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Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es - Autismus Karlsruhe eV

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Sachle<strong>ist</strong>ung bei häuslicher PflegePfleg<strong>es</strong>tuf<strong>es</strong>eit 1. Januar2010monatlich bis zuab 1. Januar2012monatlich bis zuStufe I 440 € 450 €Stufe II 1.040 € 1.100 €Stufe III 1.510 € 1.550 €PflegegeldPfleg<strong>es</strong>tuf<strong>es</strong>eit 1. Januar2010monatlichab 1. Januar2012monatlichStufe I 225 € 235 €Stufe II 430 € 440 €Stufe III 685 € 700 €Sachle<strong>ist</strong>ung und Pflegegeld können auch kombiniert in Anspruch genommenwerden. Das Pflegegeld wird in <strong>di<strong>es</strong>e</strong>m Fall um den Prozentsatz gemindert, zu demvon der Pflegeversicherung Sachle<strong>ist</strong>ungen erbracht werden. Darüber hinaus stehenpflegebedürftigen Menschen folgende Le<strong>ist</strong>ungen bei häuslicher Pflege zu:2. Le<strong>ist</strong>ungen bei Verhinderung der PflegepersonIst eine Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen an derPflege gehindert, muss die Pflegekasse für längstens vier Wochen im Kalenderjahreine Ersatzpflege bezahlen (sogenannte Verhinderungspflege). Die Aufwendungenhierfür sind unabhängig von der Pfleg<strong>es</strong>tufe jährlich auf bis zu 1.510 Euro und ab 1.Januar 2012 auf bis zu 1.550 Euro begrenzt. Mit dem Geld können Eltern zumBeispiel die tage- oder stundenweise Betreuung ihr<strong>es</strong> <strong>behindert</strong>en <strong>Kind</strong><strong>es</strong> durcheinen familienunterstützenden Dienst finanzieren und sich hierdurch Entlastung imAlltag verschaffen.Wird die Ersatzpflege von einer nicht berufsmäßig tätigen Pflegeperson (dazu zählenVerwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grade oder in häuslicher Gemeinschaftmit dem Pflegebedürftigen lebende Personen) durchgeführt, b<strong>es</strong>chränken sich dieLe<strong>ist</strong>ungen der Verhinderungspflege auf den Betrag d<strong>es</strong> jeweiligen Pflegegeld<strong>es</strong>.Zusätzlich kann die Pflegeversicherung in <strong>di<strong>es</strong>e</strong>n Fällen nachgewi<strong>es</strong>ene Aufwendungender Ersatzpflegeperson (z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten) übernehmen.Die Le<strong>ist</strong>ungen der Verhinderungspflege müssen nicht vier Wochen am Stück,sondern können auch tage- oder stundenweise über das ganze Jahr verteilt inAnspruch genommen werden. Bezieht der pflegebedürftige Mensch statt derSachle<strong>ist</strong>ungen das Pflegegeld, wird <strong>di<strong>es</strong>e</strong>s für die Zeit der Inanspruchnahme vonLe<strong>ist</strong>ungen der Verhinderungspflege anteilig gekürzt. Bei stundenweiserInanspruchnahme von Le<strong>ist</strong>ungen der Verhinderungspflege erfolgt jedoch keinePflegegeldkürzung, sofern die Ersatzpflege für weniger als acht Stunden am Tagerbracht wird.Bund<strong>es</strong>verband für körper- und mehrfach<strong>behindert</strong>e Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf,www.bvkm.de11

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