Die clevere Gehaltserhöhung<br />
Von KRISTINA GRoSSER<br />
Angesichts des bestehenden<br />
Facharbeitermangels fragen sich<br />
viele Unternehmen, wie sie Fachkräfte<br />
dauerhaft an sich binden<br />
können. Allerdings können sich die<br />
wenigsten Unternehmen großzügige<br />
Gehaltserhöhungen wirklich<br />
leisten. Zudem kommt beim Mitarbeiter<br />
selbst von üppigen Lohnerhöhungen<br />
wegen der hohen Steuer-<br />
und Sozialabgaben wenig an.<br />
Anders ist es bei Leistungen, die von<br />
der Lohnsteuer und der Sozialversicherung<br />
befreit sind: Hier profitiert<br />
der Arbeitnehmer eins zu eins von der<br />
Leistung seines Arbeitgebers. Die Liste der<br />
Möglichkeiten ist lang, nachfolgend einige<br />
Beispiele.<br />
Überlassen Sie Ihrem Mitarbeiter ein betriebliches<br />
Handy, Telefon oder einen PC<br />
und übernehmen Sie sämtliche Kosten<br />
Stellt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter<br />
ein Handy, Telefon oder auch PC zur betrieblichen<br />
Nutzung zur Verfügung, braucht<br />
eine private Nutzung dieser Geräte nicht<br />
versteuert werden. D.h. die privat über das<br />
Handy geführten Telefonate sind steuer-<br />
und sozialversicherungsfrei, ebenso die<br />
private Nutzung eines betrieblichen PC. Das<br />
gilt auch dann, wenn sich der PC in der Privatwohnung<br />
des Mitarbeiters befindet. Diese<br />
Befreiung gilt für alle Vorteile, die durch<br />
die Nutzung entstehen. Dazu zählen nicht<br />
nur die Anschaffungskosten für das Telefon<br />
oder den PC, sondern auch die Gebühren.<br />
Statt einer klassischen Gehaltserhöhung<br />
kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter<br />
anbieten, ihm ein Handy zu stellen, für das<br />
er sämtliche oder einen Teil der Gebühren<br />
übernimmt. Zulässig ist das auch für einen<br />
betrieblichen Festnetzanschluss in der Privatwohnung<br />
des Mitarbeiters, wenn der<br />
Mitarbeiter hin und wieder auch von zu<br />
Hause beruflich telefonieren muss.<br />
Achtung! Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber<br />
die Anschlussgebühren eines dem Arbeit-<br />
Kristina Grosser<br />
Steuerberaterin<br />
Gesellschafterin<br />
der Steuerkanzlei<br />
Kommessien-Seibert<br />
und Grosser<br />
nehmer gehörenden Telefons übernimmt.<br />
Die Steuerbefreiung gilt nur, wenn es sich um<br />
Betriebsvermögen des Arbeitgebers handelt.<br />
Leiten Sie die Vorteile von Jobtickets<br />
an Ihre Mitarbeiter weiter<br />
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter<br />
ein sog. Jobticket, handelt es sich bei<br />
dem dadurch erzielten Preisvorteil nicht um<br />
einen geldwerten Vorteil. Lohnsteuer ist<br />
darauf nicht zu zahlen. Jobtickets sind Angebote<br />
von öffentlichen Verkehrsbetrieben,<br />
die Arbeitgebern preisreduzierte Monatsfahrkarten<br />
für öffentliche Verkehrsmittel<br />
anbieten. Lässt sich der Arbeitgeber die<br />
Kosten für ein Jobticket in vollem Umfang<br />
von seinem Mitarbeiter erstatten, entsteht<br />
durch das (verbilligte) Jobticket keine Lohnsteuer-<br />
