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Nötigen Lagerraum für Gülle<br />

und Jauche mit Excel berechnen<br />

Detlef Groß, DLR Westerwald-Osteifel<br />

Die Verordnungen der einzelnen Bundesländer über Anforderungen an Anlagen zum Lagern<br />

und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften, Festmist und Silagen (JGSF-VO) dienen<br />

der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Für Jauche und Gülle muss das Fassungsvermögen<br />

mindestens eine Lagerkapazität für sechs Monate umfassen.<br />

Bestehende Anlagen sind bis 31.12.2008 an<br />

diese Anforderungen anzupassen, ohne<br />

dass es einer Anordnung der unteren Wasserbehörde<br />

bedarf.<br />

Diese Anforderung ist auch CrossCompliance-relevant,<br />

wird im Rahmen der Kontrolle<br />

der EU-Nitratrichtlinie überprüft und führt<br />

bei fehlendem Lagerraum dann zu Prämienkürzungen.<br />

D.h. ab 2009 hat jeder Halter von Nutztieren<br />

für 6 Monate Lagerraum für die anfallende<br />

Gülle und Jauche seiner Tiere nachzuweisen.<br />

In der abgebildeten Excel-Anwendung sind<br />

die Werte für den Anfall pro Tiereinheit verwendet,<br />

wie sie in der Verordnung aufgeführt<br />

sind. Diese Zahlen enthalten auch das<br />

anfallende Tränke- und Reinigungswasser.<br />

Zusätzlich zu Gülle und Jauche sind allerdings<br />

auch eingeleitete Sickersäfte, Niederschlags-<br />

und Abwasser zu berücksichtigen –<br />

z.B. wird bei offenen Güllebehältern in<br />

einem Merkblatt zu JGSF-Anlagen der Struktur-<br />

und Genehmigungsdirektion Nord und<br />

Süd die halbe mittlere Niederschlagsmenge<br />

genannt. Bei 800 mm Niederschlag sind also<br />

inkl. 20 cm Mindestfreibord zusätzlich zu<br />

VeredlungsProduktion 2/2007<br />

den anfallenden Gülle-/Jauchemengen laut<br />

Düngeverordnung noch mindestens 60 cm<br />

Wandhöhe im Behälter einzukalkulieren.<br />

Zwar wird im Rahmen der CrossCompliance-<br />

Kontrollen zur Zeit lediglich überprüft, ob<br />

der Lagerraum ausreichend groß ist, um<br />

während der Sperrfrist im Winter keine Gülle<br />

oder Jauche ausbringen zu müssen. Dies<br />

sind jetzt 2,5 bis 3 Monate. Aber ab 2009<br />

wird eben generell eine Lagerkapazität für<br />

mindestens 6 Monate gefordert. Daher kann<br />

man mit dem Excel-Tableau schon einmal<br />

überprüfen, wie lange man mit dem vorhan-<br />

Auch überbetriebliche Lagerung und Ausbringung<br />

helfen bei zu geringem eigenen Lagerraum<br />

denen Güllelagerraum lagern kann und erkennt<br />

möglichen Handlungsbedarf.<br />

Evtl. kann man fehlenden Lagerraum in<br />

Nachbarbetrieben, die die Viehhaltung aufgegeben<br />

haben, anpachten und so den<br />

Nachweis einer ausreichenden Lagerkapazität<br />

führen, überbetrieblich lagern – oder bei<br />

Stahlbehältern vielleicht den Behälter um einen<br />

Ring aufstocken.<br />

Die Excel-Anwendung kann auf den Internet-<br />

Seiten des DLR Westerwald-Osteifel heruntergeladen<br />

werden (www.dlr-westerwaldosteifel.rlp.de)<br />

und zwar unter Infomaterial<br />

– Tierhaltung.<br />

Der direkte Draht<br />

Detlef Groß<br />

Tel.:02602/9228-0<br />

Fax:02602/9228-27<br />

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