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Gewalt gegen Frauen" bei Justitia et Pax

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schen und gesellschaftspolitischen Aktivitäten vor dem Hintergrund (west-)europäischer Fragestellungendiktiert. Diesem Anspruch nach respektvoller Begleitung versuchen die Hilfswerkeüber ein m<strong>et</strong>hodisches Instrument, das Antragsprinzip, gerecht zu werden; d.h. manhält sich <strong>bei</strong> der Bewilligung von personellen und finanziellen Ressourcen an den vom Partnergeäußerten Bedarf. Nun lassen sich allerdings drei unterschiedliche Interpr<strong>et</strong>ationssträngeim Umgang mit dem Antragsprinzip unterscheiden: Die einen sehen im „aktiven Anstoßen" kritischer Themen keinen Widerspruch zum Partnerprinzip,sondern einen Teil gelebter Partnerschaft (die das Recht auf Dissens und Kritikmit einschließt); das Problem sei nicht grundsätzlicher, sondern m<strong>et</strong>hodischer Art: Wieverknüpft sich das Gesamtkonzept des eigenen Tuns (Entwicklungskonzept) mit demspezifischen Engagement (<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Frauen)? Wie können Entscheidungsträgersensibilisiert und zur Zusammenar<strong>bei</strong>t gewonnen werden? Wie kann die Fähigkeit,„Sprießendes zu begleiten" gefördert werden? Die anderen lehnen eine Einflussnahme unter Berufung auf das Recht einer eigenständigenEntwicklung kategorisch ab und vertr<strong>et</strong>en die Ansicht, Themen dürften nicht von außenin die Gemeinden hineing<strong>et</strong>ragen werden, der lokale Entwicklungsrhythmus - die„J<strong>et</strong>ztzeit" vor Ort- müsse respektiert werden, auch wenn das bitter sei, weil eigene Einsichtenvor Ort nicht umges<strong>et</strong>zt werden könnten. Eine dritte Position weist darauf hin, dass die Globalisierung den Ländern des Südensund Ostens unter enormem Druck eine Entwicklung im Zeitraffertempo abverlangt, unddiese deshalb häufig überfordert seien, den „Mod<strong>et</strong>hemen" von Hilfswerken und Verbändenin der erwart<strong>et</strong>en Form zu begegnen. Gleichzeitig plädieren sie für ein Mehr an Partnerschaftim Sinne von Vertrauen in die Fähigkeiten der Partner, vor Ort adäquate Strategienzur Identifizierung und Lösung ihrer Probleme zu entwickeln: die Idee, HIER müsstenLösungen gefundenund dann „vermitelt" werden, spräche dem Partnerprinzip Hohn.Nachdenkliche Stimmen merken an, dass die Diskussion um das Partner-/Antragsprinzip einemPapiertiger gleiche und eher dazu neige, eigene Untätigkeit - oder Unwilligkeit zu handeln- zu verbergen: Sowohl der Hinweis auf das Antragsprinzip als auch der Einwand, das Thema „<strong>Gewalt</strong><strong>gegen</strong> Frauen" entspreche nicht dem Bedürfnis der Partner vor Ort, blend<strong>et</strong>en aus, dassvor Ort in der Regel sehr wohl Ansprech- bzw. Kooperationspartner(innen) vorhandenseien, die sich - den spezifischen gesellschaftlichen und kulturellen Vorauss<strong>et</strong>zungenentsprechend - mit dem Thema auseinanders<strong>et</strong>zten. Da solche Initiativen allerdings in ihremeigenen kirchlichen Kontext häufig vor dem Problem stünden, nicht gehört oder ernst50

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