und Sozialversicherungspflicht.<br />
Lässt sich der Arbeitgeber die Kosten für<br />
das Jobticket nicht oder nur teilweise von<br />
seinem Mitarbeiter erstatten, handelt es sich<br />
um steuer- und sozialversicherungspflichtigem<br />
Sachbezug. Allerdings sind Sachbezüge<br />
bis 44 Euro monatlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei,<br />
so dass für Beträge bis<br />
44 Euro die Lohnsteuerpflicht entfällt.<br />
Achtung! Diese Befreiung gilt nur, wenn<br />
sämtliche dem Mitarbeiter in dem jeweiligen<br />
Monat gewährten Sachbezüge 44<br />
Euro nicht übersteigen. Wird diese Freigrenze<br />
auch nur um einen Cent überschritten,<br />
wird der gesamte Sachbezug des jeweiligen<br />
Monats steuerpflichtig.<br />
Kindergartenzuschuss:<br />
Zeigen Sie sich kinderfreundlich<br />
Übernehmen Sie zusätzlich zum Arbeitslohn<br />
die Kosten für Unterbringung und Betreuung<br />
noch nicht schulpflichtiger Kinder Ihrer<br />
Mitarbeiter, braucht auf diesen Zuschuss<br />
keine Lohnsteuer und Sozialversicherung<br />
gezahlt werden. Dafür in Betracht kommen<br />
Kosten für Kindergärten, Kindertagesstätten,<br />
Kinderkrippen oder Tagesmütter.<br />
Betriebsausflug, Weihnachtsfeier & Co<br />
– Lassen Sie es mal richtig „krachen“<br />
Gelebte Unternehmenskultur kann dazu<br />
beitragen, dass sich Mitarbeiter als Teil des<br />
Ganzen fühlen. Und wer will schon nicht<br />
gerne „dazu gehören“?! Gemeinsame<br />
Aktivitäten außerhalb des betrieblichen<br />
Alltags fördern zudem Teamgeist und damit<br />
meist auch die Produktivität. Und wer<br />
rechnen kann, erkennt schnell: Der Nutzen<br />
eines Firmenevents, bei dem Sie es sich zusammen<br />
mit Ihren Mitarbeitern mal richtig<br />
gut gehen lassen, übersteigt die einmalig<br />
anfallenden Kosten. Arbeitgeber dürfen<br />
hier tiefer in die Tasche greifen, ohne dass<br />
Lohnsteuer entsteht: Aufwendungen für<br />
zwei Events im Jahr sind jeweils bis zu 110<br />
Euro je Mitarbeiter lohn- und sozialversicherungsfrei.<br />
Es ist sogar zulässig, Familienangehörige<br />
teilnehmen zu lassen; allerdings<br />
gilt die 110 Euro-Grenze dann für<br />
den Familienangehörigen und Mitarbeiter<br />
zusammen.<br />
Neben den hier genannten lohnsteuerbefreiten<br />
Leistungen kommen noch zahlreiche<br />
andere lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie<br />
Leistungen in Betracht, etwa<br />
die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen,<br />
die Übernahme von Reisekosten, Hilfen<br />
zur Gesundheitsförderung, die Gewährung<br />
von Warengutscheinen oder Arbeitgeberdarlehen<br />
und die Auszahlung von Werkzeuggeld.<br />
Besonders wichtig: Tue Gutes und rede<br />
darüber! Lassen Sie Ihren Mitarbeitern etwaige<br />
Vorteile nicht unkommentiert zukommen.<br />
Teilen Sie ihnen mit, dass Sie sich<br />
den jeweiligen Vorschlag individuell für ihn/<br />
sie überlegt haben. Vermitteln Sie ihnen<br />
damit, dass Sie nicht nur auf Ihren eigenen<br />
Gewinn, sondern auch auf das finanzielle<br />
Wohl Ihrer Mitarbeiter bedacht sind.
