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Die Nr. 1 in Deutschland – ISOTEC

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52<br />

GL&Lev kontakt 04/10<br />

Neue Regeln für die<br />

Steuerbilanz<br />

Von THOMAS ROHLeR<br />

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

sollte unter<br />

Wahrung der Steuerneutralität<br />

die Aussagekraft der Jahresabschlüsse<br />

verbessern.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen,<br />

wurde der E<strong>in</strong>fluss von<br />

Subventionsvorschriften<br />

auf den Jahresabschluss<br />

abgeschafft.<br />

Im Blickpunkt GL&Lev kontakt Steuern<br />

Bei der Neuregelung ist der Gesetzgeber<br />

jedoch noch e<strong>in</strong>en Schritt weiter<br />

gegangen und eröffnet den Bilanzierenden<br />

nun e<strong>in</strong>e von der handelsrechtlichen<br />

Bilanzierung unabhängige Ausübung<br />

steuerrechtlicher Bewertungswahlrechte.<br />

<strong>Die</strong>ser verme<strong>in</strong>tliche Vorteil wird mit e<strong>in</strong>em<br />

klaren Nachteil erkauft: <strong>Die</strong> im Mittelstand<br />

verbreiteten E<strong>in</strong>heitsbilanzen für F<strong>in</strong>anzamt,<br />

Banken und Gesellschafter gehören wohl<br />

der Vergangenheit an.<br />

Wie die F<strong>in</strong>anzverwaltung die neue Rechtslage<br />

sieht, wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em BMF-Schreiben<br />

aus dem März 2010 dargestellt. Im E<strong>in</strong>zelnen<br />

ergibt sich Folgendes:<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Grundsätze<br />

Der im E<strong>in</strong>kommensteuergesetz verankerte<br />

allgeme<strong>in</strong>e Maßgeblichkeitsgrundsatz bleibt<br />

erhalten. Nach diesem Grundsatz setzt die<br />

steuerliche Gew<strong>in</strong>nermittlung auf dem<br />

Ergebnis auf, das nach kaufmännischen<br />

Grundsätzen (= handelsrechtliche Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung,<br />

GoB) ermittelt wurde. Das <strong>in</strong> den<br />

GoB enthaltene Vorsichtspr<strong>in</strong>zip wird jedoch<br />

durch steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte<br />

korrigiert, um dem Pr<strong>in</strong>zip der<br />

Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zu<br />

genügen.<br />

<strong>Die</strong> Verknüpfung zwischen kaufmännischem<br />

Jahresabschluss und steuerlicher Gew<strong>in</strong>nermittlung<br />

wurde bis zur Änderung durch<br />

das BilMoG durch steuerrechtliche Subventionsvorschriften<br />

(Sonderabschreibungen,<br />

steuerfreie Rücklagen) bee<strong>in</strong>flusst. Wollte<br />

Dipl.-Bw. thomas Rohler<br />

Wirtschaftsprüfer und<br />

Steuerberater<br />

Partner <strong>in</strong> der DHPG<br />

DR. HARZEM &<br />

PARTNER KG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

· Steuerberatungsgesellschaft<br />

der Kaufmann diese Steuervorteile nutzen,<br />

musste er <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Handelsbilanz entsprechend<br />

bilanzieren (so genannte umgekehrte<br />

Maßgeblichkeit). Von Nachteil war das <strong>in</strong>sbesondere<br />

deshalb, weil es zu e<strong>in</strong>em verfälschten<br />

E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die Vermögens- und<br />

Ertragslage des Kaufmanns führte. <strong>Die</strong> umgekehrte<br />

Maßgeblichkeit wurde durch das<br />

BilMoG ab 2009 abgeschafft.<br />

Wie die kaufmännische Bilanz zukünftig zu<br />

modifizieren ist, beurteilt das BMF aus zwei<br />

Blickrichtungen:<br />

Was gehört <strong>in</strong> die Bilanz?<br />

Handelsrechtliche Bilanzierungsgebote s<strong>in</strong>d<br />

auf der Aktiv- wie auf der Passivseite der<br />

Steuerbilanz grundsätzlich zu beachten.<br />

Abweichungen von diesem Grundsatz bedürfen<br />

e<strong>in</strong>er entsprechenden Regelung im<br />

Steuerrecht. Für die Aktivseite gilt dies z.B.<br />

im H<strong>in</strong>blick auf selbst entwickelte immaterielle<br />

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.<br />

Auf der Passivseite f<strong>in</strong>den sich<br />

steuerliche Ansatzverbote z.B. zu Rückstellungen<br />

für Patentrechtsverletzungen oder<br />

<strong>Die</strong>nstjubiläen, die nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen gebildet werden dürfen.<br />

