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Themenspezifische Planungshilfen - LZG.NRW

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Ortsnahe Koordinierung Häusliche Gewalt und Gesundheit<br />

Die Arbeitsgruppe bearbeitet diese Themen teilweise in kleinen Unterarbeitsgruppen<br />

und bereitet zu diesen Fragestellungen eine Fachtagung vor, die voraussichtlich<br />

Ende 2005 stattfinden soll.<br />

Mitglieder in der Arbeitsgruppe „Gewalt und Gesundheit“<br />

Folgende Institutionen und Organisationen sind Mitglied der Arbeitsgruppe:<br />

- die Ärztekammer,<br />

- die Kassenärztliche Vereinigung,<br />

- die Apothekerkammer,<br />

- Vertreter und Vertreterinnen der Düsseldorfer Krankenhäuser einschließlich Psychiatrischer<br />

Kliniken,<br />

- das rechtsmedizinische Institut der Heinrich-Heine-Universität,<br />

- Vertreter und Vertreterinnen der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,<br />

- die Notfallseelsorge,<br />

- die Gewaltopferambulanz des Gesundheitsamtes,<br />

- das Frauenbüro,<br />

- die Frauenberatungsstelle sowie<br />

- jeweils eine Vertreterin der Fachgruppen „Opferschutz“ und „Häusliche Gewalt“<br />

des Kriminalpräventiven Rates.<br />

Abstimmung mit anderen Gremien<br />

In vielen Kommunen gibt es weitere Gremien (z.B. die Kriminalpräventiven Räte),<br />

die das Thema Gewalt unter anderen Fragestellungen und Aspekten bearbeiten<br />

(z.B. Gewalt an Schulen, Gewaltprävention, Opferschutz, Täterarbeit). Wenn solche<br />

Gremien in einer Kommune existieren, ist es sinnvoll eine Abstimmung bezüglich<br />

der inhaltlichen Schwerpunkte zwischen den Gremien herbeizuführen.<br />

In Düsseldorf ist diese Abstimmung in der Gründungsphase der Arbeitsgruppe<br />

„Gewalt und Gesundheit“ mit dem Ergebnis erfolgt, dass sich die Arbeitsgruppe<br />

der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz mit Fragen der medizinischen und therapeutischen<br />

Versorgung von Gewaltopfern befasst, während sich die dem Kriminalpräventiven<br />

Rat angegliederten Arbeitsgruppen z.B. mit Fragen der Gewaltprävention,<br />

des Opferschutzes sowie polizeilichen und rechtlichen Aspekten im Kontakt<br />

mit Opfern und Tätern auseinander setzen.<br />

Durch diese Abstimmung soll unnötige Doppelbearbeitung in unterschiedlichen<br />

Gremien vermieden und die notwendige Transparenz und Klärung herbeigeführt<br />

werden.<br />

Mitglieder der KGK<br />

Weiterführende Gremien<br />

Abstimmungsarbeit<br />

35<br />

C11

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