für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge b<strong>es</strong>tellt. Der/Die BetreuerIn vertritt den<strong>behindert</strong>en Menschen in den Aufgabenkreisen für den er/sie b<strong>es</strong>tellt worden <strong>ist</strong>gerichtlich und außergerichtlich.Die volljährige betroffene Person hat ein Vorschlagsrecht, wer die Betreuung für sieübernehmen soll. Di<strong>es</strong>em Vorschlag soll das Gericht entsprechen, wenn <strong>es</strong> demWohl der betroffenen Person nicht zuwiderläuft. Schlägt sie niemanden vor, sindvorzugsweise Angehörige, Verwandte wie Eltern, <strong>Kind</strong>er, Ehegatten oderFreundInnen zu b<strong>es</strong>tellen, wenn di<strong>es</strong> nicht dem Willen der betroffenen Personwiderspricht.Ehrenamtlich tätige BetreuerInnen einer mittellosen Person, wie z.B. Eltern<strong>behindert</strong>er volljähriger und mittelloser <strong>Kind</strong>er, erhalten einen Aufwendungsersatzoder eine Aufwandsentschädigung, die sie jährlich beim zuständigen Amtsgerichtschriftlich beantragen können. Möglich <strong>ist</strong>, alle Aufwendungen durchEinzelnachweise geltend zu machen (Aufwendungsersatz), oder aber dieAufwandspauschale in Höhe von derzeit 323 Euro ohne Vorlage vonEinzelnachweisen zu verlangen (Aufwandsentschädigung).Weiterführende Literatur:W. Zimmermann, Ratgeber Betreuungsrecht, Hilfe für Betreute und Betreuer, 7.Auflage, München 2007P) Das Behindertent<strong>es</strong>tamentMenschen mit Behinderung, die Le<strong>ist</strong>ungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen,müssen ererbt<strong>es</strong> Vermögen zur Deckung ihr<strong>es</strong> sozialhilferechtlichen Bedarfseinsetzen. Erst wenn das Vermögen bis auf einen Schonbetrag von 2.600 Euroaufgebraucht <strong>ist</strong>, <strong>ist</strong> der Sozialhilfeträger wieder zur Le<strong>ist</strong>ung verpflichtet. WollenEltern ihren <strong>behindert</strong>en <strong>Kind</strong>ern materielle Werte aus dem Nachlass zuwenden,empfiehlt <strong>es</strong> sich d<strong>es</strong>halb, ein sogenannt<strong>es</strong> Behindertent<strong>es</strong>tament zu verfassen.Hierdurch kann der Zugriff d<strong>es</strong> Sozialamt<strong>es</strong> auf die Erbschaft verhindert werden.Zentrale Elemente d<strong>es</strong> Behindertent<strong>es</strong>tament<strong>es</strong> sind die Einsetzung d<strong>es</strong> <strong>behindert</strong>enMenschen zum Vorerben und die Anordnung der T<strong>es</strong>tamentsvollstreckung. Da dieRegelungen, die im einzelnen zu treffen sind, sehr kompliziert sind, sollten Eltern beider Ausg<strong>es</strong>taltung ein<strong>es</strong> Behindertent<strong>es</strong>taments in jedem Fall eine/nRechtsanwalt/Rechtsanwältin oder eine/n Notar/in hinzuziehen.Weiterführende Literatur:Bund<strong>es</strong>verband für körper- und mehrfach<strong>behindert</strong>e Menschen (Hrsg.): Vererbenzugunsten <strong>behindert</strong>er MenschenBund<strong>es</strong>verband für körper- und mehrfach<strong>behindert</strong>e Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf,www.bvkm.de34
Hier können Sie die im Ratgeber genannten Bücher, Broschüren undMerkblätter b<strong>es</strong>tellen:Bund<strong>es</strong>verband für körper- und mehrfach<strong>behindert</strong>e MenschenBrehmstraße 5-740239 Düsseldorfinfo@bvkm.deBund<strong>es</strong>arbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorg<strong>es</strong>tellenPostfach 410976026 <strong>Karlsruhe</strong>bih@integrationsaemter.deBund<strong>es</strong>vereinigung LebenshilfeRaiffeisenstr. 1835043 Marburgbund<strong>es</strong>vereinigung@lebenshilfe.deDeutsch<strong>es</strong> StudentenwerkInformations- und Beratungsstelle Studium und BerufMonbijouplatz 1110178 Berlinstudium-behinderung@studentenwerke.deRechtsratgeber für Menschen, die in die g<strong>es</strong>amte Materie tiefer einsteigenmöchten:Bund<strong>es</strong>arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (Hrsg.):Die Rechte <strong>behindert</strong>er Menschen und ihrer Angehörigen,zu b<strong>es</strong>tellen bei der:Bund<strong>es</strong>arbeitsgemeinschaftSelbsthilfeKirchfeldstr. 14940215 DüsseldorfReferat-Recht@BAG-SELBSTHILFE.deBund<strong>es</strong>verband für körper- und mehrfach<strong>behindert</strong>e Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf,www.bvkm.de35