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„EARLY – BIRD“ TURNIER - Verschönerungsverein Berghausen

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<strong>Berghausen</strong> damals und heute<br />

Das 100-jährige Bestehen des Verschönerungsvereins <strong>Berghausen</strong> gibt uns<br />

Anlass, kurz von der Geschichte unseres Ortes zu berichten.<br />

<strong>Berghausen</strong>, jetzt ein Stadtteil der Kreisstadt Gummersbach, gehörte früher<br />

zur Gemeinde Gimborn, bis diese im Zuge der kommunalen Neuordnung am<br />

31. Dezember 1974 aufgelöst wurde.<br />

Die Vergangenheit von <strong>Berghausen</strong> ist eng verknüpft mit der Geschichte der<br />

Gemeinde Gimborn. Die Auflösung dieser traditionsreichen Gemeinde und<br />

die teilweise Überstellung nach Gummersbach hat die Bewohner, die sich<br />

sehr darum bemühten, einen altbewährten Gemeindeverband zu erhalten,<br />

hart getroffen. Unsere frühere Gemeinde mit dem Verwaltungssitz in<br />

Hülsenbusch erhielt ihren Namen von der kleinen, aber geschichtsträchtigen<br />

Ortschaft Gimborn mit seinem Schloss, dem Sitz der Herren von Gimborn.<br />

(Heute im Besitz des Reichsfreiherrn von Fürstenberg.) Um 1550 kam das<br />

Geschlecht der Schwarzenberger, die dem Schwarzenberger Land ihren<br />

Namen gaben, durch Einheirat nach Gimborn. Sie sollten für die Folge die<br />

Geschicke eines großen Teiles des Oberbergischen Kreises bestimmen.<br />

Schon im Jahre 1610 wurde Graf Adam (1583–1641), lange Jahre als erster<br />

Minister des Kurfürsten Georg Wilhelm von Brandenburg tätig, für seine<br />

Verdienste mit dem Amt Neustadt, das aus der Grafschaft Mark<br />

herausgelöst wurde, belehnt. Gleichzeitig wurden für ihn alle Lehns- und<br />

freien Bauerngüter von <strong>Berghausen</strong> registriert.<br />

Vier Jahre später folgten mit allen Gerechtigkeiten und Einkünften die<br />

Bauernschaften Gummersbach, Strombach, Obergelpe, Rospe, Bernberg,<br />

Kalsbach und Müllenbach als Lehen. Abschließend kamen 1621 Ründeroth<br />

und Wiedenest hinzu. In dieser Ausdehnung wurde die Herrschaft Gimborn<br />

im Jahre 1630 von Kurfürst Wilhelm von Brandenburg zur freien<br />

Reichsherrschaft erhoben und Kaiser Ferdinand III erkannte sie 1631 als<br />

eine reichsunmittelbare Herrschaft an.<br />

Für die Herrschaft Gimborn-Neustadt wurde unter Johann Adolf I (1615–<br />

1683) ein bedeutender Vertrag geschlossen, der sogenannte<br />

„Landvergleich“ von 1658.<br />

Durch diesen Vertrag wurden in der Herrschaft, die während des 30-jährigen<br />

Krieges durch Hunger, Seuchen und Willkür hart mitgenommen war, wieder<br />

geordnete Verhältnisse geschaffen.<br />

Vor allen Dingen versuchte man, die religiösen Spannungen zwischen den<br />

katholischen Landesherren und der protestantischen Bevölkerung<br />

abzubauen. So wurden den Untertanen ihre alten Privilegien gesichert und<br />

den Schwarzenbergern ihre landesherrlichen Einkünfte zuerkannt. Der<br />

„Landvergleich“ galt fortan als Verfassung, nach der das<br />

„Schwarzenbergische“ fast 150 Jahre regiert worden war.

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