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PRESSESCHAUMönch entschuldigt sich für Talkshow-Ausraster!Bei „Hart, aberfair“ ging es um das Tabu-ThemaSterbehilfe. Pro- und Kontra-Lagersaßen sich gegenüber. Ausgerechnetein Gottesdiener rastete vor laufendenKameras aus und beschimpfteeinen Angehörigen, der seine krankeFrau mit EXIT begleitet hatte. Jetztentschuldigte sich der Kapuzinermönchfür seine Unbeherrschtheit.Bruder Paulus Terwitte hatte WalterBolinger gefragt: «Warum sollteIhre Frau den Suizid mit Hilfe einesArztes machen? Warum haben Sieihr nicht einfach die Pulsadern miteiner Rasierklinge aufgeschnitten?»Bolingers Frau war mit Hilfe desSterbehilfevereins EXIT freiwilligaus dem Leben geschieden, sie wollteihre Demenzerkrankung nichtlänger ertragen. «Sie wollte in keinHeim, wollte sich nicht von Fremdenpflegen lassen», erklärt Bolingerdem Moderator. Der Verlust der eigenenPersönlichkeit sei für sie eineHorror-Vorstellung gewesen. DerFreitod war es offenbar nicht. BruderPaulus hat dafür kein Verständnis,er attackiert den Witwer. «Jeder,der sich tötet, beleidigt seine Mitmenschen»,sagt er. Offenbar wolltesich Bolingers Frau ihrem Mannnicht anvertrauen. Zuschauer hattenden Mönch online bereits währendder Sendung für die Bemerkung kritisiert.Er nehme die Kritik an undbitte um Entschuldigung, schreibtTerwitte nun auf seiner Facebookseite.Während der Sendung hätte ereinfühlsamere Fragen stellen müssen,so der Frankfurter Kapuzinermönch.Bei seiner Position gegenjegliche Form der Sterbehilfe bleibeer jedoch, er wolle in einer Gesellschaftleben, in der das Leben alshöchstes Gut gelte.22.11.Nicht nur fundamentalistisch-religiöse Kritiker vergreifen sich im Ton, manchmal auch politische Gegner.Grusel-Post für den Bundestag! [...]Alle 620 Bundestagsabgeordnetenerhalten per Kurier eine Arznei-Packungzugeschickt. „§217 forte – DieTodespille in der praktischen Mogelpackung“.Auf der Medizin-Schachtel:ein maskierter Tod, darin: einTotenkopf-Lakritz und ein kämpferischerBeipackzettel. Hintergrund:[...] Die Bundesregierung will unterStGB-Paragraph 217 «gewerbliche»Sterbehilfe verbieten und mit biszu drei Jahren Haft belegen. In Absatz2 des Gesetzes wird gleichzeitigStraffreiheit zugesichert, wennder Sterbehelfer kein Geld erhältund es sich bei dem Toten um einen„Angehörigen oder eine andereihm nahestehende Person handelt.“Für Christiane Lambrecht (48) vomBündnis „Solidarität statt Selbsttötung“ist der Paragraph ein Skandal:„Unter dem löblichen Deckmanteleines Verbots für Sterbehilfe wirdin Absatz 2 die Sterbehilfe grundsätzlichzugelassen, wenn man keinGeld damit verdient.“ Für MechthildLöhr, Vorsitzende der Unionsgruppe„Christdemokraten für das Leben“(CDL), „ein ethischer Dammbruch“.„Hier wird die Menschenwürde aufsSpiel gesetzt. Es ist ein falsches Signal,wenn in dem Gesetz die Unantastbarkeitdes menschlichen Lebensregelrecht aufgeweicht wird.“ [...]Ob die Aktion bei den AbgeordnetenEindruck machen wird, istoffen. [...]26.11.EXIT-INFO 4.2012 25

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