WP/StB Georg von Hohnhorst (KPMG, 08.06.2004) - wuestemann ...
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kpmgTrotz des Maßgeblichkeits-Prinzips ist der steuerrechtlicheBegriff des immateriellen Wirtschaftsgutes weiter als derdes HGBHGB/DRSVermögensgegenstand:• Selbständig bewertbar• Selbständig verkehrsfähig,d.h. separierbar <strong>von</strong> demUnternehmenImmateriellerVermögensgegenstand:= alle unkörperlichen Werte, dienicht zu den Sachanlagen oderden Finanzanlagen zählenSteuerrechtWirtschaftsgut:• Selbständig bewertbar• veräußerungsfähig in Verbindungmit anderen WirtschaftsgüternImmaterielles Wirtschaftsgut:= alle unkörperlichen Werte, dienicht zu den Sachanlagen oderden Finanzanlagen zählenImmaterielle Vermögenswerte HGB/StR vs. IFRSDrei Kategorien immaterieller Vermögenswerte imAnlagevermögen (§ 266 HGB)1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Wertesowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten- Konzessionen: öffentlich-rechtl. Befugnisse, für die die öffentliche Verwaltung ein Verleihungsrechtbesitzt, kraft deren bestimmte Tätigkeiten ausgeübt oder öffentliche Sachen benutzt werden dürfen- Gewerbliche Schutzrechte: u.a. Patente, Gebrauchsmuster, Marken- u. Warenzeichen- Ähnliche Rechte sind den gewerblichen Schutzrechten vergleichbar, d.h. Rechte gegenüber Dritten, diedem Schutz geistigen Eigentums dienen- Lizenzen an solchen Rechten und Werten: Bezug ausschließlich auf immaterielle Werte und Rechte2. Geschäfts- oder Firmenwert3. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögenswerte HGB/StR vs. IFRS© 2004 <strong>KPMG</strong> International. <strong>KPMG</strong> International is a Swiss cooperative of which all <strong>KPMG</strong> firmsare members. <strong>KPMG</strong> International provides no service to clients. Each member firm is aseparate and independent legal entity and each describes itself as such. All rights reserved.9