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POLITIKParlament gegen EinschränkungDie Rechtskommission hat sich für ihre Empfehlungenan den Nationalrat bei EXIT persönlich informiertNach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat gegen eine Einschränkungder Sterbehilfe ausgesprochen. Damit steht das Parlament – wieübrigens auch der Bundesrat – uneingeschränkt hinter dem Selbstbestimmungsrechtder Menschen in der Schweiz. Diese Haltung passt bestenszum am 1.1.13 in Kraft getretenen Erwachsenenschutzrecht, welches dasSelbstbestimmungsrecht der Bürger ins Zentrum rückt.Die Kantone Aargau und Basellandbefürchteten, dass mit der Freitodbegleitung«Profit» gemacht werde.Ein Urner CVP-Politiker warntevor «Missbräuchen». Die AargauerFDP-Ständerätin Christine Egerszegiforderte, der Bundesrat müsse «endlichhandeln». Sie reichten vier Vorstösseein zur Verschärfung des Strafgesetzesim Bereich der Suizidhilfe.Wäre es nach den Initianten gegangen,wäre damit die Errungenschaftder Selbstbestimmung derSchweizer Bevölkerung empfindlichbeschnitten worden.Zum Glück aber erkannte dasParlament, dass die Vorstösse aufVorurteilen und mangelnder Fachkenntnisberuhten oder schlichtnicht mehr aktuell waren. Es lehntedie Ansinnen wuchtig ab. Zuerst imStänderat, diesen Winter nun auchim Nationalrat.Das kam nicht von ungefähr.Die zuständige Rechtskommissionhatte sich seriös mit dem Themaauseinandergesetzt und sich u. a.auch bei EXIT im Vorfeld über dieSterbe hilfepraxis und vor allemüber die Bedürfnisse von Menschenam Lebensende informiert.Im Nationalrat hoben fast alleRednerinnen und Redner die Bedeutungder Selbstbestimmung hervor:Jeder Mensch müsse für sichselbst darüber entscheiden können,was für ihn ein würdiges Lebensendesei.Das Missverständnis der Initiantender abgelehnten Vorstösse mitihren unzeitgemässen Forderungenwar, dass sie «Suizidgefährde-te» vor Organisationen wie EXIT«schützen» wollten. Das zeigt, wiewenig die Initianten vom Ablaufeiner Freitodbegleitung wissen. Eskommt nicht ein böser Helfer undüberredet einen armen Patienten,sein Leiden vorzeitig abzukürzen.Es ist umgekehrt. Ein Patient, dersein Leiden nicht mehr aushält, entscheidetsich fürs selbstbestimmteSterben. Statt dieses einsam undgewaltsam herbeizuführen, lässt ersich von einer ausgebildeten EXIT-Fachperson begleiten.Diese führt primär Gespräche,zeigt Alternativen auf. Die meistenSterbewilligen kommen dadurchab vom Sterbewunsch. Die Untersuchungenaus den Benelux-Ländernzeigen: Wer sich für Sterbehilfeentscheidet, verlängert seinLeben. Er lebt länger als der Patient,der sich für Palliativmedizinent scheidet. Bei EXIT ist das ähnlich:2000 melden ernsthaftes Interessefür einen begleiteten Suizidan, 1700 entscheiden sich nach derEXIT-Beratung für einen anderenWeg.Weitere Nachrichten aus der Sterbehilfe-PolitikAuch Zürcher Regierunggegen EinschränkungenDer Justizdirektor der Kantons Zürichhatte ein Aufsichtsgesetz über die hieransässigen Selbstbestimmungsorganisationen(EXIT, Dignitas) erwogen. Daswäre zwangsläufig auf Einschränkungenbeim Selbstbestimmungsrecht amLebensende hinausgelaufen. EXIT wardeshalb skeptisch. Nun hat die ZürcherGesamtregierung den übereifrigenJustizidirektor aber gestoppt. Der Kantonwolle keinen «regulatorischen Alleingang»,sagte RegierungssprecherinSusanne Sorg gegenüber den Medien.Würden im Kanton Zürich Sterbehilfeorganisationenwie EXIT oder Dignitasbewilligungspflichtig, so hätte das zurFolge, dass diese Organisationen in andereKantone ausweichen würden.Zürcher Regierung prüftKostenüberwälzungDas Kantonsparlament hat 2010 dieRegierung beauftragt, eine gesetzlicheGrundlage zu schaffen, damit Untersuchungskostenvon aussergewöhnlichenTodesfällen bei Freitodbegleitungenvon Personen aus dem Ausland denSterbehilfeorganisationen in Rechnunggestellt werden können. Gefordert wurdedies in einer CVP-Motion. Der Regierungsrathatte die Motion abgelehnt,wies aber daraufhin, dass die Untersuchungskostenvielleicht im Rahmeneines Sterbehilfegesetzes überwälztwerden können. Nun ist klar, dassein solches in absehbarer Zeit nichtkommt. Sowohl auf Bundes- als auchauf Kantonsebene wurde die gesetzlicheRegelung der organisierten Suizidhilfeabgelehnt. Deshalb müsse nun12 EXIT-INFO 4.2012

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