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Nötigen Lagerraum für Gülle<br />
und Jauche mit Excel berechnen<br />
Detlef Groß, DLR Westerwald-Osteifel<br />
Die Verordnungen der einzelnen Bundesländer über Anforderungen an Anlagen zum Lagern<br />
und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften, Festmist und Silagen (JGSF-VO) dienen<br />
der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Für Jauche und Gülle muss das Fassungsvermögen<br />
mindestens eine Lagerkapazität für sechs Monate umfassen.<br />
Bestehende Anlagen sind bis 31.12.2008 an<br />
diese Anforderungen anzupassen, ohne<br />
dass es einer Anordnung der unteren Wasserbehörde<br />
bedarf.<br />
Diese Anforderung ist auch CrossCompliance-relevant,<br />
wird im Rahmen der Kontrolle<br />
der EU-Nitratrichtlinie überprüft und führt<br />
bei fehlendem Lagerraum dann zu Prämienkürzungen.<br />
D.h. ab 2009 hat jeder Halter von Nutztieren<br />
für 6 Monate Lagerraum für die anfallende<br />
Gülle und Jauche seiner Tiere nachzuweisen.<br />
In der abgebildeten Excel-Anwendung sind<br />
die Werte für den Anfall pro Tiereinheit verwendet,<br />
wie sie in der Verordnung aufgeführt<br />
sind. Diese Zahlen enthalten auch das<br />
anfallende Tränke- und Reinigungswasser.<br />
Zusätzlich zu Gülle und Jauche sind allerdings<br />
auch eingeleitete Sickersäfte, Niederschlags-<br />
und Abwasser zu berücksichtigen –<br />
z.B. wird bei offenen Güllebehältern in<br />
einem Merkblatt zu JGSF-Anlagen der Struktur-<br />
und Genehmigungsdirektion Nord und<br />
Süd die halbe mittlere Niederschlagsmenge<br />
genannt. Bei 800 mm Niederschlag sind also<br />
inkl. 20 cm Mindestfreibord zusätzlich zu<br />
VeredlungsProduktion 2/2007<br />
den anfallenden Gülle-/Jauchemengen laut<br />
Düngeverordnung noch mindestens 60 cm<br />
Wandhöhe im Behälter einzukalkulieren.<br />
Zwar wird im Rahmen der CrossCompliance-<br />
Kontrollen zur Zeit lediglich überprüft, ob<br />
der Lagerraum ausreichend groß ist, um<br />
während der Sperrfrist im Winter keine Gülle<br />
oder Jauche ausbringen zu müssen. Dies<br />
sind jetzt 2,5 bis 3 Monate. Aber ab 2009<br />
wird eben generell eine Lagerkapazität für<br />
mindestens 6 Monate gefordert. Daher kann<br />
man mit dem Excel-Tableau schon einmal<br />
überprüfen, wie lange man mit dem vorhan-<br />
Auch überbetriebliche Lagerung und Ausbringung<br />
helfen bei zu geringem eigenen Lagerraum<br />
denen Güllelagerraum lagern kann und erkennt<br />
möglichen Handlungsbedarf.<br />
Evtl. kann man fehlenden Lagerraum in<br />
Nachbarbetrieben, die die Viehhaltung aufgegeben<br />
haben, anpachten und so den<br />
Nachweis einer ausreichenden Lagerkapazität<br />
führen, überbetrieblich lagern – oder bei<br />
Stahlbehältern vielleicht den Behälter um einen<br />
Ring aufstocken.<br />
Die Excel-Anwendung kann auf den Internet-<br />
Seiten des DLR Westerwald-Osteifel heruntergeladen<br />
werden (www.dlr-westerwaldosteifel.rlp.de)<br />
und zwar unter Infomaterial<br />
– Tierhaltung.<br />
Der direkte Draht<br />
Detlef Groß<br />
Tel.:02602/9228-0<br />
Fax:02602/9228-27<br />
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