„EARLY – BIRD“ TURNIER - Verschönerungsverein Berghausen
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<strong>Berghausen</strong> damals und heute<br />
Das 100-jährige Bestehen des Verschönerungsvereins <strong>Berghausen</strong> gibt uns<br />
Anlass, kurz von der Geschichte unseres Ortes zu berichten.<br />
<strong>Berghausen</strong>, jetzt ein Stadtteil der Kreisstadt Gummersbach, gehörte früher<br />
zur Gemeinde Gimborn, bis diese im Zuge der kommunalen Neuordnung am<br />
31. Dezember 1974 aufgelöst wurde.<br />
Die Vergangenheit von <strong>Berghausen</strong> ist eng verknüpft mit der Geschichte der<br />
Gemeinde Gimborn. Die Auflösung dieser traditionsreichen Gemeinde und<br />
die teilweise Überstellung nach Gummersbach hat die Bewohner, die sich<br />
sehr darum bemühten, einen altbewährten Gemeindeverband zu erhalten,<br />
hart getroffen. Unsere frühere Gemeinde mit dem Verwaltungssitz in<br />
Hülsenbusch erhielt ihren Namen von der kleinen, aber geschichtsträchtigen<br />
Ortschaft Gimborn mit seinem Schloss, dem Sitz der Herren von Gimborn.<br />
(Heute im Besitz des Reichsfreiherrn von Fürstenberg.) Um 1550 kam das<br />
Geschlecht der Schwarzenberger, die dem Schwarzenberger Land ihren<br />
Namen gaben, durch Einheirat nach Gimborn. Sie sollten für die Folge die<br />
Geschicke eines großen Teiles des Oberbergischen Kreises bestimmen.<br />
Schon im Jahre 1610 wurde Graf Adam (1583–1641), lange Jahre als erster<br />
Minister des Kurfürsten Georg Wilhelm von Brandenburg tätig, für seine<br />
Verdienste mit dem Amt Neustadt, das aus der Grafschaft Mark<br />
herausgelöst wurde, belehnt. Gleichzeitig wurden für ihn alle Lehns- und<br />
freien Bauerngüter von <strong>Berghausen</strong> registriert.<br />
Vier Jahre später folgten mit allen Gerechtigkeiten und Einkünften die<br />
Bauernschaften Gummersbach, Strombach, Obergelpe, Rospe, Bernberg,<br />
Kalsbach und Müllenbach als Lehen. Abschließend kamen 1621 Ründeroth<br />
und Wiedenest hinzu. In dieser Ausdehnung wurde die Herrschaft Gimborn<br />
im Jahre 1630 von Kurfürst Wilhelm von Brandenburg zur freien<br />
Reichsherrschaft erhoben und Kaiser Ferdinand III erkannte sie 1631 als<br />
eine reichsunmittelbare Herrschaft an.<br />
Für die Herrschaft Gimborn-Neustadt wurde unter Johann Adolf I (1615–<br />
1683) ein bedeutender Vertrag geschlossen, der sogenannte<br />
„Landvergleich“ von 1658.<br />
Durch diesen Vertrag wurden in der Herrschaft, die während des 30-jährigen<br />
Krieges durch Hunger, Seuchen und Willkür hart mitgenommen war, wieder<br />
geordnete Verhältnisse geschaffen.<br />
Vor allen Dingen versuchte man, die religiösen Spannungen zwischen den<br />
katholischen Landesherren und der protestantischen Bevölkerung<br />
abzubauen. So wurden den Untertanen ihre alten Privilegien gesichert und<br />
den Schwarzenbergern ihre landesherrlichen Einkünfte zuerkannt. Der<br />
„Landvergleich“ galt fortan als Verfassung, nach der das<br />
„Schwarzenbergische“ fast 150 Jahre regiert worden war.