Themenspezifische Planungshilfen - LZG.NRW
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Ortsnahe Koordinierung Häusliche Gewalt und Gesundheit<br />
5 Häusliche Gewalt: Rechtliche Aspekte,<br />
ärztliche Schweigepflicht, gerichtsfeste<br />
Dokumentation 1<br />
Marlies Hampel<br />
Häusliche Gewalt und Strafverfolgung<br />
Der strafrechtlichen Sanktionierung von Gewalt im sozialen Nahraum durch die<br />
Justiz stand lange Jahre die Auffassung entgegen, es handele sich um Auseinandersetzungen<br />
im privaten Raum, in dem der Staat nichts zu suchen habe. Nicht selten<br />
führte auch das Verhalten von Opfern, die keine Aussage (mehr) zum Tathergang<br />
machen wollten oder die einen unmittelbar nach der Tat gestellten Strafantrag<br />
wenige Tage später zurücknahmen, zu einer umgehenden Einstellung eines Ermittlungsverfahrens<br />
oder zu einer Verweisung auf den Privatklageweg.<br />
Ich kann heute feststellen, dass die Bagatellisierung von Häuslicher Gewalt Vergangenheit<br />
ist. Durch eine stetige Verbesserung der Strukturen und der Zusammenarbeit<br />
zwischen allen mit dem Problem der Häuslichen Gewalt konfrontierten Institutionen<br />
ist es zunehmend gelungen, Licht in ein Kriminalitätsfeld zu bringen, das<br />
lange Zeit als Privatangelegenheit tabuisiert worden ist. Heute tragen die Strafverfolgungsbehörden<br />
verstärkt dazu bei, dass Häusliche Gewalt nachhaltig geächtet<br />
und sanktioniert wird.<br />
Ein wesentliches Instrument, mit dem die Staatsanwaltschaften des Landes die<br />
Strafverfolgung optimiert haben, ist die Schaffung von Sonderdezernaten zur<br />
Bekämpfung der Häuslichen Gewalt. Ich habe während meiner Tätigkeit als Leiterin<br />
der Staatsanwaltschaft Krefeld bereits vor einigen Jahren eine Oberamtsanwältin<br />
mit der Bearbeitung der Verfahren betraut, die Häusliche Gewalt zum Gegenstand<br />
hatten. Folge der Einrichtung des Sonderdezernats war eine Intensivierung<br />
der Ermittlungen in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Institutionen,<br />
die sich für Opfer Häuslicher Gewalt engagieren. Angesichts steigender Zahlen<br />
der Fälle Häuslicher Gewalt im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft<br />
Essen – wir erwarten in diesem Jahr ca. 1.000 Verfahren – wird es auch in Essen ab<br />
Januar 2005 Sonderdezernate sowohl im staatsanwaltlichen als auch im amtsanwaltlichen<br />
Bereich geben. Damit werden in <strong>NRW</strong> - soweit mir bekannt - in 10 von<br />
19 Staatsanwaltschaften Sonderdezernate eingerichtet sein. Ich verspreche mir von<br />
der Einrichtung der Sonderdezernate neben der Verbesserung der Zusammenarbeit<br />
mit der Polizei, die nun konkrete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner haben<br />
wird, eine gleichmäßige, einheitliche Sachbehandlung und eine verbesserte Erfassung<br />
aller einschlägigen Fälle, was für die Planung des Personaleinsatzes bedeutsam<br />
ist. Darüber hinaus wird eine gezielte Auswertung der Verfahren ermöglicht,<br />
um verlässliche Erkenntnisse z.B. über die Gründe für Verfahrenseinstellungen zu<br />
erlangen.<br />
1 Für die Veröffentlichung in der Planungshilfe redaktionell bearbeitetes Manuskript des<br />
gleichlautenden Vortrags anl. der Fachtagung „Häusliche Gewalt - Die Rolle des Gesundheitswesens“<br />
am 01. Dezember 2004 in Dortmund<br />
Lange Jahre:<br />
Häufige<br />
Verfahrenseinstellungen<br />
oder Privatklagen<br />
Heute Enttabuisierung<br />
Sonderdezernate zur<br />
Forderung der<br />
Zusammenarbeit<br />
49<br />
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