UMFRAGE/PATIENTENVERFÜGUNGEuropas Völker fordernMöglichkeit der SterbehilfeDie EU-Bevölkerung verlangt mit meist sehr grossen Mehrheiten, dass inihren Staaten Sterbehilfe wie in der Schweiz üblich wird. Dies ergibt einerepräsentative Umfrage der Vereinigung der Medizinalrechtsanwälte.In Spanien und in Deutschland könnensich 78 bzw. 77 Prozent derBefragten vorstellen, selber einmalSterbehilfe in Anspruch zu nehmen– das sind sogar noch deutlich mehrals in der Schweiz. Strafen für professionelleSterbehilfe werden vonje 82 Prozent der Spanier und Portugiesensowie von 76 Prozent derDeutschen massiv abgelehnt. DieHaltung der deutschen Bundesärztekammer,welche Ärzten Sterbehilfevollständig verbieten will, wird vonden Deutschen mit satten 80 Prozentabgelehnt.Dies und mehr geht aus einervon der Vereinigung der SchweizerMedizinalrechtsanwälte (SMLA) erfolgten,multinationalen Online-Befragungdurch das Schweizer MeinungsforschungsinstitutIsopublichervor. Es handelt sich um die erstederart, gleichzeitig in zwölf europäischenLändern durchgeführte Meinungsforschung.Befragt wurdenletzten Herbst mindestens je 1000Personen in Dänemark, Deutschland,Finnland, Frankreich, Griechenland,Grossbritannien, Irland,Italien, Österreich, Portugal, Schwedenund Spanien. Damit sind nachden Regeln der Meinungsforschungdie Ergebnisse repräsentativ.Wichtige Neuerungen zur PatientenverfügungDeutliche Bejahungder SelbstbestimmungOb es dem Individuum überlassenbleiben solle oder nicht, zu entscheiden,wann und wie es sterbenwolle, wurde weiter gefragt. In allenLändern stimmte eine Mehrheitvon bis zu 87 Prozent (Deutschland)zu. Diese Auffassung entspricht derRechtsauslegung des EuropäischenGerichtshofes für Menschenrechte.Allerdings widerspricht dem dasStrafrecht in den meisten europäischenStaaten: Es stellt die Hilfezum Suizid zumeist unter Strafe ...In allen Ländern gab es überdeutlicheZustimmung zu Selbstbestimmungund Sterbehilfe von inder Regel über 75 Prozent – ausserin Griechenland. Dieses fiel, vermutlichaus religiösen Gründen,durchwegs etwas ab. Aber auchhier lag die Zustimmungsrate imMehrheitsbereich von über 50 Prozent.(PD)Das neue Schweizer Erwachsenenschutzrechtist am 1. Januar 2013 inKraft getreten. Hier finden Sie Neuerungenim Überblick.Das behandelnde medizinische Personalwird auch in Zukunft verpflichtet sein,den mutmasslichen Willen einer nichturteilsfähigen Person zu eruieren undim Sinne dieses Willens zu handeln. Anerster Stelle steht dazu das Instrumentder Patientenverfügung, im Folgendenvon der Person ernannte Vertretungspersonen,erst im weiteren Beistände oderder nicht urteilsfähigen Person nahestehendeAngehörige.Neu werden die Ärzte in einer Entscheidungssituationbei einer nicht urteilsfähigenPerson verpflichtet sein,nach einer Patientenverfügung zu suchenund diese umzusetzen. Wollen sieden Anweisungen einer Patientenverfügungnicht Folge leisten, so müssen siedies im Patientendossier begründen.Die erste, in der Patientenverfügungaufgeführte Vertrauensperson fungiertgleichzeitig als Vertretungsperson undist somit angehalten und befugt, stellvertretendfür die verfassende Personmedizinische Entscheidungen zu treffen,falls eine Situation auftritt, welchein der Patientenverfügung nicht geregeltist.Die medizinischen Leistungserbringerwerden auf Verlangen den Hinterlegungsortder Patientenverfügung aufder Versichertenkarte der Krankenkassespeichern.In Konfliktfällen kann jede der nichturteilsfähigen Person nahestehendePerson schriftlich die neu geschaffeneErwachsenenschutzbehörde anrufenund beurteilen lassen, ob die Interessender urteilsunfähigen Person gefährdetoder nicht mehr gewahrt sind (z. B.wenn vermutet wird, dass einer Patientenverfügungentgegen dem Willen derverfügenden Person nicht entsprochenwird).Wie bis anhin ist eine Patientenverfügungschriftlich zu errichten, zu datierenund zu unterzeichnen. In regelmässigenAbständen ist eine Aktualisierungmittels Datum und Unterschriftempfehlenswert. (MK)Ausführliche Informationen zum neuenErwachsenenschutzrecht entnehmenSie bitte dem Artikel von Ilona Bethlen,Rechtsvorstand EXIT, im EXIT-«Info»3.12 oder der nächsten Nummer 1.13.Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstellevon EXIT unter 043 343 38 38 gernezur Verfügung. Im Jahr 2012/13 ausgegebeneEXIT-PVs sind bereits der neuenRechtslage angepasst.18 EXIT-INFO 4.2012
Werben Sie Mitglieder ...EXIT gehört zu den grössten Vereinigungen der Schweiz.Wir zählen um die 65 000 Mitglieder und gewinnen jedenTag neue – dank Ihnen, unseren bestehenden Mitgliedern.Denn Sie erzählen Familie und Freunden vom Schutz undder Sicherheit, die EXIT bietet, von der Patientenverfügung,die nur EXIT im Notfall aktiv durchsetzt, und natürlichvom Recht auf Selbstbestimmung und auf ein Sterben inWürde.Bernhard SutterVizepräsidentEXIT macht wenig Werbung, setzt viel mehr auf Ihre Argumenteund persönlichen Bemühungen.80 Prozent der Bevölkerung stehen hinter uns, aber längstnoch nicht alle sind Mitglied. Werben Sie mit untenstehendemTalon neue Mitglieder!Jeder Beitritt stärkt uns, dies gerade in einer Zeit, in dermanche Seite die Wahlmöglichkeiten am Lebensendeeinschränken möchte. Jedes Lebenszeitmitglied bringtuns einen wichtigen Schritt voran auf dem Weg zu mehrSelbstbestimmung und Würde.... oder spenden Sie für unsere gemeinsame Sache!Beitrittserklärung Frau* Herr* Patientenverfügung auf DE FR IT EN ESName*Vorname*Strasse*PLZ/Ort*Telefon*NatelE-MailBerufGeburtsdatum*Heimatort* Jahresbeitrag CHF 45.–* Lebenszeit CHF 900.–*Ich nehme zur Kenntnis, dass meine Mitgliedschaft erst nach Bezahlungdes Beitrags rechtsgültig ist.DE: Deutsch FR: Französisch IT: Italienisch EN: Englisch ES: Spanisch* Pflichtfelder