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Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es - Autismus Karlsruhe eV

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Auch g<strong>es</strong>etzlich versicherte HeimbewohnerInnen sowie Versicherte, dieArbeitslosengeld II oder Le<strong>ist</strong>ungen der Grundsicherung im Alter oder beiErwerbsminderung nach dem SGB XII beziehen, sind dazu verpflichtet, Zuzahlungenzu le<strong>ist</strong>en. Bei <strong>di<strong>es</strong>e</strong>m Personenkreis beläuft sich die Belastungsgrenze auf 87,36Euro (2 Prozent der Bruttoeinnahmen) oder – wenn die/der Betroffene an einerschwerwiegenden chronischen Erkrankung leidet auf 43,68 Euro (1 Prozent derBruttoeinnahmen).Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb ein<strong>es</strong> Kalenderjahr<strong>es</strong> erreicht, hat dieKrankenkasse eine B<strong>es</strong>cheinigung darüber zu erteilen, dass für den R<strong>es</strong>t d<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong>keine Zuzahlungen mehr zu le<strong>ist</strong>en sind. Für Mehrkosten, die Versicherte zahlenmüssen, weil der Preis ein<strong>es</strong> Medikaments oder ein<strong>es</strong> Hilfsmittels den hierfürf<strong>es</strong>tgelegten F<strong>es</strong>tbetrag übersteigt (siehe dazu die Ausführungen in <strong>di<strong>es</strong>e</strong>m Kapitelunter I und III ), <strong>gibt</strong> <strong>es</strong> keine Obergrenze. Di<strong>es</strong>e Kosten werden auch nicht bei derErmittlung der Belastungsgrenze berücksichtigt. Sie müssen d<strong>es</strong>halb auch danngele<strong>ist</strong>et werden, wenn bereits eine Befreiungsb<strong>es</strong>cheinigung vorliegt.B) Le<strong>ist</strong>ungen bei PflegebedürftigkeitLe<strong>ist</strong>ungen bei Pflegebedürftigkeit werden in der Regel von der Pflegeversicherunggewährt. Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer Krankheit oderBehinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungenim Ablauf d<strong>es</strong> täglichen Lebens auf Dauer der Hilfe bedürfen. Der Hilfebedarf mussin erheblichem oder höherem Maße und voraussichtlich für mind<strong>es</strong>tens sechsMonate b<strong>es</strong>tehen. Der Le<strong>ist</strong>ungsumfang der g<strong>es</strong>etzlichen Pflegeversicherung <strong>ist</strong> imSozialg<strong>es</strong>etzbuch XI geregelt. Die Le<strong>ist</strong>ungen der privaten Pflegeversicherungrichten sich nach dem Pflegeversicherungsvertrag. Di<strong>es</strong>er muss Le<strong>ist</strong>ungenvorsehen, die denen der g<strong>es</strong>etzlichen Pflegeversicherung gleichwertig sind.I) Le<strong>ist</strong>ungen der PflegeversicherungDie Pflegeversicherung unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit.Pfleg<strong>es</strong>tufe I: erheblich pflegebedürftigsind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität fürwenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mind<strong>es</strong>tenseinmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche <strong>Hilfen</strong> bei derhauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege unddie hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mind<strong>es</strong>tens 1,5 Stunden betragen,wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.Pfleg<strong>es</strong>tufe II: schwerpflegebedürftigsind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität fürwenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mind<strong>es</strong>tensdreimal täglich zu verschiedenen Tag<strong>es</strong>zeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlichmehrfach in der Woche <strong>Hilfen</strong> bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss proTag mind<strong>es</strong>tens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mind<strong>es</strong>tens 2Stunden entfallen müssen.Bund<strong>es</strong>verband für körper- und mehrfach<strong>behindert</strong>e Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf,www.bvkm.de9

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