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STUDIELeiden Angehörige nachDer «Tages-Anzeiger» hat im Spätherbst in einem Artikel behauptet, jeder vierte Angehörigevon mit EXIT-Verstorbenen müsse nach der Freitodbegleitung psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen.Darauf sind bei EXIT zu Hauf Angehörigenschreiben und Anrufe eingegangen.«Vor einigen Monaten hat sich meine Mutter fürSterbehilfe entschieden. Dass sie starb (und sterbenwollte), war für uns sehr schwierig. Allerdings empfandenwir die Sterbehilfe, wie auch das Auftreten derPolizei und des Amtsarztes, als korrekt. Ich war sehrwütend, als ich den Bericht im ‹Tages-Anzeiger› gelesenhabe. In keinster Art und Weise empfand ich das Vorgehender Beteiligten wie vom Journalisten beschrieben.Ich bin auch dankbar, dass meine Mutter sich für EXITent scheiden konnte und ihr dadurch eine schmerzhafte(und wohl sehr lange) Krankheit erspart geblieben ist.»ein MitgliedAber auch solche Reaktionen hat es gegeben:«Ich habe im Tagi interessiert die Diskussion um die Studie(psychische Probleme von Angehörigen) mitverfolgt.Beim genauen Lesen habe ich bemerkt, dass die Begleiterv. a. mit dem ‹Danach› (behördliche Untersuchungshandlungen)haderten. Seit ich Mitglied bin, habe ichnoch nie von diesem ‹Danach› gelesen. Bitte teilen Siemir und allen anderen Mitgliedern schonungslos mit,was da geschehen kann. Ich werde sonst kein Familienmitgliedum Begleitung bitten, wenn das so schlimmwäre. Dann werde ich EXIT bitten, beide Begleiter undZeugen zu stellen.» ein MitgliedEXIT fasst an dieser Stelle deshalb nochmals zusammen,wie es wirklich ist.K Sterbehilfe mit der Organisation EXIT bedeutet nachSchweizer Gesetz, dass der Patient das Sterbemedikamentselbst einnehmen muss. D. h. nicht der verschreibendeArzt, nicht die EXIT-Freitodbegleiterin und auchkein Angehöriger dürfen es ihm verabreichen. Dadurchdass er das Medikament aber eigenhändig zu sichnimmt, wird das selbstbestimmte Sterben von den Behördennicht als «natürlicher», sondern als Freitod undals «aussergewöhnlicher» Todesfall taxiert. EXIT ist verpflichtet,nach dem Eintreten des Todes umgehend dieBehörden zu informieren. Der «aussergewöhnliche Todesfall»löst überall in der Schweiz zwingend die Vorfahrtder Untersuchungsbehörde unmittelbar nach demVersterben aus. Für gewöhnlich kommen mindestens einAmtsarzt und ein Polizist, welche den Tod amtlich feststellenund abklären, ob keine strafbaren Handlungenvorliegen.K Das Auftreten der Behörden so kurz nach dem Abschiedund zu Beginn des Trauerprozesses ist für dieAngehörigen nicht angenehm. Früher sind die Behördenteilweise nicht sehr rücksichtsvoll aufgetreten, heute istdas zum Glück meistens nicht mehr so. Es ist zumeisteine Routinehandlung. Es ist so viel Vertrauen zu EXITda, sodass Untersuchung pietätvoll und in gebotenerKürze durchgeführt werden kann.K Trotzdem leiden die Angehörigen natürlich. Vor allemam Todesfall selbst. In den allermeisten Fällen haben siedie geliebte Person ja vorzeitig und wegen einer schwerenKrankheit verloren. Ein Todesfall, auch ein begleiteterund umsorgter, bei dem gebührend Abschied genommenwerden konnte, löst immer einen schmerzlichen,manchmal traumatischen Prozess aus.K Der «Tages-Anzeiger» berief sich für seine Schlagzeileauf eine Arbeit der deutschen Postdoktorandin BirgitWagner, verschwieg dabei aber wichtige Fakten derDaten basis und der zu Grunde liegenden Studie:– Die Freitodbegleitung wurde von den 85 Angehörigenund Freunden, welche antworteten, überwiegend als erlösendesAbschiednehmen beschrieben.– Die übergrosse Mehrheit der 85 Personen bewertetedie Arbeit von EXIT als gut bis sehr gut.– Mehr als 50 Prozent sind selbst Mitglied, weitere 20Prozent traten der Organisation sofort nach der Freitodbegleitungbei.– Viele der übrigen 30 Prozent, welche zum Zeitpunktder Befragung noch nicht Mitglied waren, konnten sichzu diesem Zeitpunkt (14 bis 24 Monate nach der Begleitung)eine EXIT-Mitgliedschaft in der Zukunft vorstellen.Der TA verpasste es zudem, darauf hinzuweisen, wasdie Studienautoren selbst unter «Limitations» angegebenhatten:– dass die Studie nicht repräsentativ ist,– dass die Stichprobe sehr klein und rein zufällig ist,– dass sich die Studie nur auf den begrenzten Raum desKantons Zürich bezieht,– dass die Studie alles andere als aktuell ist, da die Datenbereits relativ alt sind (Freitodbegleitungen 2005/06),– dass trotz sehr komplexer Thematik (Depression, posttraumatischeBelastungsstörung) nicht mit persönlicherBefragung erhoben wurde, sondern mit anonymem Fragebogen/MultipleChoice,4 EXIT-INFO 4.2012

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