Datenschutz in Unternehmen<br />
Von uLRIcH BRAuNBAcH<br />
Datenschutz ist heute wichtiger<br />
denn je, denn in fast jeder<br />
Lebenslage werden personen-<br />
bezogene Daten erhoben.<br />
Etwa bei Anfragen von Interessenten,<br />
Kaufverträgen, Dienstleistungen wie<br />
z. B. Telekommunikation, Banken,<br />
Versicherungen, (Zahn-)Ärzten, Kundenkarten,<br />
Gewinnspielen, Mitarbeitern usw.<br />
Computer und deren Vernetzung eröffnen<br />
ein riesiges Missbrauchspotenzial, so dass<br />
das BDSG dem Schutz der personenbezogenen<br />
Daten große Bedeutung zumisst –<br />
mit Folgen für alle, die solche Daten (z. B.<br />
auch Personaldaten) vor unbefugtem Zugriff<br />
sichern müssen.<br />
Gleichzeitig ist ein gut organisierter<br />
Datenschutz für Unternehmen ein unschätzbarer<br />
Vorteil, denn Missbrauch von<br />
personenbezogenen Daten zieht nicht nur<br />
operativen Schaden nach sich, mindestens<br />
ebenso katastrophal sind Imageverluste in<br />
der Folge von publik gewordenem Datenmissbrauch,<br />
ganz abgesehen von zivil- und<br />
strafrechtlichen Folgen.<br />
Bestellung eines<br />
Datenschutzbeauftragten<br />
Was die meisten Unternehmen falsch einschätzen,<br />
ist die Notwendigkeit der Bestellung<br />
eines Datenschutzbeauftragten. Sehr<br />
viele Firmen, die aufgrund ihrer Unternehmensstruktur<br />
oder ihres Geschäftszwecks<br />
einen Datenschutzbeauftragten benötigen<br />
würden, wissen dies gar nicht. Allerdings<br />
schützt Unwissenheit auch beim Datenschutz<br />
nicht vor Strafe.<br />
Viele Unternehmen wissen zwar um die<br />
Notwendigkeit, scheuen sich aber vor der<br />
Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten,<br />
da dieser weitreichende Kenntnis<br />
über Betriebs-Interna erlangt. Außerdem<br />
ist der interne Datenschutzbeauftragte<br />
praktisch unkündbar. Auch davor scheuen<br />
viele Unternehmer zurück. Aber auch der<br />
zeitliche Aufwand für (gesetzlich vorgeschriebene)<br />
permanente Weiterbildungsmaßnahmen<br />
und ähnliches drücken die<br />
„produktive Arbeitsleistung“ des internen<br />
Datenschutzbeauftragten.<br />
ulrich Braunbach<br />
Geschäftsführer<br />
ZB | Datenschutz<br />
und -sicherheit<br />
GmbH & Co. KG<br />
Wenig bekannt ist die Tatsache, dass der<br />
Datenschutzbeauftragte auch ein Externer<br />
sein kann. Neben einigen Rechtsanwälten,<br />
die solche Dienstleistungen erbringen, gibt<br />
es auch in zunehmenden Maße Einzelunternehmen<br />
oder größere Dienstleistungsbetriebe,<br />
die externe Datenschutzbeauftragte<br />
stellen. Die Vorteile liegen auf der<br />
Hand, denn Sie behalten Mitarbeiter für<br />
die eigentlichen Aufgaben und sichern sich<br />
eine Überschaubarkeit der Kosten.<br />
Auf diese Dienstleistung spezialisierte<br />
Firmen bieten jederzeit aktuell informierte<br />
und geschulte Fachkräfte mit Expertenwissen,<br />
die mit Blick von außen und ohne<br />
Betriebsblindheit partnerschaftlich für jedes<br />
<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Finanzen<br />
Unternehmen individuelle Analysen erstellen,<br />
ein individuelles, abgestuftes Konzept<br />
erarbeiten und die Umsetzung unterstützen,<br />
Mitarbeiter schulen, dokumentieren<br />
und an die Geschäftsleitung berichten. In<br />
der Regel beraten diese Unternehmen auch<br />
in Sachen IT-Sicherheit.<br />
Und was passiert, wenn zwar ein<br />
Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben,<br />