Insoweit bestätigt das BMF-Schreiben die<br />

bisherige Sicht der D<strong>in</strong>ge. Ebenfalls klarstellend<br />

wird erwähnt, dass für Pensionszusagen<br />

e<strong>in</strong> Ansatz erfolgen muss.<br />

Wie ist <strong>in</strong> der Bilanz zu bewerten?<br />

Spannender s<strong>in</strong>d die Standpunkte des BMF<br />

zur Bewertung. Anders als bislang geht die<br />

Verwaltung nun davon aus, dass bei der<br />

Bilanzierung von unfertigen und fertigen<br />

Erzeugnissen für die Steuerbilanz e<strong>in</strong>e sehr<br />

umfassende Def<strong>in</strong>ition der Herstellungskosten<br />

gilt. Obwohl hier handelsrechtliche<br />

Bewertungswahlrechte bestehen, sollen<br />

nach BMF zukünftig (ab 2009) die allg.<br />

Verwaltungskosten (<strong>in</strong>kl. Sozialbereich) <strong>in</strong><br />

die Herstellungskosten e<strong>in</strong>zubeziehen se<strong>in</strong>.<br />

<strong>Die</strong>se Abkehr von der bisherigen Sichtweise<br />

wird heftig kritisiert, weil sie zu e<strong>in</strong>er nicht<br />

zu rechtfertigenden Erhöhung der Ansätze<br />

auf der Aktivseite und damit letztendlich zu<br />

e<strong>in</strong>er höheren Besteuerung führt.<br />

Positiv zu sehen ist dagegen die E<strong>in</strong>räumung<br />

e<strong>in</strong>es Wahlrechts zur Durchführung<br />

von so genannten Teilwertabschreibungen.<br />

Dabei geht es im Wesentlichen um die Abschreibung<br />

von wertgem<strong>in</strong>derten Beteiligungen<br />

oder Forderungen, die bei GmbHs<br />

steuerlich ohneh<strong>in</strong> nicht berücksichtigt werden.<br />

Wird dem Bilanzierenden nach neuem<br />

Recht e<strong>in</strong> steuerliches Abschreibungswahlrecht<br />

eröffnet, kann er negative Steuereffekte<br />

aus Wertaufholungen oder Forderungsverkäufen<br />

zukünftig vermeiden.<br />

Was ist noch unklar?<br />

Abgehandelt werden im BMF-Schreiben lediglich<br />

Ansatz- und Bewertungswahlrechte.<br />

<strong>Die</strong> handelsrechtlichen GoB s<strong>in</strong>d aber deutlich<br />

komplexer. Sie enthalten u.a. Regelungen<br />

zum Realisationszeitpunkt, zur Periodenabgrenzung,<br />

zur Wertaufhellung und<br />

zur Stetigkeit, aber auch Vere<strong>in</strong>fachungsregelungen<br />

wie z.B. die Durchschnitts- oder<br />

die Festwertbewertung. Wie mit diesem<br />

Regelungsgeflecht ab 2009 umzugehen ist,<br />

wird <strong>in</strong> der Äußerung der Verwaltung nicht<br />

deutlich.<br />

Fazit: Das BilMoG führt nicht nur zu Änderungen<br />

<strong>in</strong> der kaufmännischen Bilanzierung<br />

sondern auch zu e<strong>in</strong>em weiteren Ause<strong>in</strong>anderdriften<br />

von kaufmännischem Jahresabschluss<br />

und steuerlicher Gew<strong>in</strong>nermittlung.<br />

Nach Ansicht des BMF können steuerliche<br />

Ansatz- und Bewertungswahlrechte <strong>in</strong> der<br />

Steuerbilanz ab 2009 autonom ausgeübt<br />

werden. E<strong>in</strong>e formelle Maßgeblichkeit des<br />

handelsrechtlichen Jahresabschlusses besteht<br />

<strong>in</strong>soweit nicht mehr. <strong>Die</strong> Ausführungen<br />

des BMF zu dieser neuen Sichtweise sche<strong>in</strong>en<br />

zunächst e<strong>in</strong>e gewisse Rechtssicherheit<br />

zu bieten, sie zeichnen jedoch lediglich e<strong>in</strong><br />

unvollständiges Bild der bestehenden Situation<br />

und lassen viele Fragen offen.

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