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Themenspezifische Planungshilfen - LZG.NRW

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Ortsnahe Koordinierung Häusliche Gewalt und Gesundheit<br />

5 Häusliche Gewalt: Rechtliche Aspekte,<br />

ärztliche Schweigepflicht, gerichtsfeste<br />

Dokumentation 1<br />

Marlies Hampel<br />

Häusliche Gewalt und Strafverfolgung<br />

Der strafrechtlichen Sanktionierung von Gewalt im sozialen Nahraum durch die<br />

Justiz stand lange Jahre die Auffassung entgegen, es handele sich um Auseinandersetzungen<br />

im privaten Raum, in dem der Staat nichts zu suchen habe. Nicht selten<br />

führte auch das Verhalten von Opfern, die keine Aussage (mehr) zum Tathergang<br />

machen wollten oder die einen unmittelbar nach der Tat gestellten Strafantrag<br />

wenige Tage später zurücknahmen, zu einer umgehenden Einstellung eines Ermittlungsverfahrens<br />

oder zu einer Verweisung auf den Privatklageweg.<br />

Ich kann heute feststellen, dass die Bagatellisierung von Häuslicher Gewalt Vergangenheit<br />

ist. Durch eine stetige Verbesserung der Strukturen und der Zusammenarbeit<br />

zwischen allen mit dem Problem der Häuslichen Gewalt konfrontierten Institutionen<br />

ist es zunehmend gelungen, Licht in ein Kriminalitätsfeld zu bringen, das<br />

lange Zeit als Privatangelegenheit tabuisiert worden ist. Heute tragen die Strafverfolgungsbehörden<br />

verstärkt dazu bei, dass Häusliche Gewalt nachhaltig geächtet<br />

und sanktioniert wird.<br />

Ein wesentliches Instrument, mit dem die Staatsanwaltschaften des Landes die<br />

Strafverfolgung optimiert haben, ist die Schaffung von Sonderdezernaten zur<br />

Bekämpfung der Häuslichen Gewalt. Ich habe während meiner Tätigkeit als Leiterin<br />

der Staatsanwaltschaft Krefeld bereits vor einigen Jahren eine Oberamtsanwältin<br />

mit der Bearbeitung der Verfahren betraut, die Häusliche Gewalt zum Gegenstand<br />

hatten. Folge der Einrichtung des Sonderdezernats war eine Intensivierung<br />

der Ermittlungen in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Institutionen,<br />

die sich für Opfer Häuslicher Gewalt engagieren. Angesichts steigender Zahlen<br />

der Fälle Häuslicher Gewalt im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft<br />

Essen – wir erwarten in diesem Jahr ca. 1.000 Verfahren – wird es auch in Essen ab<br />

Januar 2005 Sonderdezernate sowohl im staatsanwaltlichen als auch im amtsanwaltlichen<br />

Bereich geben. Damit werden in <strong>NRW</strong> - soweit mir bekannt - in 10 von<br />

19 Staatsanwaltschaften Sonderdezernate eingerichtet sein. Ich verspreche mir von<br />

der Einrichtung der Sonderdezernate neben der Verbesserung der Zusammenarbeit<br />

mit der Polizei, die nun konkrete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner haben<br />

wird, eine gleichmäßige, einheitliche Sachbehandlung und eine verbesserte Erfassung<br />

aller einschlägigen Fälle, was für die Planung des Personaleinsatzes bedeutsam<br />

ist. Darüber hinaus wird eine gezielte Auswertung der Verfahren ermöglicht,<br />

um verlässliche Erkenntnisse z.B. über die Gründe für Verfahrenseinstellungen zu<br />

erlangen.<br />

1 Für die Veröffentlichung in der Planungshilfe redaktionell bearbeitetes Manuskript des<br />

gleichlautenden Vortrags anl. der Fachtagung „Häusliche Gewalt - Die Rolle des Gesundheitswesens“<br />

am 01. Dezember 2004 in Dortmund<br />

Lange Jahre:<br />

Häufige<br />

Verfahrenseinstellungen<br />

oder Privatklagen<br />

Heute Enttabuisierung<br />

Sonderdezernate zur<br />

Forderung der<br />

Zusammenarbeit<br />

49<br />

C11

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