aber keiner bestellt ist?<br />
Es sind Geldbußen bis zu 50.000 Euro vorgesehen,<br />
wenn der Beauftragte für den<br />
Datenschutz nicht, nicht in der vorgeschriebenen<br />
Weise oder nicht rechtzeitig bestellt<br />
wird. Gleiches gilt bei Verstößen gegen die<br />
Meldepflicht und/oder die Pflicht zur Vorabkontrolle.<br />
Außerdem winken Geldbußen bis zu<br />
300.000 Euro bei Verstößen gegen die<br />
Vorschriften zur Einrichtung automatisierter<br />
Abrufverfahren oder bei Verstößen gegen<br />
die Vorschriften zur Auftrags-Datenverarbeitung.<br />
Schon für fahrlässige unbefugte<br />
Erhebung personenbezogener Daten ist<br />
diese Strafe vorgesehen.<br />
Wer oben genannte Ordnungswidrigkeiten<br />
vorsätzlich begeht, gegen Entgelt<br />
oder in der Absicht, sich oder einen anderen<br />
zu bereichern oder einen anderen zu<br />
schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu<br />
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft<br />
(§44 BDSG).<br />
Was kann man dagegen tun?<br />
So Sie sich in diesem wichtigen Punkt für<br />
die Zusammenarbeit mit einem externen<br />
Unternehmen entscheiden, wird man Ihnen<br />
in der Regel die Wahl lassen, ob Sie<br />
mit einer Analyse einsteigen möchten oder<br />
Beratung benötigen bei der Neuanschaffung<br />
datenschutzrelevanter Komponenten,<br />
oder den Schritt weiter bis zu einem Datenschutz-Maßnahmenkatalog<br />
gehen wollen.<br />
Es besteht auch immer die Möglichkeit,<br />
Ihr Unternehmen einmalig auf „Datenschutz-Vordermann“<br />
zu bringen, oder das<br />
gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzmanagement<br />
out zu sourcen, bzw. im Abo<br />
umfassende Betreuung in Sachen Datenschutz-<br />
und -sicherheit für Ihr Unternehmen<br />
in Anspruch zu nehmen.<br />
Auf der Webseite www.zb-datenschutz.de<br />
können Sie z. B. in wenigen Schritten herausfinden,<br />
ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten<br />
benötigt, oder nicht.<br />
<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />
53<br />
Im Blickpunkt
54<br />
Im Blickpunkt <strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> Finanzen<br />
<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 01/11<br />
Der aktuelle Durchschnittspreis beträgt angeblich nur 180.000 Euro<br />
Nie war das Häusle bauen<br />
so preisgünstig wie heute<br />
In Deutschland finden<br />
die Menschen derzeit<br />
beste Bedingungen für<br />
den Erwerb eigener<br />
vier Wände vor.<br />
Nach den Berechnungen<br />
von LBS Research<br />
war hierzulande eine<br />
Finanzierung noch nie<br />
so günstig, und der<br />
Wiederanstieg sei<br />
nur eine Frage<br />
der Zeit.<br />
Junge Menschen träumen nicht<br />
nur von den eigenen vier Wänden,<br />
sie tun auch etwas dafür. Mehr als<br />
die Hälfte der 14- bis 24-Jährigen<br />
in NRW spart bereits heute für die<br />
Finanzierung ihres späteren Eigenheims<br />
vor. Sagt jedenfalls die LBS.<br />
Nach Informationen der Bausparkasse<br />
mussten Familien mit einem<br />
Kind für eine typische Finanzierung<br />
im Herbst 2010 nur noch 13 Prozent ihrer<br />
durchschnittlichen Einkommen aufwenden -<br />
nach 38 Prozent im Jahre 1994 und immerhin<br />
21 Prozent vor acht Jahren.<br />
Bei ihrer Analyse der maßgeblichen Faktoren<br />
stützen sich die LBS-Experten zum<br />
einen auf die Wohneigentumsstudien von<br />
Infratest, die regelmäßig Informationen über<br />
die durchschnittlichen Kaufpreise für Wohneigentum<br />
liefern. Zugrunde gelegt wird hier<br />
der bundesweite Mittelwert für Eigenheime<br />
und Eigentumswohnungen, sowohl in Neubauten<br />
als auch in Bestandsimmobilien. Der<br />
aktualisierte Durchschnittspreis betrug für<br />
2010 (bei einer Größe von gut 130 Quadratmetern)<br />
180.000 Euro. Vor allem wegen<br />
des teils höheren Neubauanteils lagen die<br />
Preise in den letzten anderthalb Jahrzehnten<br />
um bis zu sieben Prozent höher. Aufgrund<br />
regionaler Preisunterschiede schwankt laut<br />
LBS Research auch die Finanzierungslast um<br />
die genannten Durchschnittswerte. Da der<br />
Preistrend der letzten Jahre überall ähnlich<br />
gewesen sei, gelte jedoch die Kernaussage<br />
über die deutlich verbesserte Bezahlbarkeit<br />
im Kern bundesweit.<br />
Die niedrigeren Belastungsquoten gehen<br />
nach Auskunft der Immobilienexperten<br />
in erster Linie auf das Konto der deutlich<br />
günstigeren Darlehenskonditionen. Hypo-<br />
Was Häuser im Ausland kosten<br />
In Deutschland sind Eigenheime so günstig<br />
zu erwerben wie nie zuvor. Anders sieht es<br />
im benachbarten Ausland aus. Dort liegen<br />
die Preise zum Teil 40 bis 60 Prozent<br />
höher als hierzulande. Dabei ragte Luxemburg<br />
im Sommer 2010 mit einem Durchschnittspreis<br />
von über einer halben Million<br />
Euro klar heraus. Aber auch in Belgien,<br />
den Niederlanden, Großbritannien und<br />
Frankreich liegen die Preise für Eigenheime<br />
zwischen 277.000 und mehr als 300.000<br />
Euro.<br />
theken mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung<br />
kosteten 1994 über acht Prozent Zinsen,<br />
im dritten Quartal des Jahres 2010 nach der<br />
Bundesbank-Statistik dagegen nur noch<br />
3,75 Prozent, also weniger als die Hälfte.<br />
Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass viele<br />
Angebote noch niedriger lagen.<br />
Für Vergleichszwecke in den Rechnungen<br />
wurde ein einheitliches Finanzierungsmodell<br />
unterstellt: 30 Prozent des Kaufpreises<br />
werden danach durch Eigenkapital bestritten,<br />
70 Prozent über eine Hypothek mit 1<br />
Prozent Anfangstilgung. Im Ergebnis kostete<br />
demnach die Finanzierung eigener vier<br />
Wände für den typischen Käufer des Jahres<br />
2010 eine monatliche Finanzierungsrate von<br />
504 Euro - also nur die Hälfte, verglichen mit<br />
den über 1.000 Euro im Jahre 1994; im Jahre<br />
2002 waren es immerhin noch 734 Euro.<br />
Selbst wenn man, so die Experten, eine auf<br />
zwei Prozent verdoppelte Anfangstilgung<br />
unterstellt (was zur Zeit ratsam ist, um rechtzeitig<br />
schuldenfrei zu werden), erhöht dies<br />
die Rate lediglich um gut 100 Euro im Monat.<br />
Gleichzeitig sind die verfügbaren Nettoeinkommen<br />
von Haushalten mit einem Kind<br />
nach den Einkommens- und Verbrauchsstichproben<br />
des Statistischen Bundesamtes<br />
(EVS) bis in die jüngste Zeit hinein zumindest<br />
moderat gestiegen. Bei einem Langfristvergleich<br />
darf nach allerdings nicht übersehen<br />
werden, dass die Finanzierungslasten<br />
für Wohneigentumserwerber in der Vergangenheit<br />
durch steuerliche Förderungsmaßnahmen<br />
spürbar abgemildert wurden.<br />
Alles in allem machen die Zahlen - so die<br />
LBS-Experten - deutlich, dass der Erwerb<br />
von Wohneigentum zur Zeit ungewöhnlich<br />
günstig ist.
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